Twitter, Facebook und Co. von

Überwacht uns die Justiz?

Beleidigung und Verleumdung: Rechtsexpertin klärt auf, wann man sich strafbar macht

Twitter, Facebook und Co. - Überwacht uns die Justiz? © Bild: Corbis

Kommentare auf Social-Media-Plattformen können im Gefängnis enden: Zumindest in England hat erst vor kurzem die Festnahme eines 17-Jährigen wegen seiner Twitter-Postings für Wirbel gesorgt. In Österreich ist Anfang August ein 39-jähriger Salzburger wegen Verhetzung auf Facebook angeklagt worden. Doch wie stark werden Twitter, Facebook und Co. in Österreich von der Justiz überwacht und wann macht man sich strafbar?

"Beleidigung, Verhetzung, Verleumdung und gefährliche Drohung sind Straftatbestände. Hier kommen die normalen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen, auch wenn diese auf Facebook oder Twitter erfolgen", erklärt die Rechtsanwältin Elisabeth Rech. Die verdächtigen Einträge müssten dann der Justiz zugetragen werden. Auf Facebook sei die Chance größer, dass so ein Posting auffalle, weil es einer größeren Masse zur Kenntnis komme, so die Strafrechtsexpertin.

Anklage wegen Posting: "Weg mit dem Dreck"
Auch in Österreich kommt es aufgrund grenzwertiger Postings immer wieder zu Anklagen. Ein 39-jähriger Salzburger hatte am 12. Mai auf der Seite der Facebook-Gruppe "Amina soll bleiben" gepostet: "Amina soll gehen, besser heute als morgen. Weg mit dem Dreck. Sofortige Abschiebung ohne wenn und aber." Eine Anklage wegen Verhetzung war die Folge. Der Mann beteuerte seine Unschuld und wurde freigesprochen, weil der Tatbestand der Verhetzung laut Gericht zu wenig gegeben war. Die 16-jährige Amina könne aber wegen Beleidigung klagen.

Keine eigene gesetzliche Regelung
Die Grundstrafe für Beleidigung liege bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten, sagt Rechtsexpertin Elisabeth Rech. Dabei bestehe kein Unterschied, ob die Beleidigung über ein soziales Netzwerk verbreitet werde oder nicht. Bei der üblen Nachrede sieht das schon anders aus. "Sobald es in einem Druckwerk steht oder für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, ist eine erhöhte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich", teilt die Expertin mit. Der normale Strafrahmen betrage bis zu sechs Monate.

Explizit gebe es aber keine eigene gesetzliche Regelung für den Social-Media-Bereich. "Bis jetzt hat sich das in Österreich noch nicht als nötig erwiesen", sagt Rech.

Ein beleidigendes Twitter-Posting an den britischen Olympia-Wasserspringer Tom Daley inklusive der Drohung, den Schwimm-Star zu ertränken, hat zur Festnahme eines 17-jährigen Engländers geführt. Darf das die Polizei bei uns auch? "Es gibt gewisse Umstände, unter denen so eine Festnahme passieren kann", erklärt die Juristin. Wenn eine gefährliche Drohung erfolgt sei, müsse ein Richter beurteilen, ob Ausführungs- oder Wiederholungsgefahr bestehe, erklärt die Juristin. Das hänge dann auch von eventuellen Vorstrafen beziehungsweise des Gefahrenpotentials der Person ab. "Wenn jemand auf Facebook oder Twitter beleidigt wird, kommt es in Österreich sicher nicht zu einer sofortigen Festnahme."

Werden wir überwacht?
Die britische Polizei hat bereits zugegeben, Twitter und Co. nicht permanent überwachen zu können. Dafür fehlen einfach die Ressourcen. Und auch in Österreich ist das nicht der Fall. Im Rahmen der Terrorismus-Prävention führe man jedoch sehr wohl Überwachungen von sozialen Netzwerken durch, sagt die Strafrechtsexpertin. Einfach so darf die Polizei aber nicht in persönliche Profile eindringen. Alles, was nicht öffentlich zugänglich ist, darf die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen einsehen. "Für das Eindringen in den persönlichen Bereich braucht man eine gerichtliche Genehmigung. Außer es ist Gefahr im Verzug", bestätigt Rech. Die Polizei werde nicht von sich aus kontrollieren. Grundsätzlich könne aber natürlich jede Person Anzeige erstatten, die sich durch ein Posting bedroht fühlt.

Kommentare

stabilis melden

Werden wir überwacht? Ja und nein - generell speichert jeder Provider im Moment defakto zuviel mit bei jedem unserer Zugriffe aufs Internet -d.h. mein Provider weiß das ich jetzt auf dieser Seite bei NEWS bin.

Mein Provider speichert aber nicht, was ich hier schreibe - das speichert NEWS.

Wenn ich jetzt "hetze" und schreibe das z.B. der Herr Zahntechniker was auch immer ist -> dann kann der Zahntechniker Anzeige dagegen erstatten, die STA geht dann zu NEWS, holt meine IP Adresse dort raus, dann zu meinem Provider und schon bekomme ich eine Ladung, Verfahren etc.

Grundsätzlich ist das jedoch ok, wenn ich z.B. einen Artikel schreibe oder mich auf die Straße stelle und gegen den Zahntechniker demonstriere dann mache ich das auch nicht anonym und Ehrenbeleidigung ist eben verboten, fertig. Also - keine Aufregung

freud0815 melden

Re: Werden wir überwacht? wenn zb in einem forum über einen user/in gehetzt wird und er/sie strafanzeige erstellt weil selbiges nicht gelöscht wird, haftet der forenbetreiber und nichmal der anonyme poster. ip hin und her, die leute die auf hetztour sind, nehmen meist irgendwelche progrämmchen die eine genaue orutng erschweren. man sollte hier wirkich von drohungen und mal einer *verbalen watsche* unterscheiden, denn wie oft bekommst heutzutage ein böses wort vor den latz geknallt? die justiz hätte viel zu tun wenn sie jeder der mal einen anderen als oasch bezeichnet verhaften würde...wenn jedoch jemand sagt er kommt vorbei und zeigt wo gott wohnt, ist dies was völlig anderes (wobei ich bislang noch nie besuch bekam, obwohl ich sogar meine adresse bekannt gab) die mit dem grössten maul sind meist kids denen öd ist

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