Bei privater Pensionsversicherung
nicht auf Bonuszahlungen verlassen

"Konsument": "Unbedingt vergleichen, aber nur die garantierten Renten"

Der VKI rät, bei privaten Pensionsversicherungen nur von den garantierten Rentenzahlungen auszugehen, nur diese zu vergleichen und sich nicht auf die Angaben zu Bonusrenten zu verlassen. Damit könne man sich Enttäuschung ersparen und sich freuen, "wenn aufgrund unerwarteter Veranlagungsgewinne noch Bonuszahlungen dazukommen", heißt es in der aktuellen Ausgabe des Testmagazins "Konsument".

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Vorsorge - Bei privater Pensionsversicherung
nicht auf Bonuszahlungen verlassen

Zum Thema Sicherheit der privaten Bonuspension verweist der VKI darauf, dass das Geld im sogenannten Deckungsstock veranlagt werden muss. Für die Veranlagung gibt es strenge gesetzliche Bestimmungen. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien wird von einem staatlich bestellten Treuhänder überwacht. Der Deckungsstock sei ein Sondervermögen, das im Konkursfall vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist.

Diese strengen Sicherheitsmaßstäbe gelten nur für den garantierten Teil der Zusatzpension. Mögliche Gewinnbeteiligungen und Bonuszahlungen hängen vom Veranlagungsergebnis ab. Die aktuelle Bonuskalkulation hinke der Zinsentwicklung hinterher, heißt es in dem Bericht, es sei daher mit Kürzungen in den folgenden Jahren zu rechnen.

Die Konsumentenschützer empfehlen: "Unbedingt vergleichen, aber nur die garantierten Renten."

Pensionsversicherungen könnten gut auf den persönlichen Bedarf abgestimmt werden. Weitere Begünstigte oder Kapitalrückzahlungen schmälerten aber die monatliche Rente.

Viele Faktoren

Ein früher Beginn habe zwar den Vorteil, dass man wegen der langen Einzahlungsdauer auch mit kleinen Beträgen einiges Ansparen könne. Andererseits sei einige Jahre vor Pensionsbeginn schon viel klarer, wie die persönlichen Lebensumstände für die Gestaltung der privaten Zusatzpension ausschauen: lieber weniger, aber dafür länger oder nur für eine bestimmte Zeit, aber dafür mehr oder auch die Hinterbliebenenvorsorge. Es besteht auch die Möglichkeit, mit einem Einmalerlag kurz vor Pensionsbeginn einzusteigen.

Für einen Einmalerlag von 100.000 Euro ohne Kapitalrückgewähr liegt laut "Konsument"-Erhebung die durchschnittliche garantierte lebenslange Zusatzpension ohne Bonusrenten ab 65 Jahren bei 358,36 Euro. Die Bandbreite gibt das Testmagazin des Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit 365 bis 353,38 Euro an, auf 20 Jahre gerechnet sei dies eine Differenz von 2.880 Euro.

Auf Spesen achten

Bei der Lebenserwartung werde von den Anbietern mit "sehr optimistischen Zahlen" kalkuliert. Auch bei der Kostenberechnung seien "die Anbieter recht großzügig zu sich selbst", heißt es im "Konsument". Wer auf Beratungsleistungen weitgehend verzichten könne, sollte sich nach einer Direktionspolizze erkundigen oder zumindest versuchen, die Abschluss- und Verwaltungskosten nach unten zu verhandeln.

Eine Option auf Pensionszahlung gebe es auch bei vielen Lebensversicherungen, allerdings müsse hier bei späterer Rentenoption alles neu kalkuliert werden. Nach Beginn der Rentenzahlung sei eine Kündigung oder ein Rückkauf der Versicherung nicht mehr möglich.

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