Nicht Dominanz der Wirtschafts- über Uni-Interessen

"Vorläufige Grundsatzerklärung": Ein "grundsätzliches Ja zu weiteren Reformen" der Universitäten äußerte am Dienstag die Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren (Proko).
Eine "definitive Stellungnahme" gab es nicht, weil die Unterlagen, die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) im Dezember des Vorjahres veröffentlicht habe, nur "skizzenhaft" seien.
Universitäten erbringen keine schlechten Leistungen
Die Proko weist in der Erklärung "entschieden" die "von Teilen der Regierung forcierte" Meinung zurück, die Universitäten brächten schlechte Leistungen. Dennoch seien die geltenden Universitätsorganisationsgesetze "zweifellos reformbedürftig". Die "Behauptungen" der Regierung und des Ressorts, dass diese Gesetze nicht entwicklungsfähig seien, sei "fragwürdig". Sie seien nicht durch konkrete Argumente untermauert. Außerdem seien die Gesetze teils kurz, teils noch überhaupt nicht implementiert.
Die Proko pocht in ihrer Grundsatzerklärung auf die Freiheit der Wissenschaft und der Künste: Unabhängig von der universitären Organisationsform müssten diese "in jeder Hinsicht auch weiterhin als Grundlage der österreichischen Unversitäten gelten".
Die Professoren bekennen sich dazu, dass die Unis in ihren Tätigkeiten wissenschaftliche Prinzipien berücksichtigen müssen. Aber sie würden sich "in allen wesentlichen Bereichen von Wirtschaftsunternehmen unterscheiden", da sie zu grundlagenbezogener Forschung und wissenschaftsgeleiteter und forschungsbezogener Lehre verpflichtet seien - und zwar "in einem Grundkonsens der Republik Österreich". Dies dürfe "nicht im Gefolge von zeitgeistigen wirtschaftsgesteuerten Wissenschaftstheorien, denen zudem oft ein populistischer Charakter anhaftet, fahrlässig in Frage gestellt werden".
Zu erstreben sei nicht, so die Proko, eine Dominanz der wirtschaftlichen über die universitären Interessen, sondern eine Verbesserung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Um der Wirtschaft nicht die Zusammenarbeit mit den Universitäten unnötig zu erschweren, müsse die Teilrechtsfähigkeit bzw. Drittmitteleinwerbung in der bisher gehandhabten Form erhalten bleiben. "Die Industrie soll sich ihren Partner unmittelbar und persönlich aussuchen können."
Auf die "Freiheit der Wissenschaft" müsse man auch in der Leitung der Universitäten - die durch den Rektor bzw. das Rektorenkollegium erfolge - achten, auch wenn es "verständlich ist, dass der Eigentümer auf die Personen der Leitung Einfluss haben will", fordert die Proko und hält fest: Die Rektorswahl fällt in die alleinige Kompetenz der Universitäten, "denkbar ist jedoch eine Bestätigung durch den Ressortminister". Ebenso zu sichern sei die Mitwirkung aller Kollegialorgane auf allen Ebenen der universitären Mitbestimmung, desgleichen eine Mehrheit der Professoren.
Ein wesentlicher Faktor der Autonomie seien die "Leistungsverträge", die zwischen Staat und Universität abgeschlossen werden sollen. Bei ihnen sei jedenfalls der weiterhin uneingeschränkte Zugang zu den Universitäten zu berücksichtigen. Die Proko ist "grundsätzlich gegen den numerus clausus". Darauf zu verzichten bedinge allerdings eine Intensivierung der Eingangsphase, die über Information und Einführung hinaus die Eignung der Studierenden festzustellen habe. "Daher soll ins Auge gefasst werden, dass ein Vergleich input-output die Absolventen lediglich mit denjenigen Studierenden zahlenmäßig vergleichen soll, die die Eingangsphase positiv abgeschlossen haben." Der erforderliche Mehraufwand in der Lehre müsse vom Staat gesondert budgetiert werden.
Abschließend fordert die Proko, dass die noch nicht bekannten Kosten der Überleitung zur "neuen Universität" vorab in realistischer Höhe veranschlagt und die Mittel bereit gestellt werden müssten.
Zu den geplanten Änderungen beim Uni-Lehrer-Dienstrecht hat die Proko in der "vorläufigen Grundsatzerklärung" noch nicht Stellung genommen. Dieser Teil wird für "demnächst" angekündigt.
