Die Universität Innsbruck wird ab dem Wintersemester von Langzeitstudierenden und Drittstaatenangehörigen wieder Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester kassieren. Dies hat der Universitätsrat entschieden. Damit sind an allen 21 Universitäten die Entscheidungen gefallen: Acht werden in Eigenregie Gebühren einheben, 13 nicht.
An der Uni Innsbruck war die Entscheidung besonders langwierig. Rektor Tilmann Märk hatte bereits vor Monaten einen Antrag an den Senat gestellt, dieser behandelte ihn aber nicht. Nach Verstreichen einer vierwöchigen - von Märk gesetzten - Frist war nun der Uni-Rat mit einer im Universitätsgesetz geregelten "Ersatzvornahme" am Zug.
Rechtmäßigkeit ungeklärt
Auch die Uni Innsbruck wird die Studienbeiträge zunächst zurücklegen und im Fall einer negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zurückzahlen. Denn der VfGH, der das Gesetz zu den Studiengebühren gekippt hat, wird aufgrund von Anträgen Betroffener, unterstützt von der ÖH, zu prüfen haben, ob diese Variante der autonom eingehobenen Studiengebühren rechtmäßig ist.
15 Prozent zahlungspflichtig
Vorbehaltlich dieser VfGH-Entscheidung wollen ab dem Herbst folgende Unis Gebühren einheben: Die Universität Innsbruck, die Universität Wien, die Wirtschaftsuniversität, die Universität Graz, die Technische Universität Graz, die Universität Linz, das Mozarteum Salzburg und die Veterinärmedizinische Universität. Zahlen muss aber nur eine kleine Gruppe, nämlich jene, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben, sowie Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Das sind pro Universität ca. 15 Prozent aller Inskribierten.
Definitiv keine Gebühren geben wird es an der TU Wien, der Uni Klagenfurt, der Montanuni Leoben, den Musik-Unis Wien und Graz, der Kunstuni Linz, der Akademie der Bildenden Künste, der Universität für angewandte Kunst, der Boku, den drei Medizin-Unis und der Uni Salzburg.