Tierschützer: Verdeckte Ermittlerin war zulässig

Maßnahmebeschwerde gegen kriminalpolizeiliche Maßnahmen zurückgewiesen

von Martin Balluch © Bild: APA/Hochmuth

Richter Wolfgang Helm wies am Donnerstagnachmittag eine Maßnahmebeschwerde ab, die drei Aktivisten - darunter der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, und ein Mann, der behauptet hatte, die verdeckte Ermittlerin "Danielle Durand" wäre mit ihm intim geworden - eingebracht hatten. Soweit es um kriminalpolizeiliche Maßnahmen ging - die Ermittlerin hatte beispielsweise Wasserflaschen der drei Tierschützer an sich genommen, um diese einer DNA-Untersuchung zuführen zu können -, wurde die Beschwerde mangels einer gesetzlichen Grundlage zurückgewiesen. Die Prüfung derartiger Maßnahmen fällt nicht in die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da vom Verhandlungsleiter eine ordentliche Revision zugelassen wurde.

Auch der Umfang der verdeckten Ermittlungen gegen die Tierschützer war aus sicherheitspolizeilicher Sicht rechtlich gedeckt, stellte Verhandlungsleiter Wolfgang Helm im Wiener Verwaltungsgericht fest. Diese habe "in erster Linie weitere Anschläge zu verhindern und Gefahren abzuwehren versucht".

Die dafür nötige Ausgangslage - es war zuvor zu Anschlägen auf Geschäftsmänner gekommen, die in ihrem Sortiment Pelze führten - war für Helm in jedem Fall ausreichend, um nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) jemanden in die Tierschützer-Szene einzuschleusen. Selbst "längerfristige und systematische verdeckte Ermittlungen" erachtete der an sich als polizeikritisch bekannte Richter in diesem Zusammenhang für zulässig.

Im Übrigen betonte Helm in seiner Urteilsbegründung, er gehe davon aus, dass es zu keinen intimen Kontakten zwischen "Danielle Durand" und einem Tierschützer gekommen war, was letzterer in der Verhandlung mittels Fotos und Mails zu beweisen versucht hatte. Helm schenkte dagegen der - großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen - Beamtin und ihrem Führungsoffizier Glauben, die diese Darstellung zurückgewiesen hatten. Es gebe "keine Beweise für geschlechtliche Handlungen". Allenfalls könne es zu "Smalltalk über sexuelle Dinge" gekommen sein, meinte Helm.

Kommentare

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Die Polizei kann, muss aber nicht....
Ein anderes Beispiel: Seit Jahren beschweren sich Leute über die vielen Falschparker auf zweispurigen Straßen. - Dort ist wiederum NIEMAND zuständig. - "Wir müssen nicht" meint die örtliche Polizei.

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