An Sonntagen darf auch bleiben die Läden weiterhin unten. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Holzinger räumte zwar ein, dass es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe aber der Gesetzesgeber dürfe weiterhin an der bisherigen Regelung festhalten. Abgeblitzt ist damit Richard Lugner der gegen die bisherige Regelung geklagt hat.
Das Verbot der Sonntagsöffnung ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Sommersession entschieden, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Holzinger räumte zwar ein, dass sich ein "gesellschaftlicher Wandel" vollzieht. Das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei aber nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen.
Richard Lugner brachte die Sonntagsöffnungsdebatte vor ziemlich genau einem Jahr wieder ins Rollen und ließ sogar ein Gutachten vom bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellen. Nach Mayer beschränkt das derzeitige Öffnungszeitengesetz den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann. Er sieht es als Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Mayer war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, da er im Ausland ist. Lugner hat ein Statement angekündigt.
"Die derzeitige Regelung ist verfassungskonform", hielt VfGH-Präsident Holzinger heute fest. Dem VfGH sei bewusst, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte etwa am Bahnhof eine "gewisse Härte" darstellt, räumte der Präsident ein. Ob im Zuge des gesellschaftlichen Wandels künftig die Sonntagsöffnung möglich ist, "ist nie auszuschließen", meinte Holzinger. Wann es so weit sein könnte, konnte er jedoch nicht abschätzen.
Lugner ist sauer
Lugner sieht die Gleichbehandlung durch die Verfassung nicht gegeben. "Es kann nicht sein, dass die am Bahnhof und bei Tankstellen schon offen halten dürfen, aber wir nicht", polterte der Baumeister. "Bin ich ein Bürger zweiter Klasse, weil ich meine Lugner City nicht am Bahnhof habe?" Er müsse das Urteil zur Kenntnis nehmen, werde sich aber mit seinen Anwälten unterhalten und eine weitere Vorgehensweise prüfen lassen. Einen Ansatzpunkt sieht er bei den Ausnahmeregelungen (Tankstellen, Bahnhöfe & Co).
Ganz anders sehen das freilich die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp, die Christgewerkschafter sowie die Wirtschaftskammer, die das Urteil ausdrücklich begrüßen und die derzeitige Regelung für ausreichend halten. Für GPA-Chef Wolfgang Katzian ist der heute bekanntgewordene Spruch "ein gutes Signal" für die rund 500.000 Beschäftigten im Handel. Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch zeigte sich "sehr froh" über das Urteil - sowohl für Händler als auch für deren Beschäftigte. "Man kann einen Euro eh nur einmal ausgeben", entgegnete sie Kritikern wie Lugner & Co, die sich durch den offenen Sonntag Mehrumsätze erhoffen. Grundsätzlich verschließen wolle sie sich gesellschaftspolitischen Änderungen aber nicht. "Was die Zukunft bringt, wird sich weisen."