Vergewaltigungs-Paragraf
neu: Ein "Nein" muss reichen

Salzburger Frauenbüro fordert Veränderung: Rechtslage zu nachlässig

von
Sexueller Missbrauch - Vergewaltigungs-Paragraf
neu: Ein "Nein" muss reichen

Die Frauenbeauftragte der Stadt Salzburg, Alexandra Schmidt, ist die Initiatorin der Petition. "Diese Forderung gibt es schon mehrere Jahre und basiert auf den Erfahrungen der Gewaltschutzeinrichtungen", sagte Schmidt der APA. 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr 2013 stehen 104 Verurteilungen gegenüber, ein niedriger Verurteilungsgrad, der sich daraus erklärt, dass es sich häufig um ein Beziehungsdelikt ohne Zeugen handelt.

Beweissituation ist meist schwierig

"Selten ist bei anderen Delikten die Beweissituation derart schwierig", so Andrea Jobst-Hausleithner, Juristin des autonomen Frauenzentrums in Linz und des "Bundesverbands der autonomen Fachstellen Österreichs zu sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen". Meist steht Aussage gegen Aussage, häufig gibt es keine sichtbaren Verletzungen; der Nachweis einer Gewaltanwendung ist oft nur möglich, wenn das Opfer sich heftig gegen die Vergewaltigung wehrt und dabei verletzt wird.

Der Beweis für ein "Nein" wird vor Gericht nicht unbedingt leichter fallen, könnte ein Einwand gegen die Forderung zur Änderung des Paragraphen 201 StGB lauten - jedoch ist "das Strafrecht auch ein Statement der gesellschaftspolitischen Entwicklung", so die Expertin. Ebenso ist auch die nach bestehendem Recht erforderliche Gewalt bzw. Nötigung schwer beweisbar und daher würde diese Beweisproblematik nach einer Adaptierung wegfallen.

Kein Widerstand - keine Vergewaltigung!

Eine Beurteilung nach geltender Rechtslage ergibt bisher oft keine "Vergewaltigung im eigentlichen Rechtssinne", wenn die im entsprechenden Paragrafen dazu notwendige "Gewalt, Entziehung der persönlichen Freiheit oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" fehlt, so der Status quo. Wenn also eine Frau bei einem unerwünschten Sexualakt "Nein" sagt, weint oder aus Angst keinen körperlichen Widerstand leistet, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt.

Und diese Gegenwehr erfolgt nicht immer: "Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass viele Frauen bei sexuellen Übergriffen in einen Schock- und Starrezustand geraten. Dieses 'Freezing' wird aber im Strafverfahren nicht als Abwehrreaktion gewürdigt", sagte Martina K. Sommer, Leiterin des 24-Stunden-Frauennotrufs der Stadt Wien. Es sei in höchstem Ausmaß bedenklich, dass ein verbales "Nein" oder "Weinen" nicht ausreicht zur Verdeutlichung der mangelnden Einwilligung, sondern dass eine gewaltsame Gegenwehr erforderlich ist.

Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen

Aus der Sicht des 24-Stunden-Frauennotrufs wird es als absolut notwendig erachtet, dass durch Schaffung eines neuen Straftatbestandes endlich den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Verteidigung des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen Rechnung getragen wird: "Jemand, der an einer andere Person eine sexuelle Handlung gegen deren Willen durchführt und den mangelnden Willen erkennen konnte (wie etwa durch ein ausgesprochenes Nein, Weinen, Freezing, etc. - Anmerkung), sollte selbstverständlich dafür bestraft werden können", forderte Sommer.

Die Forderungen im Bereich des Sexualstrafrechts sind dem Justizministerium bekannt und werden im Rahmen der politischen Diskussion zur Reform des Strafgesetzbuches geprüft, hieß es auf Anfrage. Jobst-Hausleithner gab in der Diskussion zu bedenken, dass im Strafrecht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw. das "Ultima-Ratio-Prinzip" gilt - um Vergewaltigungen zu verhindern, braucht es strukturelle Maßnahmen, eine umfassende Sensibilisierung und Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Auch hier gibt es aus Sicht von Initiatorin Schmidt noch "Luft nach oben", etwa bei der Präventionsarbeit gegenüber der überwiegend männlichen Täterseite.

Kommentare

strizzi1949

Lustig! Und wenn der Täter einer ist, der kein Deutsch kann und versteht und nicht weiß, was "nein" heißt, dann ist es auch keine Vergewaltigung? Wieder so ein Rat von absoluten Schreibtischtätern ohne Bezug zur Wirklichkeit! Ein kräftiger Tritt in die Eier hat noch jeden unmissverständlich gestoppt! Wer, bitte, lässt sich von einem gehauchten "NEIN" von irgendetwas abhalten?

Zu dem Glatzerten würd ich auch nein sagen...

Oberon

Das Bild ist für meinen Geschmack reißerisch. Es suggeriert dem unbedarften user eine gewisse Mitschuld des Opfers, schließlich werden auch Frauen mit dezenter Kleidung und jeden Alters vergewaltigt.

Einen potentiellen Vergewaltiger wird ein " nein " auch nicht abhalten und vor Gericht wird die Beweislage deswegen auch nicht einfacher.
Wer kann beweisen ob das Wörtchen gefallen ist? Schön, wenn das Gericht jetzt vorschreibt wie Frauen sich bei Vergewaltigungen zu verhalten haben um glaubwürdig zu sein. Vielleicht gibts bald noch ein Handbuch dazu.

christian95 melden

Wozu haben wir seit den 1970er Jahren eine eigene FrauenmisterIn?

brabus melden

Die waren wohl nicht in der Lage 'nein' sagen zu müssen, sonst hätte es vermutlich schon eine entsprechende Änderung gegeben.

Seite 1 von 1