Tourist klagt: Salzburger Festungs-Eintritt gg. EU-Recht

Der Streitwert ist gering, doch die Causa brisant: Die Tarifgestaltung bei den Eintrittsgebühren in das Burgareal der Festung Hohensalzburg könnte der passiven Dienstleistungsfreiheit widersprechen und damit EU-Recht verletzen. Am vergangenen Donnerstag hat der Salzburger Rechtsanwalt Peter Lechenauer im Auftrag eines französischen Mandanten deshalb Klage beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht.

Tourist klagt: Salzburger Festungs-Eintritt gg. EU-Recht

Konkret geht es um die Rückerstattung von 8,72 Euro (120 Schilling) an zu viel bezahlten Eintrittskosten in das Burgareal. Die Begründung: "Die beklagte Partei diskriminiert EU-Bürger und Touristen aus EU-Staaten gegenüber der Salzburger Wohnbevölkerung", erläutert Lechenauer.

Nach einem Regierungsbeschluss aus dem Jahr 1986 dürfen nämlich Bewohner von Stadt und Land Salzburg kostenlos in das Burgareal. Wer außerhalb des Bundeslandes wohnt, zahlt 3,55 Euro, um in das Innere des Festungsbezirks zu kommen, bestätigt die Geschäftsführerin der Salzburger Burgen- und Schlösserbetriebsführung, Barbara Walton, auf Anfrage der APA. Beim Eintrittsticket für Festungsbahn, Prunkräume oder Burgmuseum sind die Touristen den Salzburgern gleichgestellt. Hier gelten gleiche Preise für Einheimische und Gäste.

Zur Vorgeschichte: Am 23. Dezember löste ein Pariser Anwalt mit seiner Familie eine Fahrkarte für die Festungsbahn. Bezahlt hat der Franzose für das Familienticket 174 Schilling. Als Einheimischer hätte er für die Fahrt mit der Festungsbahn lediglich 54 Schilling bezahlt, der Eintritt in das Burgareal wäre kostenlos gewesen. Nun verlangt der Franzose vom Land als Nutzungsberechtigten der Festung die seiner Meinung nach zu viel bezahlten 120 Schilling zurück.