Todesschüsse in den USA:
Was darf unsere Polizei?

Innenministeriumssprecher klärt über Vorgehensweise der österreichischen Polizei auf

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Dramatische Vorfälle - Todesschüsse in den USA:
Was darf unsere Polizei?

Notruf: Wie die Polizei reagiert

Bevor die Polizei zu einem Einsatz ausrückt, sei genau zu klären, welche Situation vor Ort herrscht, teilt Grundböck gegenüber NEWS.AT mit. "Es ist die Aufgabe der Beamten, die den Notruf entgegennehmen, so viele Details wie möglich abzufragen", sagt der Sprecher. Dass sei notwendig, damit die Polizisten, die dem Notruf nachgehen, eine möglichst gute Vorinformation darüber haben, was sie dort erwartet. Die erste Kommunikation spielt also schon eine wesentliche Rolle.

So geht die Polizei im Ernstfall vor

Und wie geht die Polizei vor, wenn ein mit einer Schusswaffe bewaffneter Verdächtiger von Zeugen gemeldet wird? "Es ist wesentlich in solchen Fällen, möglichst rasch zum Einsatzort zu kommen", sagt Grundböck. Denn es gehe auch darum, eine mögliche Gefahr von anderen Menschen abzuwenden. Gleichzeitig ist es laut Sprecher für die Beamten wichtig, die Eigensicherung zu beachten. Das betreffe die eigene Sicherheit und einen gesicherter Zugang zum Verdächtigen, um einsatzfähig zu bleiben. Je nach Situation werde ein geschützter Einsatzraum hergestellt, zu dem Unbefugte keinen Zutritt haben.

Wann darf ein Polizist schießen?

In den USA endeten die jüngsten Einsätze der Polizei für die Verdächtigen stets tödlich. Doch muss immer gleich zur Waffe gegriffen werden? Und wie begegnet unsere Polizei einem möglicherweise bewaffneten Verdächtigen? "Im österreichischen Waffengebrauchsrecht ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sehr stark verankert. Der Schusswaffengebrauch ist also nicht die erste Wahl", stellt der Polizeiexperte klar.

Vielmehr sind die Beamten im ersten Schritt dazu angehalten, den Verdächtigen anzusprechen. Aus sicherer Distanz kann beispielsweise die Aufforderung erfolgen, die Waffe wegzulegen. Setzt die Polizei aufgrund der Lage doch härtere Maßnahmen ein, muss nicht sofort eine Schusswaffe ins Spiel kommen. "Der Gebrauch von Taser, Pfefferspray oder die bloße Anwendung von Körperkraft sind je nach Situation ebenfalls möglich", so Grundböck.

Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann es notwendig sein, dass die Polizisten zur Schusswaffe greifen müssen. "Selbst dann ist der Gebrauch unter größtmöglicher Schonung vorgeschrieben. Gezielt wird in erster Linie auf Arme und Beine", teilt der Sprecher mit. Insbesondere in Notwehrsituationen müsse der Schusswaffengebrauch wirksam und den Umständen angemessen sein. Wenn ein Waffengebrauch gegen Gliedmaßen nicht zum Zweck führe, könne auch ein Wirkschuss auf den Rumpf notwendig sein.

Was passiert im Zweifelsfall?

Spielzeugpistole oder gefährliche Schusswaffe? Oft sind sich Augenzeugen unschlüssig, ob es sich um eine echte Schusswaffe handelt - keine einfache Situation für die Polizei. "Im Zweifelsfall muss man von einer echten Waffe ausgehen. Da die Sicherheit vorgeht", sagt Grundböck. Außerdem sei das Verhalten des Gegenübers für das weitere Vorgehen entscheidend. Immer sei aber die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Das Alter des Verdächtigen sei dabei nicht zwingend von großer Bedeutung, so der Sprecher. "Muss man davon ausgehen, dass wenn jemand mit einer Schusswaffe hantiert, daraus eine Notwehrsituation entstehen kann", erklärt Grundböck. So eine Situation könne die Frage nach dem Alter in den Hintergrund rücken.

Kommentare

strizzi1949

Auf Arme oder Beine schießen? Gehts noch? Das soll mir einmal einer vorhüpfen! Mit dem Schußtraining unserer Polizei ist das gar nicht möglich! Da must schon ein Meisterschütze sein, um einen Arm oder ein Bein in entsprechender Entfernung zu treffen! Um einen Bewaffneten zu stoppen, MUSS auf den Körper geschossen werden! Alles andere ist Blödsinn!

Romane melden

Na ja! In Österreich sollte man mit keiner Wasserflasche auf die Straße!
_31. August 2002: Ein 28-Jähriger wird in der Innenstadt erschossen, als er mit zwei Mineralwasserflaschen auf Polizisten losgeht.

Oder mit Taschenmesser!
_7. Juni 2013: Ein Mann attackiert in Liesing Beamte der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) mit einem Messer. Diese feuern mit der Dienstwaffe (Tod)

strizzi1949
strizzi1949 melden

Vollkommen zu Recht! Mit einer vollen Mineralwasserflasche kann man einen Menschen erschlagen und mit einem Messer kann man einen Menschen töten! Man geht nicht auf die Polizei los, schon gar nicht, wenn die die Waffen gezogen hat! Selber Schuld!

manicmonday melden

Aber auch das:
Einbruch in Merkur-Markt Krems
05.09.2009: Ein 14-jähriger Bursche brach in den Supermarkt ein. Er wurde hinterrücks von einem Polizisten erschossen, ohne dass der Bursche auch nur irgendjemanden bedrohte, geschweige irgendeine Waffe bei sich hatte.

manicmonday melden

sorry, es war nicht der 05.09., sondern der 05.08.2009

Hans Georg Wilhelm Schnurz

Mehr als heisse Luft.... wie wäre es wennm al aufgeklärt wird, dass in Österreich die Polizei als Firma eingetragen ist, die sog. Beamten keine Beamten sind weil sie nur Dienstausweise haben und Bedienstete ihrer Firmen sind. siehe auch www.diefirmaoesterreich.jimdo.com

Grundböck "klärt auf"?
Anstatt der üblich angeblich "aufklärenden" heissen Luft und all der für dumm verkaufenden Lügen sollte er vielleicht mal darauf eingehen, wie real vorgegangen wird - und: warum nicht nur toleriert, sondern sogar massiv unterstützt und/oder gedeckt wird, wenn seine Polizisten und Kriminalisten im Dienst zu Verbrechern werden.

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