Neue Strafen für
Rumpold und Hochegger

Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer

Die Telekom-Prozesse gegen Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -werber Gernot Rumpold und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sind teilweise neu aufgerollt worden. Am Wiener Straflandesgericht wurde am Dienstag entschieden, die Urteile vom Sommer 2013 nicht zu bestätigen. Hochegger erhielt zwei Jahre teilbedingt statt zweieinhalb Jahre unbedingter Haft. Rumpold ist zu 33 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

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Telekom-Prozesse - Neue Strafen für
Rumpold und Hochegger

Elf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen. 2013 war Rumpold im Telekom-III-Verfahren zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Vorwurf dreht sich um 600.000 Euro

In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ. Den dafür ergangenen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Ende November 2015 bestätigt, aus formalen Gründen war nur mehr die Strafe neu festzusetzen.

Schulden von rund drei Millionen Euro

Bei der Strafbemessung wurden neben dem langen Wohlverhalten Rumpolds und der langen Verfahrensdauer die "privaten und wirtschaftlichen Folgen" für den 58-Jährigen mildernd berücksichtigt, wie Richter Wolfgang Etl darlegte. Rumpold ist seit 1. August beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Zugleich hat er um bedarfsorientierte Mindestsicherung angesucht, wie er zuvor offenbart hatte.

»Das Urteil ist glaube ich angemessen«

"Ich war zu lange selbstständig. Ich bekomme keine Arbeitslose", sagte Rumpold, als sich der Richter nach seiner finanziellen Lage erkundigt hatte. Zu seinen Vermögensverhältnissen gab er an: "Kein Einkommen, kein Vermögen. Ich bin in Privatinsolvenz." Seine Schulden bezifferte Rumpold mit drei Millionen Euro.
Mit der am Ende verhängten Strafe war Rumpold einverstanden. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Markus Singer verzichtete er auf Rechtsmittel. "Die Tat ist begangen, das Urteil ist gefällt", reagierte er nach der Verhandlung gelassen. Und weiter: "Das Urteil ist glaube ich angemessen." Rumpold, der sich während des Verfahrens durchgehend nicht schuldig bekannt hatte, gab sich rückblickend geläutert: "Mit dem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat nicht begangen. Ich hätte auf schuldig plädieren sollen."

Mildere Strafe auch für Hochegger

Mit einer ebenfalls deutlich milderen Strafe als im ersten Rechtsgang ist der Ex-Lobbyist Peter Hochegger im sogenannten Telekom-IV-Verfahren davon gekommen. Für das Vermitteln von Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro, die die Telekom Austria (TA) auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbe-Agenturen dem BZÖ zukommen ließ, setzte es am Dienstag zwei Jahre teilbedingt.

»Ein sehr hartes Urteil«

Im August 2013 war Hochegger wegen Untreue als Beteiligter noch zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Dem nun ergangenen Spruch zufolge muss er von den zwei Jahren acht Monate verbüßen, den Rest sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Schön erbat Bedenkzeit. In einer ersten Reaktion meinte er gegenüber Medienvertretern: "Ein sehr hartes Urteil". Das Gericht habe einige Milderungsgründe nicht berücksichtigt. Staatsanwalt Michael Radasztics gab vorerst keine Erklärung ab.

Hochegger ist am Dienstag in Handschellen zu seinem Straffestsetzungstermin geführt worden. Unrasiert, bleich und abgezehrt hinterließ der 67-Jährige einen deutlich angeschlagen Eindruck. Der Antrag seines Verteidigers Karl Schön auf Vertagung wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde allerdings abgewiesen.

Verhandlungsfähigkeit bestätigt

Ausschlaggebend dafür waren die Feststellungen der beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Roßmanith, die Hochegger am vergangenen Freitag zwei Tage in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untersucht hat, in der sich der PR-Profi seit knapp einer Woche wegen Fluchtgefahr in U-Haft befindet. Die in einem vom Verteidiger vorgelegten Privatgutachten behauptete schwere Depression "liegt ganz dezidiert nicht vor", präsentierte Roßmanith im Gerichtssaal ihre Untersuchungsergebnisse. Dasselbe gelte für ein angebliches Suizidalsyndrom. Sie bescheinigte Hochegger lediglich eine Anpassungsstörung als Reaktion auf eine "Lebensumbruchphase. Und in einer solchen ist er ja." Ein Strafverfahren sei "naturgemäß eine Belastung, das eine Begleitsymptomatik mit sich bringt", führte die Sachverständige aus.

Insgesamt hatte Roßmanith keinen Zweifel, dass bei Hochegger Verhandlungsfähigkeit gegeben war. Aus dem Teilnehmen an der Verhandlung sei "kein ernsthafter Schaden zu erwarten."

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