Toter Bub in Tirol: Verteidigung stellt Enthaftungsantrag

von Toter Bub in Tirol: Verteidigung stellt Enthaftungsantrag © Bild: APA/APA/WOLFGANG EDER/WOLFGANG EDER

Anwälte Albert Heiss und Mathias Kapferer gehen in die Offensive

Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, ist der Anwalt des tatverdächtigen 39-jährigen Vaters am Donnerstag in die mediale Offensive gegangen. Bei einer Pressekonferenz in Innsbruck gab er bekannt, einen Antrag auf Enthaftung des seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden Mannes eingebracht zu haben. Darüber hinaus kritisierte er Polizei und Staatsanwaltschaft massiv.

Über den Enthaftungsantrag soll am Freitag entschieden werden. Der dringende Tatverdacht gegen seinen Mandanten, dessen Sohn umgebracht zu haben, sei "nicht mehr haltbar", meinte der erfahrene Rechtsverteidiger Albert Heiss, der den Vater seit dem vergangenen Herbst vertritt. Die Chancen, dass es auch tatsächlich zur Enthaftung des Mannes kommen wird, wollte Heiss aber nicht einschätzen: "Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Der 39-Jährige sitzt aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr ein.

Bei einer Pressekonferenz in einem Innsbrucker Hotel, die von relativ großem Medieninteresse begleitet wurde, ging es Heiss und seinem Kollegen Mathias Kapferer, der die Mutter des verstorbenen Buben vertritt, in erster Linie darum, massive Kritik an den Ermittlungsbehörden aus Polizei bzw. Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft zu üben.

Bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit sei es "zu Pannen und Fehlern" gekommen. Dies würden in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sowie auch offizielle Gutachten belegen. "Es sind massive Fehler passiert. Es wurde zudem nicht ergebnisoffen ermittelt", sagte Heiss.

Zum einen ortete der Anwalt eine "mangelhafte und laienhafte" Spurenauswertung am Tatort, einer Promenade neben der Kitzbüheler Ache. Nicht einmal die Hälfte der Scherben, die von der Flasche stammten, mit der sich der Vater laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft selbst bewusstlos geschlagen habe, sei gesichert worden. Der Rest sei unter anderem von einem Gemeindearbeiter zusammengekehrt und nicht verwertet worden. Die Beurteilung, was das tatsächliche "Tatwerkzeug" war, sei durch diese Pannen und Fehler nicht möglich.

Zum anderen seien bei der Auswertung der Handydaten seines Mandanten "erhebliche Fehler" passiert. So sei die Behauptung nicht haltbar, dass der 39-Jährige unmittelbar vor der angeblichen Tat nach dem Begriff "Ohnmacht" gegoogelt und so die Vorbereitung für einen vorgetäuschten Raubüberfall auf ihn getroffen habe. Das Wort habe der Beschuldigte vielmehr Wochen zuvor in einem ganz andere Zusammenhang gegoogelt.

Zwei "unabhängige Gutachten" würden zudem belegen, dass aus medizinischer Sicht eine Fremdverletzung wahrscheinlicher sei als eine Eigenverletzung. Auch DNA-Spuren brachten die Anwälte ins Spiel. Es habe zwei DNA-Treffer auf einen Unbekannten in einem Mistkübel bzw. auf Zigarettenstumpen nahe des Tatorts gegeben. Die Ermittler würden diese aus welchen Gründen auch immer zurückhalten. Zudem würden DNA-Spuren einer unbekannten männlichen Person auf den Glasscherben, dem Overall des Buben sowie auf dem Flaschenhals existieren.

Auch das Motiv stellten Heiss und Kapferer in Frage. Annahmen, dass die Familie wegen der Krankheit des Buben in einer verzweifelten Lage gewesen sei, würden durch Zeugen, Videoaufnahmen, schriftlichen Bestätigungen und Gutachten widerlegt. Kapferer berichtete von Videos (die teils nicht sichergestellt worden seien) mit einem "fröhlichen Buben", der trotz Krankheit "mobil" gewesen sei, und einem liebevoll mit ihm umgehenden Vater.

Anwalt Heiss sah eine Verletzung der Unschuldsvermutung und teils mediale Vorverurteilung. Die Staatsanwaltschaft habe zudem ihr Pflicht zu einer objektiven Verfahrensführung bzw. das Objektivitätsgebot verletzt.

"Von Anfang an hat es geheißen: 'Der Vater muss der Täter sein'", behauptete Heiss. Auch hätten Ermittlungsbeamte in Aktenvermerken davon geschrieben, "überzeugt" zu sein, dass der Vater der Täter sei. "Vorgreifend" sei eine Beweiswürdigung vorgenommen worden, was verboten sei. Auch sei in einem Auftrag des LKA an die Gerichtsmedizin unter Verletzung der Unschuldsvermutung von "Mord" geschrieben worden. Medien hätten wiederum tatsachenwidrig berichtet, dass der Vater selbst, als er noch als Zeuge geführt wurde, die Auslobung von 30.000 Euro für die Ergreifung des Täters initiiert habe, obwohl ein Schweizer Staatsanwalt die Idee zunächst an das LKA herangetragen habe. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe dies schließlich im Zuge der Entscheidung über die Grundrechtsbeschwerde des damaligen Verteidigers des Vaters als "Nachtatverhalten" gewertet.

Heiss und Kapferer befürchteten dadurch die negative Beeinflussung der Geschworenen in einem möglichen Prozess. Die "Mängel" würden jedenfalls ihr nunmehriges mediales Vorgehen rechtfertigen.

Ganz anders sah dies indes die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die sich noch vor der Pressekonferenz per Aussendung zu Wort gemeldet hatte. "Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, alles objektiv und sachlich zu beurteilen und dabei die Rechte aller Verfahrensbeteiligten und auch die Unschuldsvermutung zu wahren", hieß es dort etwa. Die Anklagebehörde lasse sich dabei "nicht von sachfremden, persönlich Motiven leiten, sondern ist ausschließlich dem Gesetz verpflichtet und orientiert sich an den vorliegenden Fakten.": "Das wird regelmäßig vom Gericht geprüft - im konkreten Fall auch vom Obersten Gerichtshof, der die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bestätigt hat."

Darüber hinaus folgte Kritik an den Anwälten. "Wenn die Verteidigung nunmehr öffentlich Ermittlungsergebnisse in ihrem Sinn interpretiert, dann verfolgt sie das Gegenteil: Dann geht es offenbar darum, bereits jetzt die späteren Richter - voraussichtlich Geschworene - zu beeinflussen." Über den Enthaftungsantrag entscheide das Gericht, nicht die Öffentlichkeit. Darüber hinaus werde man nicht weiter Stellung nehmen, wurde auf das eigentlich nicht-öffentliche Ermittlungsverfahren verwiesen.

Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.