Wohnung zurück - aber wie?

Tipps: Wir verraten Ihnen, wie Sie die Rückgabe stressfrei gestalten können

Sind beim Umzug alle Möbel und Kartons im neuen Zuhause angekommen, ist im nächsten Schritt die bisherige Wohnung für die Rückgabe an den Vermieter herzurichten. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Wohnungsrückgabe ist einiges zu beachten. Damit sich Mieter und Vermieter mögliche Streitereien um Mängelbeseitigungen in der Wohnung ersparen, lohnt es sich, einige Tipps zu befolgen.

von Umzug Symbolbild © Bild: LuckyBusiness Photo Studio

Grundsätzlich empfiehlt sich die Übergabe der Wohnung in dem Zustand, in dem sie sich zu Beginn des Mietverhältnisses befand. Das heißt, alle Gegenstände, die der zukünftige Mieter nicht übernimmt, sind aus der Wohnung zu räumen. Maßgebliche Veränderungen macht der bisherige Mieter am besten vor der Wohnungsrückgabe rückgängig. Dies gilt in Fällen, in denen der Mieter eine zusätzliche Wand eingezogen oder Teppichboden verlegt hat. Fehlende Fließen, Holzleisten am Boden sowie übermäßig viele Bohrlöcher an Wänden sind Schäden, die der Mieter beheben muss.

Vor der Wohnungsrückgabe

Vereinbarungen, wonach der Mieter die Wohnung generell beim Auszug ausmalen muss, sind laut Urteil des Obersten Gerichtshofs nicht zulässig (6 Ob 104/09a). In manchen Fällen ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Räume neu auszumalen. Dies gilt bei der Verwendung ungewöhnlicher Wandfarben wie schwarz oder bei Wänden, die über die normale Abnützung hinaus beansprucht wurden. Daneben gibt es Beschädigungen, die zur normalen Abnützung zählen und nicht vom Mieter repariert werden müssen. Dazu gehören vereinzelte Bohrlöcher, angegraute Wände, undichte Armaturen oder gesprungene Fließen.

Das Treffen mit dem Vermieter

Es ist ratsam, die Wohnungsrückgabe persönlich mit dem Vermieter durchzuführen. Gibt es keine andere Möglichkeit, kann der Mieter eine dritte Person zur Wohnungsrückgabe bevollmächtigen. Eine Besichtigung bei Tageslicht hilft, kleine Dellen oder den Zustand der Wandanstriche besser zu erkennen.

Mieter sind bei der Wohnungsrückgabe verpflichtet, alle Schlüssel inklusive der selbst angefertigten auszuhändigen. Gehen Schlüssel verloren, muss der Mieter seinen Vermieter umgehend informieren – nicht erst am Tag der Schlüsselübergabe. Ist der Mieter nachweislich fahrlässig mit den Schüsseln umgegangen, kann der Vermieter laut Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) Schadenersatz fordern.

Übergabeprotokoll verfassen

Des Weiteren empfiehlt sich das Verfassen eines Übergabeprotokolls. Es hilft, den Zustand der Wohnung und Beschädigungen zu dokumentieren. Das Protokoll wird am besten beim Einzug und beim Auszug angefertigt. So können Schäden, die während des Mietverhältnisses entstanden sind, leicht identifiziert werden.

Eine einheitliche Form des Übergabeprotokolls gibt es nicht. Allerdings finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen zum kostenlosen Download. Diese sollten die wichtigsten Rahmendaten enthalten:

  • Anwesende Personen und Zeugen
  • Zustand der Wohnung, aufgeteilt nach Räumen
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel mit Schlüsselnummer
  • Zählerstände für beispielsweise Wasser, Strom, Gas
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe

Schäden detailliert protokollieren

Im besten Fall vermerkt der Vermieter, dass keine Schäden sichtbar sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Schäden detailliert in das Übergabeprotokoll eingetragen. Am Ende der Wohnungsrückgabe unterschreiben beide Parteien das Protokoll. Dadurch erkennen sie das Schriftstück an. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Mieter und Vermieter die Wohnräume, einzelne Details und die festgestellten Schäden zusätzlich fotografieren. So lassen sich spätere Streitigkeiten und im schlimmsten Fall Gerichtsverfahren vermeiden.

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