Rund 130.000 Jugendliche in Österreich treten jeden Sommer ein (Pflicht-)Praktikum an. Den nahenden Ferienstart nahm die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus, Papier (GPA-djp) zum Anlass, um vor der "Missachtung geltender Rechte" bei Sommerjobs zu warnen. In erster Linie sollten sich die junge Leute über die geltenden Spielregeln und Unterschiede zwischen Ferienjob, Pflichtpraktikum, Praktikum oder Volontariat informieren.
Die ersten Erfahrungen der jungen Menschen in der Berufswelt seien "für viele leider alles andere als positiv", erklärt GPA-djp-Jugendchef Florian Hohenauer. Beispielsweise würden Pflichtpraktikanten immer wieder wochenlang urlaubende Arbeitnehmer ersetzen, "was nicht dem Sinn der Sache entspricht", so GPA-Jugendsekretär Helmut Gotthartsleitner.
Vorenthaltenes Geld
"Häufig" käme es vor, dass Unternehmen Ferienjobber nicht mit einem Arbeitsvertrag ausstatten, sondern diese "nur" als Praktikanten einstellen würden - womit dem Betroffenen Geld vorenthalten werde. "Das ist eine Missachtung geltender Rechte", so Gotthartsleitner. Daher gehe es um das Aufklären über die Spielregeln der unterschiedlichen Formen der Sommerjobs. Jedenfalls wichtigste Frage sei aber die Abklärung der Bezahlung vor Start der jeweiligen Ferientätigkeit.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen
Beim Pflichtpraktikum etwa könne es zum Problem werden, dass man "seine Arbeit nicht einfach 'hinschmeißen' kann", heißt es in der GPA-Infobroschüre. Schließlich ist ein Pflichtpraktikum ein Arbeitsverhältnis - im Gegensatz zu einem Volontariat, bei dem man nicht an Arbeitszeiten gebunden ist, dafür aber kein Entgeltsanspruch besteht. Die Praktikumszeiten müssen absolviert werden, um die Schule positiv abschließen zu können - deswegen müsse man sich aber nicht alles gefallen lassen: Arbeitsrecht, Jugendschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind vonseiten des Betriebes einzuhalten. Arbeitszeitaufzeichnungen seien jedenfalls zu führen, so einer der gewerkschaftlichen Tipps.
Anspruch auf Urlaubsgeld und Co.
Bei einem Ferienjob als "normaler" Arbeitnehmer ist das Dienstverhältnis befristet und deshalb nicht einfach kündbar. Sollten dabei anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch und Vergütung der Überstunden nicht ordentlich ausbezahlt werden, können diese Forderungen noch im Nachhinein geltend gemacht werden, so der Hinweis der Gewerkschaft.
Oft werde auch ein Werk- oder freier Dienstvertrag vergeben, obwohl aufgrund gesetzlicher Regeln ein "echter " Dienstvertrag zu vergeben sei. "Derartige 'Umgehungsverträge' kommen den Arbeitgebern billiger, sind aber bis zu drei Jahre später einklagbar", so die GPA-djp.
Hier können Sie sich informieren
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Checkliste der GPA-djp
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10 Tipps für Ferienjobberinnen von der AK Wien