Doppelagentin im Verfassungsschutz?

Firtaschs mutmaßliche Privatagentin wird zur Geheimdienstaffäre.

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Fakten - Doppelagentin im Verfassungsschutz?

Am 20. April hat die Staatsanwaltschaft mit Sitz im deutschen Schwerin mehrere Personen festgenommen, darunter einen aktiven und einen ehemaligen Kriminalbeamten, und Hausdurchsuchungen durchführen lassen. Eine Villa, die unter die Lupe genommen wurde, steht allerdings nicht in Deutschland, sondern in Wien. Darin wohnt der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch, der in Österreich gegen seine Auslieferung an die US-Justiz kämpft.

Verdächtige bleibt in Haft

Schlüsselperson in der Affäre ist die 69-jährige deutsche Unternehmensberaterin Christina W. mit angeblicher Stasi-Vergangenheit unter dem Codenamen „Nina“. W. ist eine der festgenommenen Personen und sitzt immer noch in Untersuchungshaft. Erst vergangene Woche ist eine Haftprüfung erfolgt. Das Amtsgericht Schwerin ordnete die Beibehaltung der U-Haft an. Laut Verdachtslage soll W. Beamte bestochen haben – unter anderem, um an Informationen zu gelangen, und damit sich einer der Beamten zugunsten Firtaschs einsetzen würde. Gegen Firtasch wird nicht ermittelt, er gilt als Zeuge.

Der Grund für die große Geheimhaltung in Österreich dürfte nicht nur mit dem Oligarchen zusammenhängen. Der „Kurier“ berichtete zuletzt, dass W. möglicherweise auch hierzulande Beamte bestochen haben soll, und zwar Mitarbeiter des Innenministeriums bzw. des dort angesiedelten Verfassungsschutzes. Das deckt sich mit News-Informationen. Die Affäre dürfte insgesamt jedoch noch deutlich darüber hinausgehen.

Seit Jahren BVT-Quelle?

Frau W. soll nämlich seit Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), dem zum Innenministerium gehörenden zivilen Geheimdienst Österreichs, beschäftigt worden sein. Demnach wurde die Unternehmensberaterin, der beste Kontakte in Osteuropa nachgesagt werden, als Informantin, als sogenannte „Quelle“, des BVT geführt. Dem Vernehmen nach soll das bereits seit 2006 der Fall gewesen sein.

Das Problem dabei, abseits der mutmaßlichen Stasi-Vergangenheit der Dame: In den letzten Jahren soll die Quellenführung vorschriftswidrig erfolgt sein, nämlich nicht von der zuständigen Ermittlungsabteilung des BVT, sondern von einem Mitarbeiter der Abteilung für „Quellenbewirtschaftung“. Aus dieser Abteilung erfolgt auch die Bezahlung der Informanten. W. soll einen höheren fünfstelligen Eurobetrag, die Rede ist von rund 90.000 Euro, vom BVT erhalten haben, wobei rund 30.000 Euro als Kickbackzahlung an den Mitarbeiter zurückgeflossen sein sollen.

Feuer am Dach

Der Kontakt zwischen W. und dem BVT könnte sich als ein Fall „umgekehrter Quellenführung“ herausstellen: Anstatt Informationen zu bringen, könnte W. Informationen aus dem BVT beschafft haben – eine Doppelagentin also. Besonders heikel ist, dass die Quellenbewirtschaftung direkt der BVT-Direktion untersteht. Zuständig ist dem Vernehmen nach der BVT-Vizedirektor, der früher genauso wie der verdächtige Mitarbeiter in der Ermittlungsabteilung tätig war. „Nina“ und andere Quellen sollen bei einem internen Jobwechsel von dem – angeblich mittlerweile beurlaubten – Beamten in die Quellenbewirtschaftung „mitgenommen“ worden sein. Sollten sich die Ermittlungen weiter auf das BVT ausdehnen, ist jedenfalls Feuer am Dach. Wer weiß, was bei einer schillernden Person wie Christina W. noch alles ans Tageslicht kommt.

