Kampf um "Po-Grabsch-Paragraf"

Heinisch-Hosek besteht auf Aufnahme ins Strafgesetzbuch

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Strafrechtsreform - Kampf um "Po-Grabsch-Paragraf"

Brandstetter hatte sich nach dem Begutachtungsverfahren zur Reform des Strafgesetzbuches (StGB) dagegen entschieden, Übergriffe, die in der medialen Debatte etwas salopp unter dem Begriff "Po-Grapschen" subsummiert wurden, in die StGB-Reform aufzunehmen. Er verweist auf zahlreiche kritische Stellungnahmen, die davon abgeraten hätten, einen solchen Straftatbestand zu schaffen.

Das will Heinisch-Hosek nicht akzeptieren. "Wir haben vereinbart, dass sexuelle Belästigung strafbar sein muss", und sie habe "keinen Grund", anzunehmen, dass Brandstetter sich nicht daran halten werde. "Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden." Was die Stellungnahmen betrifft, hat sie 29 gezählt, die sich für die ursprüngliche Formulierung im Begutachtungsentwurf aussprachen und 13, die für eine Präzisierung eintraten. 23 seien gegen die Bestimmung gewesen, somit sei das Verdikt insgesamt "eindeutig pro" ausgefallen.

Präzisieren ja, verwässern nein

Der Frauenministerin geht es um "sexuell konnotiertes unerwünschtes intensives Berühren", das jedenfalls strafbar werden müsse. Über allfällige Präzisierungen zu sprechen, kann sie sich vorstellen - ein "Verwässern" aber lehnt sie ab.

Verwässert wird ihrer Ansicht nach auch die Formulierung des neuen Tatbestands der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Hier wolle Brandstetter Anregungen aus der Begutachtung aufgreifen und sexuelle Gewalt nicht "ohne Einverständnis", sondern "gegen den Willen" des Opfers strafbar machen, so Heinisch-Hosek zum Entwurf für die Regierungsvorlage. Auch das komme für sie nicht in Frage. Was etwa würde diese Änderung für das sogenannte "Freezing" ("ich erstarre vor Angst") bedeuten, fragt sie. Sie warnt davor, dass im Extremfall Frauen vor Gericht nachweisen müssten, dass sie sich aktiv gewehrt hätten.

Brandstetter bleibt hart

Brandstetter bleibt jedoch hart: Er sieht kaum einen Weg, die sexuelle Belästigung als Tatbestand im Strafrecht zu verankern. "Es geht nicht", sagte er am Samstag im Ö1-"Mittagsjournal". Er werde aber gemeinsam mit Heinisch-Hosek "versuchen, eine Lösung zu finden". Die Kritik in der Begutachtungsphase, dass es "nicht möglich wäre, zu unterscheiden zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen, die es nicht mehr sind, muss man ernst nehmen", so der Minister. Das Urteil der Stellungnahmen sei "vom Gewicht" her "absolut negativ" ausgefallen. Er möchte nun über andere Möglichkeiten nachdenken und nannte einen Verwaltungsstraftatbestand als Variante. Aus der SPÖ erntete er am Samstag fortlaufend Kritik, die rote Frauenorganisation und die Parteijugend ärgerten sich in Aussendungen über Brandstetters Entscheidung.

Zum Bankgeheimnis ließ Brandstetter - wie schon im Samstags-"Kurier" - wissen, dass er nicht auf eine richterliche Kontrolle für die Konteneinsicht beharren würde. Wichtig sei ein weisungsfreier Rechtsschutz, der auch von einem entsprechenden Beauftragten wahrgenommen werden könnte, so dieser "unabhängig und objektiv agiert und die nötigen Kompetenzen" habe. "Rechtsstaatliche Hürden sind notwendig." Laut einer am Samstag veröffentlichten "profil"-Umfrage ist die knappe Mehrheit dafür, Konteneinschau zu ermöglichen, allerdings nur mit richterlicher Genehmigung.

Kommentare

bridschy melden

Absoluter Schwachsinn. Die Heinisch-Hosek soll sich lieber um wichtigere Dinge kümmern. Österreich versinkt in Schulden, Ausländerkriminalität, die nicht mehr unter Kontrolle ist und sie kümmert sich um Strafen für Popscherl klopfen, als könnten wir Frauen uns nicht wehren, wenn uns das unangenehm ist.

christian95 melden

100% richtig!
Seit den 1970er Jahren haben wir dieses sauteure Frauneministerium. (Wozu?) Noch immer verdienen Frauen deutlich weniger wie Männer! Seit dem Krieg bestimmt der tiefrote ÖGB unser Einkommen....

christian95 melden

Wir haben ja sonst keine anderen Probleme.
Rekordarbeitslosigkeit,
die Wirtschaft liegt danieder,
Rekordstaatsschulden,
aber die Regierung befasst sich mit so einem Schwachsinn! Noch nie in der Geschichte der Menschheit brauchte man dazu ein eigenes Gesetz!

christian95 melden

Ob ein einziges Gesetz ausreichen würde?
So wie z.B. bei der Ärztearbeitszeiten könnte man ja in jedem Bundesland ein andere Vorschrift schaffen und für das AKH in Wien wäre dann der Bund zuständig. Damit lassen sich wieder unzählige Parteigünstlinge in der Verwaltung beschäftigen....

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