Anästhesist im
Fall Nadina freigesprochen

Mädchen seit Routineoperation an Innsbrucker Klinik schwerstbehindert

von Leerer Gerichtssaal © Bild: Thinkstock/Ingram Publishing

Das Urteil war nicht rechtskräftig. Die Anklage hatte dem Mediziner fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Es gebe keine objektiven Beweise für ein sorgfaltswidriges Verhalten des Angeklagten, meinte der Richter. Mehrere Mediziner gingen in ihren Gutachten davon aus, dass das Verhalten der Ärzte auf der Kinderintensivstation, auf die das Mädchen verlegt worden war, grob fahrlässig gewesen sei. Deshalb sei die Differenzierung, wo und wann die Schäden des Kindes aufgetreten seien, nicht mehr möglich, fügte Richter Gerhard Melichar hinzu.

30-minütige Dokumentationslücke

Laut dem medizinischen Gutachter Gernot Pauser hat eine Hypoxie (Mangelversorgung des Gewebes mit Sauerstoff; Anm.) die graue Gehirnsubstanz des Mädchens beschädigt. Der Angeklagte hatte jedoch stets darauf beharrt, dass Nadina unter seiner Aufsicht keine Hypoxie hatte. "Es ist mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das Kind in der Zeit einer rund 30-minütigen Dokumentationslücke der Werte einen Sauerstoffmangel erlitten hat", meinte Pauser. Diese Lücke dürfe aber nicht für Mutmaßungen herangezogen werden, sagte der Richter.

Die Anästhesie selbst hatte Pauser jedoch als "state of the art" bezeichnet. Die Dosierung der Medikamente für die Narkose sei zwar "großzügig" gewählt worden, aber immer noch im Normbereich gewesen. Auch eine als Zeugin geladene Anästhesistin hatte bekräftigt, dass die vom Angeklagten gewählte Narkose weltweiter Standard sei. "Die Dosierungen der Medikamente waren im absolut sicheren Bereich. Ich hätte es nicht anders gemacht", hatte sie gesagt.

Die kleine Nadina war am 4. Jänner 2008 im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die einen massiven Gehirnschaden des Kindes zur Folge hatten. Das Mädchen leidet laut dem Anwalt der Familie unter anderem an tief greifenden Entwicklungs- und komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen.

Kommentare

Ein angemesser Schadenserastz der Haftpflichtversicherung bringt deutlich mehr, als einen Arzt strafrechtlich zu verfolgen, weil vielleicht ein Fehler passiert ist.

Waren die Eltern nicht brav genug, dass die Justiz nun mit ihren Straftaten prahlen darf?

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