Transparenzpaket von

Transparenzpaket ist fertig

Regierung einigt sich mit Grünen auf Transparenzgesetz. 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem

Transparenzpaket - Transparenzpaket ist fertig © Bild: Thinkstock

Die Parteienförderung beträgt künftig 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem. Die Spenden an Bezirksparteien werden nun doch mitgerechnet und die Wahlkampfkostenrückerstattung wurde gestrichen. Dennoch kommt Kritik vom den anderen Oppositionsparteien.

SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die Höhe der künftigen Parteienförderung auf Bundesebene geeinigt. Sie wird mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt. Das ist zwar deutlich mehr als zuletzt (2,41 Euro), im Gegenzug wird allerdings die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen gestrichen.

Außerdem hat sich die Koalition mit den Grünen darauf geeinigt, bei der Offenlegung von Parteispenden künftig nicht nur Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch an Bezirksparteien einzuberechnen. Das geht aus den an die Opposition verschickten Gesetzesentwürfen für den morgigen Verfassungsausschuss hervor.

Nicht gestrichen wird die Wahlkampfkostenrückerstattung auf EU-Ebene - sie wird nun allerdings neu geregelt. Künftig werden nämlich nur noch tatsächlich bezahlte Wahlkampfkosten abgegolten. Die maximale Höhe der Subvention wird mit zwei Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt.

Außerdem hat man sich darauf verständigt, im neuen Parteiengesetz klarzustellen, dass auch Spendeneinnahmen unter 3.500 Euro und Sponsoring unter 12.000 Euro von Bezirksorganisationen mit jenen der Landes- und Bundesparteien zusammenzurechnen sind. Werden die Grenzwerte nach Durchrechnung überstiegen, werden die Spenden öffentlich gemacht.

Geld verdoppelt
Größte Überraschung ist die Höhe der Parteienförderung des Bundes, die mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem deutlich über der geplanten Untergrenze von 3,10 Euro liegt. In absoluten Zahlen läuft das nahezu auf eine Verdoppelung hinaus: Nach heutiger Rechtslage sollten für 2012 rund 15,259 Mio. Euro an Parteienförderung ausgeschüttet werden. Künftig werden es 29,13 Mio. Euro jährlich sein, die regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

Im Gegenzug wird zwar die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (zuletzt 14 Mio. Euro) gestrichen. Diese wird allerdings nur in Wahljahren ausgeschüttet und durch die Anhebung der Parteienförderung daher deutlich überkompensiert.

Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli gelten. Die Länder haben bis Jahresende Zeit, ihre Gesetze anzupassen (oder noch strengere Regeln zu erlassen). Weil die Grünen nur bei den Transparenzregeln mitstimmen wollen, nicht aber bei der Anhebung der Parteienförderung, wurden die beiden Materien in zwei unterschiedliche Gesetze gegossen.

Wahlwerbungskosten (auch bei Präsidentenwahlen) werden mit maximal sieben Millionen. Euro begrenzt. In diese Summe sind auch Ausgaben einzelner Kandidaten (etwa bei Nationalratswahlen) einzurechnen, die auf der jeweiligen Liste der Partei antreten.

Geprüft wird die Einhaltung des Gesetzes durch Wirtschaftsprüfer, die die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte bestätigen müssen. Diese Unterlagen werden in weiterer Folge vom Rechnungshof geprüft. Dieser kann zwar selbst nicht in die Bücher der Partei Einschau nehmen, im Zweifelsfall allerdings einen weiteren Wirtschaftsprüfer anfordern, der die Unterlagen der Partei nochmals prüft.

Kritik über Twitter
Während sich die Grünen auf Twitter zu ihrem Verhandlungsergebnis selbst gratulieren, üben die anderen Oppositionsparteien Kritik. Der auf Twitter sehr umtriebige BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner wirft den Grünen vor, den Steigbügelhalter der Regierung für eine Erhöhung der Wahlkampfkostenrückerstattung gegeben zu haben-. Auch der Vermögenssteuervolksbegehren-Initiator Rudi Fußi gab sich skeptisch.

Kritik kam auch von der Transparenzplattform "Meine Abgeordneten" und die Initiative Respekt.net die das Gesetz am Montag in einer Presseaussendung einer kritischen Betrachtung unterzog. Das Ergebnis: Es finden sich einige Verbesserungen, aber auch Mängel und vertane Chancen.

Auffallend sei etwa, dass das Bezügebegrenzungsgesetz in der vorliegenden Fassung hinter den Erwartungen zurück bleibt und nicht den Standard erreicht, der in Deutschland und für Abgeordnete des EU-Parlaments gelte. Hier wurde die Chance vergeben, endlich klare und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen.

Grüne gegen Erhöhung der Parteienförderung
"Die Grünen lehnen die von ÖVP und SPÖ geplante Erhöhung der Parteienförderung ab und werden diesem Gesetz im Nationalrat nicht zustimmen. Die geplante Erhöhung geht jetzt offenbar sogar über die prognostizierten Einsparungen in den Ländern hinaus. Das ist inakzeptabel," kritisiert der stellvertretende Klubobmann der Grünen, Werner Kogler.

"Es war von Anfang an ein Fehler, dass die Regierungsparteien auf Zuruf von Landeshauptmann Erwin Pröll gleichzeitig mit dem Transparenzgesetz die Parteienförderung im Bund neu regeln wollten. Damit beabsichtigen SPÖ und ÖVP offenbar erwartete Spendenausfälle zu kompensieren. Die Grünen haben diese Verknüpfung im Unterschied zur FPÖ von Beginn der Verhandlung an abgelehnt. Erst durch die Abkoppelung dieser Materie aus dem Anti-Korruptionspaket wurde der Weg für ein scharfes und vorbildliches Transparenzgesetz geebnet."

Es war immer klar, dass im Verfassungsrang nur Ober- und Untergrenzen für die öffentliche Parteienförderungen für Bund und Länder festgelegt werden dürfen, nicht aber die konkrete Höhe der Parteienförderung. Die Grünen werden diesem Korridor zustimmen. Weil er an den Obergrenzen sogar zur Senkung von Parteienförderung etwa in Oberösterreich oder Wien führt. "Dass SPÖ und ÖVP nun die Parteienförderung auch einfachgesetzlich konkret erhöhen, haben sie allein zu verantworten. Die Grünen werden dem nicht zustimmen", stellt Kogler klar.

Kommentare

Unglaublich! 18.5.2012: In keinem anderen Land gibt es so hohe Parteienförderungen wie in Österreich. Unter dem Titel "Transparenz" wird de facto die Parteienförderung verdoppelt!!! während Sozialleistungen und Pensionen gekürzt werden kritisieren Voggenhuber (Grüne) und Karas (ÖVP).

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