Zerstückelungsmord an Studentin in Wien: Neue Rätsel in einem "gelösten Mordfall"

Kronzeuge der Anklage gerät weiter unter Beschuss Philipp Ks psychologisches Gutachten & Tatort-VIDEO

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EXKLUSIV: Lesen Sie HIER die Anklageschrift im Mordfall Stefanie P.

Fazit: Er alleine habe das Mädchen in der Nacht vom 1. auf den 2. Juli 2010 in seiner Garconniere in der Auhofstraße in Wien-Hietzing mit Dutzenden Messerstichen zu Tode gefoltert; er alleine anschließend die Leiche zerstückelt – und in zwei Müllcontainern entsorgt.

In seiner 14 Seiten umfassenden Beschuldigungsschrift zeichnet Staatsanwalt Hannes Wandl den Tathergang und dessen Vorgeschichte. Über die Nacht, in dem das entsetzliche Delikt geschah, führt er an: „Am Abend des 1. Juli 2010 kam Stefanie P. um 19.30 Uhr in die Wohnung von K. Im Zuge des Abends konsummierten beide Alkohol, jedoch nicht in übermäßiger Menge. Auch führten beide eine Vielzahl von Telefonaten. Zwischen 22.30 und 23.00 Uhr fesselte Philipp K. schließlich die nackte Stefanie P. mit Klebebändern an Armen und Beinen. Danach fügte K. dem Mädchen mit einem Küchenmesser mehrere Schnitte und Stiche im Bereich des Gesichts und des Brustkorbs zu. Letzlich tötete er es mit zahlreichen Stichen in den Bereich des Halses, des Brustkorbs und des Bauchs. Im weiteren Verlauf der Nacht fügte der Angeklagte dem Leichnam etwa 200 Stiche und Schnitte zu.“

"Ich war's nicht"
Philipp K., angeklagt des Mordes und des "Vergehens der Totenruhe" – was sagt er zu den Vorwürfen gegen ihn? "Ich habe Steffi nicht umgebracht", beteuert er nach wie vor. Ja, das Mädchen sei in der Nacht ihres Todes bei ihm zu Besuch gewesen, aber nach Konsum von zwei Flaschen Wodka wäre er, "von einer Sekunde auf die andere einfach weggekippt – als meine Freundin noch lebte". Und in den Morgenstunden, beim Aufwachen, hätte er die Studentin "zerstückelt in meiner Garconniere aufgefunden." Angaben, welchen die Ermittler keinen Glauben schenken; die sie für "bloße Schutzbehauptungen" halten. Und trotzdem: Zu dem (offiziell) "gelösten Kriminalfall" gibt es nach wie vor viele unbeantwortete Fragen. Weil seltsame Dinge geschehen sind, im Vorfeld des Deklikts, und danach.

Ungereimtheiten
Womit der Verdacht, Stefanie P. könne auch in der Nacht auf den 2. Juli 2010 mit (gerichtsmedizinisch kaum nachweisbaren) bewusstseinsverändernden Substanzen (wie K.o.-Tropfen) betäubt worden sein, genährt wird. Nachweislich hatte das Opfer schließlich kurz vor seinem Tod mit seiner Mutter und einer geliebten Großtante telefoniert sowie bei einem Kellner in einem Lokal Getränke gekauft – und alle diese Personen beharren darauf, dass das Mädchen in den Gesprächen mit ihnen "stark berauscht" gewirkt habe. Laut Obduktionsbefund sind aber im Blut der Ermordeten kaum Rückstände von Alkohol festgestellt worden.

Tatsache ist zudem: Am Abend der Tragödie hatte Philipp K. neben Stefanie P. noch zwei Bekannte in seine Wohnung geladen. Alexander T., der sich im Mai davor mit dem Pärchen beim Gruppensex gefilmt hatte. Und Oliver D., einen 38-jährigen Deutschen, der polizeilichen Ermittlungen zufolge zwar genausowenig wie T. in der Tatnacht bei Philipp K. gewesen wäre – und trotzdem als "Kronzeuge" in dem Mordfall gilt.

Martina Prewein

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