"Spitzensteuersatz" unberührt seit 1989: Einkommensgrenze wurde nie angepasst

Hohe Lohnsteuersätze durch 13./14. Gehalt gemildert TABELLE: Spitzensteuersatz im EU-Vergleich

Mit einem Spitzensteuersatz von 50 Prozent liegt Österreich im oberen Viertel der 27 EU-Länder - mehr zahlen Spitzenverdiener nur in Skandinavien, Belgien und den Niederlanden. Bei genauer Betrachtung ist die Steuerlast aber zumindest für angestellte Spitzenverdiener in Österreich deutlich geringer und liegt dank des begünstigten 13. und 14. Monatsgehalts nur bei 43,71 Prozent. Bezahlen müssen den Spitzensteuersatz heute aber weit mehr Arbeitnehmer als bei seiner Einführung 1989 - die Einkommensgrenze wurde nämlich nie an die Inflation angepasst.

Der heutige Spitzensteuersatz gilt unverändert seit der Steuerreform 1989. Seit damals gilt: Wer auf eine Steuerbemessungsgrundlage von mehr als 51.000 Euro jährlich kommt (das ist bei einem Bruttoeinkommen von gut 60.000 Euro jährlich der Fall), muss die Hälfte des darüber liegenden Betrages an den Finanzminister abliefern. Vor 1989 lag der Höchststeuersatz bei 62 Prozent.

Keine Anpassung
Der Haken daran: Während die Löhne der Arbeitnehmer (vor allem der gut verdienenden) seither jährlich angestiegen sind, wurde die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz nie angehoben. Das bedeutet, dass heute deutlich mehr Österreicher unter den Spitzensteuersatz fallen, als bei seiner Einführung vor fast 20 Jahren. Wäre die Einkommensgrenze an die Inflation angepasst worden, müsste sie heute bei 76.857 Euro liegen (die 60.000 Euro Jahresbrutto des Jahres 1989 wären heute über 90.000 Euro).

Weiteres interessantes Detail: Der Spitzensteuersatz ist in Österreich um nicht einmal zwölf Prozentpunkte höher als der Eingangssteuersatz. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 10.000 Euro jährlich werden in Österreich nämlich gar keine Steuern fällig, danach folgt gleich ein kräftiger Sprung auf einen Steuersatz von 38,3 Prozent (zwischen 10.001 und 25.000 Euro), der nächste Steuersatz ist mit 43,6 Prozent nur unwesentlich höher (für Lohnbestandteile zwischen 25.001 bis 51.000 Euro), danach kommt schon der 50-prozentige Spitzensteuersatz zur Anwendung. Laut IHS hat Österreich damit "nahezu eine Flat-Tax mit ausnehmend hohen Grenzsteuersätzen".

Gemildert durch 13. und 14. Gehalt
Gemildert werden die hohen Lohnsteuersätze in Österreich allerdings durch die Begünstigung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes (13. und 14. Monatsgehalt). Die ersten 620 Euro dieser Sonderzahlungen sind steuerfrei, danach wird ein Steuersatz von nur sechs Prozent fällig. Dies gilt freilich nur für Arbeiter und Angestellte - Selbstständige und Freie Dienstnehmer fallen um diesen Bonus um.

EU-Vergleich
Im EU-Vergleich ist der nominelle Spitzensteuersatz in Österreich freilich immer noch hoch. Vor allem die osteuropäischen EU-Mitglieder liegen großteils darunter, teilweise haben sie auf eine Flat-Tax umgestellt und verzichten gänzlich auf progressive Steuersätze. Am höchsten ist der Spitzensteuersatz in Dänemark (59 Prozent), am niedrigsten in Bulgarien (zehn Prozent Flat-Tax). Die Zahlen verstehen sich inklusive Zuschlagssteuern. Ein Beispiel: In Deutschland kommen zum offiziellen Spitzensteuersatz von 42 Prozent noch 5,5 Prozent "Solidaritätszuschlag" und eine "Reichensteuer" von drei Prozent (ab 250.000 Euro jährlich für Unverheiratete bzw. 500.000 für Verheiratete) dazu.

Spitzensteuersatz im EU-Vergleich
(inklusive Zuschlagsteuern)

Dänemark 59,0
Schweden 56,5
Belgien 53,5
Niederlande 52,0
Finnland 50,7
Österreich 50,0
Slowenien 50,0
Frankreich 48,0
Deutschland 47,5
Italien 44,2
Spanien 43,0
Irland 41,0
Griechenland 40,0
Großbritannien 40,0
Portugal 40,0
Polen 40,0
Luxemburg 39,0
Ungarn 36,0
Malta 35,0
Zypern 30,0
Lettland 25,0 *
Litauen 24,0 *
Estland 21,0 *
Slowakei 19,0 *
Rumänien 16,0 *
Tschechien 15,0 *
Bulgarien 10,0 *


* Flat-Tax