Kuriose Haustiere in Wien

Nach Fenstersturz eines Waschbären - Welche Tiere gehalten werden dürfen

von Nasenbär © Bild: iStockphoto.com

Der Waschbär, der ein Brustgeschirr angelegt hatte, war von Mitarbeitern der MA 48 im Bezirk Landstraße gefunden worden. Das Männchen war offenbar aus einem Fenster oder von einem Balkon gefallen. Es hatte eine Platzwunde am Kinn, die im Tierschutzhaus in Vösendorf genäht und mit Infusionen, Schmerzmitteln und Antibiotika versorgt wurde. Ein paar Tage später gab der Wiener Tierschutzverein Entwarnung: Das Tier habe sich von seinem Unfall gut erholt und erkunde neugierig das Außengehege.

Zum Zeitpunkt des Unfalls am vergangenen Donnerstag war bei der MA 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) kein Waschbär in Wien registriert, wie eine Sprecherin der Magistratsabteilung zur APA sagte. Auch ähnlich kuriose Haustiere sind in der Bundeshauptstadt derzeit nicht gemeldet, in der Datenbank finden sich hautsächlich Reptilien. Registriert sind derzeit unter anderem 102 Bartagamen, 100 Geckos, 66 Chamäleons, 54 Königspythons und sechs Strumpfbandnattern.

Nasenbär als Haustier gemeldet

Im Jahr 2011 gab es allerdings einen im Bezirk Liesing gemeldeten Nasenbären, erinnerten sich Mitarbeiter der Behörde. Das Tier ist jedoch mit seinem Besitzer im Jahr darauf in die Steiermark "ausgewandert", teilte die Sprecherin mit.

Die Haltung von Wildtieren, wie Waschbären, ist im Tierschutzgesetz geregelt, betonte die MA 60. Sie dürfen nur nach einer Anzeige an die Behörde gehalten werden. Diese Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung erfolgen. Bei einer Haltung der Tiere für Zucht und Verkauf ist die Anzeige im Vorhinein aufzugeben.

Diese Tiere dürfen nicht gehalten werden

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind bestimmte Arten wie Großkatzen (Löwen, Tiger usw.), Großbären, Menschenaffen und ähnliche Wildtiere. Diese dürfen nur in Zoos gehalten werden. In der 2. Tierhaltungsverordnung sind außerdem besondere Ansprüche an die Haltung der verschiedenen Arten geregelt. Nasenbären, Waschbären und der Kleine Panda benötigen beispielsweise ein mindestens 40 Quadratmeter großes und drei Meter hohes Gehege.

Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen seien in Wien in erster Linie Reptilien gemeldet, teilte die Behörde mit. Hier gibt es in der Bundeshauptstadt neben dem Tierschutzgesetz jedoch mit dem Wiener Tierhaltegesetz noch eine zusätzliche Regelung. Darin ist aus sicherheitspolizeilichen Gründen das Halten, Verwahren, der Erwerb und die Zucht von gefährlichen Wildtieren (zum Beispiel Giftschlangen) in der Stadt verboten.

Informationen und Meldeformular der MA 60 zur Haltung und Zucht von Wildtieren: http://go.apa.at/0tQl01aQ - Gesetzestext zur 2. Tierhaltungsverordnung: http://go.apa.at/0o9I7jwr

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