Versicherungsfragen von

Wer zahlt nach Unwetter?

Welche Schäden am Fahrzeug von der Versicherung übernommen werden

Versicherungsfragen - Wer zahlt nach Unwetter? © Bild: APA/Kerschbaummayr

Auf die schwüle Sommerhitze der letzten Tage folgten oft heftige Unwetter mit Regen, Hagel und Überschwemmungen. Immer wieder sorgen Unwetter dann auch für massive Schäden an Fahrzeugen. Doch welchen Schäden werden von der Versicherung übernommen? Ob Versicherungsschutz besteht, weiß man nach einem Blick in die Polizze.

Wer bezahlt für die durch Sturm, Hagel und Wasser entstandenen Ärgernisse? Juristin Verena Pronebner vom ÖAMTC hat wesentliche Infos in Versicherungsfragen zusammengestellt:

Voll- oder Teilkaskoversicherung
Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer, sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt.

Nicht jede Kaskoversicherung ist nach exakt dem gleichen Muster gestrickt, es sind auch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich. „War das Auto an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern“, weiß Juristin Pronebner. Ein Totalschaden ist bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, weil nur noch der Zeitwert ersetzt wird. Der Verkaufserlös des Wracks wird dabei noch abgezogen.

Haftpflichtversicherung
Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, sieht bei einem Unwetterschaden kein Geld von der Versicherung. Es sein denn, der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht. Entsteht dem Kraftfahrer ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter, also in der Regel ein Bundesland oder eine Gemeinde. "Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften aber schon für leichte Fahrlässigkeit.

Richtiges Vorgehen im Schadensfall
Wichtig ist es, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und sofort der Versicherung zu melden. Wurde ein Fahrzeug vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen, darf es nicht mehr gestartet werden. Daher bei einem Wasserschaden unbedingt Profis mit Abschleppung und Reparatur betrauen.

Wenn durch den Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen, was sich oft erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher die Bremsen auf jeden Fall überprüfen lassen.

Vorbeugende Maßnahmen
Das Fahrzeug bei etwaigen Unwetterwarnungen an sicherer Stelle parken, so kann man Schäden auch vorbeugen. Gut gerüstet ist auch, wer sein im Freien abgestelltes Auto mit einer Hagelpelerine schützt.

Weiterführender Link:
ÖAMTC

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