Ranghoher Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Zehn Monate bedingt wegen Amtsgewalt nach privatem Streit im Straßenverkehr

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Wien - Ranghoher Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Die beiden Männer waren am 21. März 2010 auf der Linken Wienzeile auf der Suche nach einer freier Parklücke aneinandergeraten. Der Polizist befand sich mit seinem Auto hinter seinem Gegner, der das Ausparkmanöver einer Autofahrerin abwarten und offenbar im Retourgang ihren Parkplatz in Anspruch nehmen wollte. Der Beamte hupte, sprang schließlich aus seinem Wagen, zückte einen Ausweis, verlangte von seinem Gegenüber eine Legitimation und soll dann eine Fahrzeugkontrolle samt Überprüfung des Pannendreiecks durchgeführt haben. "Ich hab' geglaubt, ich bin beim Kottan", so der Betroffene beim Prozessauftakt im vergangenen Mai.

Als der Polizeijurist feststellte, dass sich sein Kontrahent offiziell über ihn beschwert hatte, sorgte der Beamte dafür, dass gegen jenen ein Verwaltungsverfahren geführt wurde. Dass er dabei eine Zeugin selbst befragte und vortäuschte, der an sich zuständige Referent habe die Einvernahme durchgeführt, indem er am Protokoll dessen Namen und Dienstzimmer vermerkte, brach dem Juristen zumindest in erster Instanz das Genick. Für den Schöffensenat war das eindeutig ein Missbrauch der Amtsgewalt, wie der vorsitzende Richter Thomas Spreitzer in der Urteilsbegründung erklärte: "Sie waren befangen. Sie hätten das Verfahren abgeben müssen."

Stattdessen habe der ranghohe Beamte veranlasst, dass die Zeugin ein weiteres Mal befragt wurde - diesmal immerhin vom zuständigen Referenten, dem der Angeklagte allerdings einen Fragenkatalog in die Hand gedrückt hatte, der laut Spreitzer "Fragen enthalten hat, die mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun hatten". Es sei dem Angeklagten mit der Liste an Fragen vielmehr darum gegangen, seinem Gegner zu schaden: "Bei lebensnaher Betrachtung kann man zu gar keinem anderen Schluss kommen."

Polizeijurist hatte sich "nicht schuldig" bekannt

Der Polizeijurist hatte sich mit Vehemenz "nicht schuldig" bekannt. "Seit Einbringen der Anklageschrift habe ich unglaublich viel Judikatur und Literatur gelesen", bemerkte er am heutigen Verhandlungstag. Sein Fazit: Er habe nichts Strafbares gemacht. Gegen die Verurteilung legten die Verteidiger Rudolf Mayer und Martin Riedl umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Obdachlosem Fußtritt verpasst

Freigesprochen wurde der Jurist von einem zweiten inkriminierten Vorfall. Im November 2009 soll er einem Obdachlosen einen Fußtritt verpasst und diesen dabei verletzt haben. Letzteres ließ sich für das Gericht nicht nachweisen. Die Staatsanwältin gab zu den Entscheidungen vorerst keine Erklärung ab.

Kommentare

Im Hinblick darauf dass der namenlose Beamte noch dazu als JURIST nicht nur ausrastete sondern seinen Amtsmissbrauch auch sonst noch fortsetzte, sind 10 Monate BEDINGT viel zu wenig, 13 Monate (AMTSVERLUST) dass ginge noch, aber der kann ja so froh und völlig uneinsichtig sein Handwerk fortsetzen, dieser Mann ist eine große Gefahr für die Öffentlichkeit!

Ich überlege gerade, ob ein ganz "normaler" Beamter auch mit einer bedingten Strafe davon gekommen wäre. Dieser Mensch schadet dem Ruf des gesamten Polizeiapparates. Solche schwarzen Schafe sollten entlassen werden.

Wie wäre es, wenn man bei dem einmal einen Psychotest machen würde? Darf der auch eine Waffe tragen? Das nächste Mal, wenn er wieder ausrastet, bei der Parkplatzsuche, schiesst er vielleicht seinen Kontrahenden nieder!
Aber so ist das halt, wenn ein Normalo sowas macht, liefern sie ihn in den Kuckuck ein, aber ein hochrangiger Polizist ist da ja erhaben, gegen solche Gedanken!

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