Udo Jürgens: Urteil im Erbstreit

Seine uneheliche Tochter Gloria Burda ist vor Gericht gescheitert

Nach dem plötzlichen Tod von Udo Jürgens im Dezember 2014 entbrannte innerhalb der Familie ein Erbstreit, da er seine Kinder John und Jenny als Haupterben einsetzte und seine uneheliche Tochter Gloria Burda nur als Vermächtnisnehmerin bedacht wurde. Nun ist das Urteil gefallen.

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Udos Kinder John und Jenny Jürgens sowie seine Lebensgefährtin Michaela Moritz wurden in seinem Testament als Erben genannt, die beiden unehelichen Töchter Sonja und Gloria nur als "Vermächtnisnehmer". "Wir drei sind uns mit Sonja einig. Dieses Testament war der Wille meines Vaters, da gibt es für Jenny und mich nichts dran zu rütteln", erklärte John Jürgens im Mai letzten Jahres gegenüber der "Bunte". Seine Halbschwester Gloria kritisierte er für ihren "Querschuss". "Warum Gloria querschießt, verstehen wir nicht, denn wir alle wurden mit minimalen Abweichungen mit fast dem gleichen Anteil bedacht", sagte John Jürgens dem Magazin. Er vermutete damals, dass es Gloria nicht ums Geld, sondern um den "Erbenstatus" gehen würde, denn "die Erbengemeinschaft entscheidet, was mit dem Nachlass unseres Vaters passiert, den Vermögenswerten, seinen Firmenbeteiligungen und auch mit seinen Rechten."

Wie die "Bild Zeitung" berichtet, ist nun ein Urteil im Erbstreit gefallen. Das Obergericht des Kantons Zürich hat in zweiter Instanz alle Forderungen der inzwischen 21-jährigen Gloria Burda zurückgewiesen. Sie muss sich nach der Niederlage vor Gericht mit ihrem Pflichtanteil begnügen, der immer stolze 8,2 Millionen Euro beträgt. Zusätzlich erhält sie weitere 1,6 Prozent aus Rechten an Liedern ihres verstorbenen Vaters. Die Gerichtskosten, die laut "Bild" 26.135 Euro betragen, sowie Entschädigungszahlungen an Udo Jürgens' Anwalt Werner Weber in Höhe von 35.500 Euro und an seinen Bruder Manfred Bockelmann in Höhe von 1.820 Euro muss Gloria Burda tragen.

Das hatte Gloria Burda gefordert

Die Studentin hatte nach dem plötzlichen Tod ihres Vaters in der Schweiz Beschwerde gegen ihren Status als "Vermächtnisnehmerin" eingelegt. Unter anderem wollte sie seinen Anwalt sowie seinen Bruder als Testamentsverwalter absetzen. Zudem machte Gloria Burda laut "Bild"-Bericht geltend, ihr Vater habe ein Bankkonto für sie eingerichtet, dessen Saldo über mehr als 77.000 Euro ihr bei Erreichen der Volljährigkeit zugestanden hätte, jedoch nie ausbezahlt wurde. Das Geld sei nicht überwiesen worden, weil Udo Jürgens zuletzt zu seiner Tochter "auf Distanz gegangen" war, urteilte das Gericht.

Gloria Burda ging es zudem um ein Motorboot im Wert von 455.000 Euro, das als Eigentum von Manfred Bockelmann angegeben wird, in Wahrheit aber ihrem Vater gehört haben soll. Demnach gehöre es zum Nachlass. Hier lag dem Gericht jedoch eine unterzeichnete Vereinbarung vor, wonach Udo Jürgens das Boot im Juli 2013 schenkte.

Kommentare

die soll sich aber auch in grund und boden schämen. so eine dumme kuh...hat das glück einen berühmten und reichen vater zu haben - und IMMER noch nicht genug. pfui teufel !!!

Seltsam, ......wenn man ohnehin so eine Menge Geld erbt und dann noch immer nicht genug bekommt. Die Dame scheint nicht gut beraten und vielleicht wusste der Künstler warum er zu Lebzeiten auf Distanz zu ihr ging.

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