Wie der „Kurier“ berichtet hat, soll W. nicht nur in Zusammenhang mit Firtasch, sondern auch für große österreichische Unternehmen tätig geworden sein, etwa für die Vienna Insurance Group oder für die OMV. Dabei sollen sechsstellige Beträge geflossen sein. News-Informationen zufolge wollte sich W. im Jahr 2014 gemeinsam mit einem Wiener Partner sogar in die Aufarbeitung des Hypo-Skandals am Balkan einbringen. Das schriftliche Konzept dazu soll allerdings eher abenteuerlich gewirkt haben. Dem Vernehmen nach war Frau W. im Rahmen ihrer diversen Tätigkeiten jedenfalls ungefähr alle zwei Wochen in Wien.

Untersuchungen laufen

News hat dem Innenministerium umfassende Fragen zukommen lassen. Ein Sprecher erklärte: „Die Vorwürfe sind Gegenstand von Untersuchungen. Um diese nicht zu beeinflussen, wird von einer Beantwortung der Fragen Abstand genommen.“

Christian Stünkel, Anwalt von Frau W. im deutschen Ermittlungsverfahren, meint, dass „die Thematik BVT bisher nach den mir vorliegenden Unterlagen und der durchgeführten Vernehmung meiner Mandantin in Schwerin zumindest nicht Gegenstand ist. Dies ist allerdings auch nicht auszuschließen, da mir bisher nur eine unvollständige Akteneinsicht gewährt worden ist.“ Die wesentlichen Ermittlungen hätten sich bisher auf das geschäftliche Verhältnis von Frau W. und den beiden deutschen Kriminalbeamten bezogen.

Stünkel hält fest, dass seine Mandantin „als Geschäftsfrau im Umgang mit ihren Gesprächspartnern keine strafbaren Handlungen wissentlich und willentlich begangen hat. Für meine Mandantin waren deren Gesprächspartner von sich aus bereit, über unterschiedliche Themen zu sprechen und Informationen zu besorgen.“ Frau W. sei davon ausgegangen, dass die Beamten entsprechende Nebentätigkeiten dienstlich angegeben haben und erhaltene Zahlungen als Nebeneinkünfte auch versteuert wurden. Dies zu hinterfragen oder zu kontrollieren, sei nicht die Aufgabe von Frau W. gewesen.

Gericht sieht Fluchtgefahr

Christina W. weist den Bestechungsvorwurf entschieden zurück: „Meine Mandantin bestreitet ausdrücklich, dass vorgenommene Zahlungen gegenüber einem Beamten dem Zweck dienten, dass der Beamte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit bestimmte dienstliche Handlungen vornimmt oder unterlässt“, teilt Anwalt Stünkel mit.

Dass es früher Stasi-Kontakte gab, hat W. laut Stünkel nicht bestritten. Sie habe aber ausdrücklich gesagt, dass durch ihre Tätigkeit niemand zu Schaden gekommen sei.

Die Untersuchungshaft wurde übrigens wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr fortgesetzt. Stünkel hält das für abwegig. Diesem Haftgrund könnte man mit entsprechenden Meldeauflagen und der Hinterlegung des Reisepasses und des Personalausweises ausreichend begegnen. „Nach Meinung der Verteidigung hat die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings andere Hintergründe.“ Der Anwalt hofft, dass die übergeordneten Instanzen den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzen oder sogar aufheben.

Unternehmensberaterin schweigt

Christina W. wurde von den deutschen Ermittlern einvernommen. Auskünfte über das bereits Gesagte hinaus könnten allerdings auf sich warten lassen. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht meine Mandantin den Ermittlungsbehörden für weitere Vernehmungen nicht mehr zur Verfügung“, sagt Anwalt Stünkel. Sie nehme ihr Schweigerecht in Anspruch.

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