Laut der aktuellen Kriminalstatistik sind Einbrüche in den letzten drei Jahren rückläufig gewesen. Besondere Vorsicht ist jedoch in den Sommermonaten geboten: Zwischen Juli und September wird am liebsten eingebrochen. Welche Vorkehrungen Sie treffen können und die ersten Schritte nach einem Einbruch.
Die aktuelle Kriminalstatistik des 1. Halbjahres 2012 zeigt eine konstant fallende Tendenz bei Einbrüchen in Wohnungen und Einfamilienhäusern. Die insgesamt 8.260 Anzeigen bedeuten einen Rückgang um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Ein Blick auf die Zahlen des Sommerquartals zeigt dabei Schwankungen innerhalb der Monate. Gab es im Juli 2011 in Summe 1.135 Einbruchsfälle, waren es im September 989, was einem Rückgang von rund 14 Prozent entspricht.
Einen gewissen Anstieg kann man für die Sommermonate aber ausmachen, das zeigt auch das Jahr 2010, wo im Juli 1.166 Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und Einfamilienhäuser (bewohnte und nicht bewohnte) aufgeschienen sind. Im September betrug die Zahl dann 1.017, was knapp 13 Prozent weniger bedeutet.
So schützen Sie sich vor Einbrüchen
Sicher ist sicher: Maßnahmen für einen Einbruchsschutz
erweisen sich aber weiterhin als sinnvoll, wobei Beamten der Kriminalprävention jedem Bürger auf Wunsch auch an Ort und Stelle kostenlose Tipps zur Vermeidung von Einbruchsdiebstählen geben. Grundsätzlich gilt es neben dem etwa empfohlenen Einbau von Schlössern, Beschlägen und Zusatzsicherungen während des Urlaubs Zeichen der Abwesenheit zu vermeiden. Dazu gehört nicht nur etwaiges Werbematerial von Nachbarn beseitigen zu lassen, sondern es auch zu unterlassen via Facebook oder Twitter die Aufmerksamkeit potenzieller Täter zu erregen.
Verhaltensregeln nach einem Einbruch
Sie finden Ihr Wohnungs- bzw. Hausschloss aufgebrochen vor und ihre Sachen durchwühlt? Unterdrücken Sie den ersten Impuls, aufzuräumen. Machen Sie sofort
Fotos
vom Zustand der Wohnung, den Beschädigungen und Einbruchsspuren. Danach
melden Sie den Einbruch bzw. Diebstahl bei der Polizei
und fragen, ob in der Wohnung aufgeräumt werden kann.
Melden Sie den Schaden der Versicherung
. Dort fragen Sie am besten nach, ob die von ihnen aufgenommenen Fotos zur Dokumentation reichen, ob die Versicherung einen Angestellten zur Besichtigung vorbeischicken wird, klären Sie, was die Versicherung an Belegen bzw. Listen braucht.
Bei Verlust von Wertpapieren, Sparbüchern, EC- oder Kreditkarten bzw. Mobiltelefonen Sperrung veranlassen
. Erstellen Sie auf jeden Fall eine möglichst ausführliche
Liste des Diebesguts
.
