Zehn Jahre Haft für 33-Jährigen wegen Vergewaltigung in Salzburg

Urteil gegen Obdachlosen bereits rechtskräftig

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Der Angeklagte beteuerte vor Richterin Anna-Sophia Geisselhofer gestern seine Unschuld, nahm das Urteil aber an. Er soll sein späteres Opfer am 20. Dezember in einem Lokal in Salzburg kennengelernt haben. Laut Anklage bot er dem Obdachlosen an, über Weihnachten in der Wohnung seiner Schwester zu übernachten. Der 48-Jährige nahm das Angebot an. Allerdings soll ihm der Ungar vorgetäuscht haben, er müsse ihn vor seiner Schwester im Keller verstecken. Und unter diesem Vorwand habe der Angeklagte sein Opfer in den Keller gelockt.

Staatsanwältin Barbara Fischer lastete dem Beschuldigten an, er habe den Mann mit Gewalt unter die Kellerstufe gezerrt, ihn in eine Dusche gestoßen und ihm den Mund zugehalten. Anschließend habe er ihn vergewaltigt. Danach sei er mit einem Tablet des 48-Jährigen geflüchtet.

Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen. Er beteuerte, zum Tatzeitpunkt in Wien gewesen zu sein. Zudem meinte er, er sei ein Familienvater und nicht schwul. Auf der Haube des Opfers wurden allerdings DNA-Spuren des 33-Jährigen gefunden. Laut Anklage hat er nach der Vergewaltigung auf die Haube uriniert. Der Beschuldigte entgegnete, der 48-Jährige habe die Haube wohl dort hingelegt, wo er zuvor uriniert hätte. Bis zu seiner Inhaftierung wohnte der Angeklagte in caritativen Einrichtungen in Salzburg und Wien.

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