Vorbestrafte Diebin als Putzfrau
im Wiener Straflandesgericht

Reinigungskraft wurde im elektronisch überwachten Hausarrest rückfällig

von Kübel mit Wasser und Frau mit gelben Putzhandschuhen © Bild: Corbis

Die Raumpflegerinnen, die im Straflandesgericht und bei der Staatsanwaltschaft für Sauberkeit sorgen, werden von einer externen Firma beschäftigt. Die Reinigungskräfte verfügen über einen Generalschlüssel und haben damit Zutritt zu den Kanzleien sowie den Büros sämtlicher Richter und Staatsanwälte, wo sie aufräumen und die Ordnung wiederherstellen sollen. Da sich auf den Schreibtischen mitunter Papierberge mit sensiblen Daten türmen, wäre an sich zu erwarten, dass bei der Auswahl der Putzfrauen mit entsprechender Sorgfalt vorgegangen wird.

Frau dank Fußfessel auf freiem Fuß

Dass sich im Vorjahr eine rechtskräftig vorbestrafte Frau in ihren Dienstzimmern umtat, ahnte kein Richter und kein Staatsanwalt. Die Frau befand sich nur deshalb auf freiem Fuß, weil ihr anstelle einer Haftstrafe der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt worden war. Dass die Putzfrau unter ihrer Kleidung eine Fußfessel trug, war naturgemäß nicht ersichtlich.

Obwohl die Bedienerin unter Überwachung stand, nutzte sie die Gelegenheit und beging weitere Diebstähle. Über einen Zeitraum von dreieinhalb Monaten ließ sie kleinere Geldbeträge mitgehen, indem sie etwa eine Kaffeekasse leerte. Einer Kanzleileiterin kam ein teures Parfüm abhanden. Abgesehen davon beschränkte sich die Frau auf alltägliche, nicht besonders wertvolle Gegenstände. Akten rührte sie nicht an. Stattdessen ließ sie regelmäßig Lebensmittel mitgehen, bis sie eines Tages beim Stehlen beobachtet wurde und aufflog.

Putzfrau zu unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Vor wenigen Wochen ist sie dafür im Bezirksgericht Josefstadt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte dieses in Rechtskraft erwachsen, ist die Frau wohl keine Fußfessel-Kandidatin mehr.

Die Verträge mit den Reinigungsfirmen, die in den Wiener Gerichtsgebäuden für Sauberkeit sorgen, werden vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) abgeschlossen. Wie Gerichtssprecher Reinhard Hinger in diesem Zusammenhang gegenüber der APA betonte, hat das OLG auf das Auswahl des Personals, das diese einsetzen, keinen Einfluss: "Wir müssen darauf vertrauen, dass die Firmen keine Leute beschäftigen, die stehlen oder in den Akten herumstierln."

Private Reinigungsdienste "Sicherheitsrisiko"

Dass Reinigungsdienste aus Kostengründen ausgelagert und externen Betrieben übertragen wurden, berge "ein gewisses Sicherheitsrisiko", räumte Hinger ein: "Die Privatisierung solcher Dienste führt dazu, dass die Justiz die Leute nicht so durchleuchten kann wie man das in hochsensiblen Bereichen vielleicht möchte."

Dass die Putzfrau trotz ihres getrübten Vorlebens ausgerechnet im Straflandesgericht eine Beschäftigung fand, kann der betroffenen Firma kaum zum Vorwurf gemacht werden. Ihre Vorstrafe war nicht sehr gravierend und fiel unter die bedingte Auskunftspflicht. Die Frau war damit nicht verpflichtet, ihren Dienstgeber zu informieren. Auch hinsichtlich des Tragens einer Fußfessel im Rahmen eines elektronisch überwachten Hausarrests gebe es keine Meldepflicht, meinte OLG-Sprecher Hinger. Das würde dem Gedanken der Resozialisierung zuwiderlaufen.

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