Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der 25 Jahre alte Stefan Jahn wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Er hatte bereits bei der Polizei gestanden, das Mädchen am 22. Februar mit dem Auto angefahren und dann verschleppt, vergewaltigt und umgebracht zu haben.

In den ersten Prozesstagen hatte der Angeklagte zunächst ausgesagt, er habe Ulrike mit einem gestohlenen Auto angefahren und mitgenommen. Er bestritt, das Verbrechen vorher geplant zu haben. Vielmehr sei er betrunken gewesen, habe die Herrschaft über das Fahrzeug verloren und sei mit dem Rad fahrenden Kind zusammengestoßen. In Panik hätte er die Schülerin ins Auto geladen und mitgenommen. Erst dann habe er sich zur Vergewaltigung entschlossen.

Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von einem gezielten Vorgehen aus. Der Mann hatte mehrere Babycremes bei sich. Darin sieht die Anklage Indizien für eine geplante Vergewaltigung. Um das Verbrechen zu vertuschen, habe er sein Opfer später ermordet, meinen die Ankläger.

In den Tagen nach der Tat hatte ein Großaufgebot der Polizei nach dem verschwundenen Mädchen gesucht. Erst nach zwei Wochen wurde die Leiche von einem Spaziergänger entdeckt. Fünf Wochen nach dem Verbrechen ermittelte die Polizei Stefan Jahn als mutmaßlichen Täter.