Wien und seine Hunde

Die wichtigsten Rechte und Pflichten für Hundehalter.

von Fred & Otto unterwegs in Wien © Bild: Werner Streitfelder

Rund 61.000 Hunde leben momentan offiziell in Wien. Etwa 40.000 sollen laut Schätzungen ungemeldet in der Hauptstadt gehalten werden. Eine Menge vierbeinige "Wiener", über die sich auch der Gesetzgeber seine Gedanken gemacht hat. Vor allen Dingen in Sachen Notdurft ging die Stadt Wien in den letzten Jahren massiv in die Offensive. Sichtbarer Beweis: der berühmte kleine Papierhund, der Hundehalter in ganz Wien an das Wegräumen des Hundstrümmerls erinnert. Das Ergebnis: 47.200 "Gackisackerl" werden täglich in öffentlichen Mistkübeln entsorgt. Und eine merkliche Entlastung ist in der einen oder anderen "Rue de la Gac", wie der Wiener Gegenden mit starker Trümmerlverschmutzung nennt, deutlich spürbar.

Fred & Otto unterwegs in Wien
© Werner Streitfelder Autorin Yvonne Lacina mit Frida

Aber nicht nur das "Gackerlsackerl" ist in Wien ein Thema. Die Tierexpertinnen Hedi Breit und Yvonne Lacina zeigen in ihrem neuen Rundum-Hunderatgeber "Fred & Otto" auf, worauf sonst noch geachtet wird und werden muss.

  • Melde- und Abgabenpflicht: Nach dem dritten Lebensmonat muss ein Wiener Hund bei der MA6 gemeldet werden. Die Kosten liegen bei 72 Euro. Für weitere Hunde sind 105 Euro zu entrichten.
  • Mikrochip: Ab drei Monaten müssen Hunde in Wien mit einem elektronischen Chip versehen sein. Implantiert wird dieser von Tierärzten an der linken Halsseite. Danach muss der Nummerncode vom Tierhalter in der Heimtierdatenbank registriert werden. Die Kosten für den Chip liegen beim Besitzer.
  • Versicherung: Wer einen Hund hält, muss in Wien eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro abschließen.
  • Leinen- und Maulkörbe: An allen öffentlichen Wiener Orten müssen entweder Leine oder Maulkorb eingesetzt werden. Achtung: mit "öffentlichen Orten" sind nicht nur Straßen, Parks und Plätze, sondern auch Stiegenhäuser oder Höfe gemeint! Beißkörbe sind überall dort verpflichtend, wo viele Menschen zusammenkommen (etwa in Lokalen, Geschäften oder bei Events).
  • Haltungsvorschriften: Wer einen Hund hält, muss diesem mindestens einmal täglich die Möglichkeit zum Auslauf geben und mehrmals täglich mit ihm Gassi gehen. Das schreibt die 2. Tierhaltungsverordnung vor. Zwei Mal täglich muss es Kontakt zu Menschen geben. Frisches Wasser muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Artgerechte Haltung und medizinische Versorgung müssen ebenfalls beachtet werden. Impfungen sind nicht vorgeschrieben.
  • Mietrecht: Wiener Vermieter können ihren Mietern nicht generell verbieten, Haustiere zu halten - allerdings können sie im Mietvertrag anführen, welche Haustiere erwünscht sind. Dadurch ist es indirekt möglich, Hunde zu verbieten. Übermäßiger Lärm, Schmutz und Gestank des Hundes können ein Kündigungsgrund sein. Nachträglich darf der Vermieter ein "Hundeverbot" nicht in den Mietvertrag einbringen.
Fred & Otto unterwegs in Wien
© FRED & OTTO

Mehr Infos zum Thema - etwa wo sich coole Hunde in Wien treffen, in welchen Lokalen Hunde willkommen sind und wie man einen guten Trainer findet - gibt es im Stadtführer für Hunde "Fred & Otto - Unterwegs in Wien" von Hedi Breit und Yvonne Lacina um 14,90 €

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