Wie ORF.at berichtet, wird die Straßenprostitution je nach Jahreszeit zu unterschiedlichen Zeiten untersagt: In der Zeit von 1. November bis 28. (29.) Februar von 7.00 bis 19.00 Uhr, in der Zeit von 1. März bis 30. April und von 1. bis 31. Oktober von 6.00 bis 20.00 Uhr und in der Zeit von 1. Mai bis 30. September von 6.00 bis 22.00 Uhr.
Problem nur verlagert?
"Diese zeitliche Einschränkung sorgt dafür, dass zu den normalen Geschäftszeiten die Straßenprostitution nicht stattfinden kann. Viele Problemlagen, von denen uns vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berichtet haben, werden daher nicht mehr stattfinden", sagt Georg Papai, seines Zeichens Bezirksvorsteher von Floridsdorf.
Für Hans Jörg Schimanek, Bezirksrat von "Wir für Floridsdorf", ist die Verordnung nicht radikal genug. Er fordert ein komplettes Verbot der Prostitution im Industriegebiet.. Das Problem würde durch die polizeiliche Verordnung vielmehr verlagert, denn gelöst.
Kommentare
Ja möglichst sehr hohe Strafen damit der Polizeistaat Österreich wieder eine neue Gruppe hat, die er bespitzeln und abkassieren kann! Die Verbrecherjagd ist ja eh viel zu anstrengend und das können wir ja genauso wie den Bankfilialenschutz an private Firmen auslagern!
Die Freier kontrollieren und abstrafen - und schon wäre das Problem erledigt.