Volljährig: Was sich
mit 18 alles ändert

Das bringt das Erwachsensein an Rechten und Pflichten mit sich - ein Überblick

Plötzlichen erwachsen – mit dem 18. Geburtstag und dem Schritt vom Jugendlichen zum Erwachsenen ändert sich einiges. Endlich unabhängig von den Eltern, über sein Leben selbst bestimmen – doch auch neue Verpflichtungen gibt es. Hier erfahren Sie, was die Volljährigkeit alles bedeutet.

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"Jetzt bist du kein Kind mehr" – das mögen Eltern aus verschiedensten Gründen sagen, aber für den Gesetzgeber gilt nur ein Termin: der 18. Geburtstag. Ab dann hat man in Österreich alle Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aufsichtspflicht der Eltern mehr, jeder ist für sich selbst verantwortlich. Logischerweise gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht mehr: 18-Jährige dürfen (in allen Bundesländern) auch gebrannte alkoholische Getränke kaufen oder einen Stripclub besuchen, für sie gibt es keine gesetzlichen "Ausgehzeiten".

Die größte Veränderung aber kommt mit der vollen Geschäftsfähigkeit auf die jungen Erwachsenen zu. 18-Jährige können wirksam ohne Mitwirkung der Eltern jede Art von Vertrag abschließen. Zuvor gilt das nur sehr eingeschränkt: Jugendliche zwischen 14 und 17 dürfen lediglich über eigenes Einkommen und Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, selbst bestimmen. Aber das auch nur, solange sie damit nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährden. Will ein 17-Jähriger etwa sein ganzes (auch wenn eigenes) Geld in ein Auto investieren, müssten die Eltern zustimmen. Sie "verwalten" rechtlich gesehen das Vermögen des Jugendlichen für diesen.

Unterhaltspflicht nur bei "ernsthafter" Ausbildung

Grundsätzlich endet mit der Volljährigkeit auch die Obsorgepflicht der Eltern, 18-Jährige müssen also auf eigenen Beinen stehen und sich selbst versorgen. Anders ist die Sache nur, wenn das Kind noch nicht selbsterhaltungsfähig ist, also noch eine Ausbildung bzw. ein Studium absolviert. Dann kann weiterhin ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen, solange die Ausbildung "ernsthaft betrieben" wird. Lebt der junge Erwachsene weiter bei den Eltern, wird dieser Unterhalt in Form von Essen und Wohnung erbracht. Zieht er aus, steht ihm auch eine Geldleistung zu.

Wer ab dem 18. Geburtstag eine Straftat begeht, muss aber auch damit rechnen, strenger bestraft zu werden. Das Jugendstrafrecht gilt nicht mehr. Bei Jugendlichen bis 17 wird der Strafrahmen noch generell halbiert, es gibt keine lebenslange Freiheitsstrafe oder Mindeststrafen. Für 18- bis 20-Jährige gibt es zwar auch noch keine lebenslange Haft (höchstens 15 Jahre), die Halbierung aller Strafen entfällt aber.

Überstunden und Nachtarbeit jetzt erlaubt

Frei sind die frisch Erwachsenen auch in ihrer weiteren Lebensplanung. Ab 18 ist man "ehemündig" und kann ohne Zustimmung der Eltern heiraten oder sich verpartnern. Weniger Schutz gibt es hingegen im Arbeitsleben: Das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG), das unter anderem Überstunden, Wochenend- und Nachtarbeit sowie Beschäftigungen über 40 Stunden/Woche verbietet, ist nicht mehr relevant. Eine Besonderheit für Männer: Sie werden im Jahr ihres 18. Geburtstages zur Stellung aufgefordert und können ab 18 dann zum Bundesheer einberufen werden.

Natürlich ist die Volljährigkeit nicht für alle ein gleich großer Einschnitt. Mehr und mehr junge Erwachsene leben heute immer länger "zuhause". Auch große Entscheidungen treffen sie, obwohl sie es könnten, oft noch nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Eltern. Diese sollten versuchen, die Jugendlichen schon vor dem 18. Geburtstag auf die spätere Verantwortung vorzubereiten, ihnen nach und nach Dinge selbstständig überlassen. Denn nach diesem Tag gibt es für sie kaum eine Möglichkeit, unliebsame Entscheidungen des Kindes rückgängig zu machen.

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