Wann Untersuchungshaft
verhängt wird

Nach Fall Leonie: Bestimmte Voraussetzungen und Haftgründe müssen vorliegen

von
Haftstrafe - Wann Untersuchungshaft
verhängt wird

Der Vater war von der Polizei weggewiesen worden, ein derartiges Betretungsverbot ist zwei Wochen gültig. Die 25 Jahre alte Mutter der toten Leonie hat mit Unterstützung der Interventionsstelle bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate beantragt, sagte Jugendamtssprecherin Herta Staffa der APA.

Von wem wird U-Haft verhängt?

Untersuchungshaft kann nur von einem Richter verhängt werden, wenn ein Staatsanwalt einen Antrag dafür gestellt hat. Für die U-Haft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Neben einem dringenden Tatverdacht müssen auch Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die voraussichtliche Strafe, keine Möglichkeit der Anwendung gelinderer Mittel wie beispielsweise die Abnahme des Reisepasses sowie zumindest einer von vier Haftgründen vorliegen.

Die vier Haftgründe

Die vier Haftgründe sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (der Beschuldigte könnte andere Personen beeinflussen oder Spuren verwischen), Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr, beispielsweise Serieneinbrecher) und Tatausführungsgefahr (der Beschuldigte könnte eine angedrohte oder versuchte Tat wie etwa eine Morddrohung vollenden).

Gelindere Mittel

In der Strafprozessordnung (StPO) ist unter gelinderen Mittel auch das Gelöbnis, in Fällen von Gewalt in Wohnungen den Kontakt mit dem Opfer zu unterlassen bzw. ein bereits erteiltes Betretungsverbot oder eine einstweilige Verfügung nicht zu übertreten angeführt.

Automatische Untersuchungshaft

Automatisch muss Untersuchungshaft dann verhängt werden, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, für das die Mindeststrafe zehn Jahre Haft beträgt, wie das beispielsweise bei Mord der Fall ist.

Welche Strafe bekommt der Vater?

Gegen den 26 Jahre alten Vater des Mädchens wird wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen ermittelt. Hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, sieht das Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Den gleichen Strafrahmen gibt es auch bei Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Für absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren vor.

Kommentare

melden

Kinder und Muttermörder laufen frei, Volks bedrohte Bombenbastel- Terroristen nur beobachtet, Heimkehrende ISS Volksmörder behandelt wie gute Österreicher,- passiert nicht. Schwerverbrecher, Räuber irrtümlich freilassen, Kinder misshandelte Priester bekommt gratis super pflege, Erholung im Kloster.
Korrupte Lobbyisten Stadtkasse Räuber entlastet.
Was für ein Jurist? Das ist ein Recht Stadt?

Annforever melden

Geht es hier eigentlich um Besserwisser und Oberlehrer oder Verhältnismäßigkeit ?

Seite 1 von 1