Schwerarbeit-Gesetzesentwurf durch den Ministerrat: Genaue Definition ausständig!

Betroffene können schon mit 60 Pension antreten 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren nötig

Zwei Einschränkungen für Schwerarbeiter gibt es allerdings noch: Wer in Schwerarbeitspension gehen möchte, der muss 45 Versicherungsjahre aufweisen. An die Sozialversicherung gemeldet werden müssen Schwerarbeiter von den Dienstgebern - und zwar ab 2007 einmal pro Jahr und nicht, wie ursprünglich geplant, vierteljährlich.

Die genauen Definitionen von Schwerarbeit sind laut Sozialministerium zwar fix, müssen aber noch beschlossen werden. Geklärt werden müsse nur noch, wie die Exekutivbediensteten einbezogen werden. Laut dem ursprünglichen Verordnungs-Entwurf muss Schwerarbeit 15 Tage pro Monat ausgeübt werden, damit der Schwerarbeitsmonat auch anerkannt wird.

  • Grundvoraussetzung für die Anerkennung von schwerer körperlicher Arbeit ist, dass von Männern während acht Stunden Tätigkeit 2.000 Arbeitskalorien verbraucht werden, bei Frauen sind es 1.400 Arbeitskalorien. Beispiele: Bauhilfsarbeiter, Forstarbeiter, Hochofenarbeiter und Pflasterer. Auch bei der Errichtung von Kellerwänden, allgemeinen Hilfsarbeiten auf einer mittelgroßen Baustelle, sowie bei Hilfstätigkeiten in einer Küche und in der Land- und Forstwirtschaft sollten laut Haubners Verordnungsentwurf die notwendigen Kalorien erreicht werden.
  • Schicht- und Wechseldienste werden nur als Schwerarbeit angerechnet, wenn auch Nachtdienste geleistet werden - konkret im Ausmaß von sechs Stunden im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr während sechs Arbeitstagen pro Monat.
  • Unter Arbeit bei besonderer Hitze wird verlangt, dass die Tätigkeit zu überwiegenden Teilen (plus 50 Prozent) bei mindestens 30 Grad Celsius und 50 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit ausgeübt werden muss, um als Schwerarbeit anerkannt zu werden. Als besondere Kälte werden minus 21 Grad Celsius angenommen oder der ständige Wechsel zwischen solchen Kühlräumen und anders temperierten Orten. Berufsbeispiele: Arbeiten am Hochofen, in Gießereien und in Glasschmelzen.
  • Beim Kriterium Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen gibt es drei Möglichkeiten, unter diesem Aspekt zu einer Schwerarbeiterpension zu kommen: die gesundheitsgefährdende Einwirkung von Erschütterungen, das regelmäßige Tragen von Atemschutz- bzw. Tauchgeräten sowie das gesundheitsschädliche Einwirken von inhalativen Stoffen.
  • Tätigkeiten in der hospiz- oder palliativmedizinischen Pflege werden anerkannt, wenn es sich um die Betreuung von Schwerstkranken beziehungsweise Pfleglingen zumindest der Stufe 4 handelt. Die Pflegeleistung muss mehr als 180 Stunden pro Monat ausmachen. Umfasst ist auch die Pflege von Demenzkranken im geriatrischen Bereich.
  • Schließlich werden auch die berufstätigen Behinderten umfasst. Sie können die Schwerarbeitsregelung in Anspruch nehmen, sofern sie zum Bezug von Pflegegeld 3 oder höher berechtigt wären.


Weiter Ablehnung von Opposition und Gewerkschaft
Weiter ablehnend stehen SPÖ, FPÖ, Grüne und die Gewerkschaft der Schwerarbeiter-Regelung gegenüber. Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) kritisierte in einer Aussendung, dass die Regelung ein "Minderheitenprogramm" sei. Für SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures ändert sie nichts an den "Benachteiligungen der schwer arbeitenden Menschen", die Grünen sehen einen "Murks" und FP-Vizechef Norbert Hofer bezeichnete den Beschluss als "grotesk".

Regierung habe nicht aus den "Fehlern der Vergangenheit" gelernt und keine Verbesserungsvorschläge aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt, kritisierte Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB. Die Tatsache, dass nur Schwerarbeitsjahre der letzten 20 Jahre vor der Pension berücksichtigt werden, stuft er weiter als "verfassungsrechtlich bedenklich" ein. Ein "Minderheitenprogramm" sei die Regelung deshalb, weil Frauen und Arbeiter, die vor dem 60. Lebensjahr in Invaliditätspension gehen müssen, ausgeschlossen seien. Nicht zufrieden ist Leutner auch mit der geplanten Definition von Schwerarbeit. Seinen Berechnungen zu Folge werden zwischen 2007 und 2010 lediglich rund 300 bis 500 Männer unter die Regelung fallen.

Für Bures versucht Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) mit der Regelung, "die Menschen für dumm zu verkaufen". Die Behauptung Schüssels, wonach die Bedenken des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes ausgeräumt seien, sei "nicht nachvollziehbar". Der Verfassungsdienst habe kritisiert, dass nur in den letzten 20 Jahren vor der Pension getätigte Schwerarbeit berücksichtigt werde. Genau das sei jetzt im Ministerratsbeschluss aber verankert.

Weiter ein "Murks" ist die Regelung für den stv. Klubobmann der Grünen, Karl Öllinger. Auch wenn einige - aber nicht alle - verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt worden seien, ändere sich nichts daran, dass Menschen, die über Jahrzehnte hinweg Schwerarbeit geleistet hätten, keine Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen könnten. Ihnen bleibe nur die Invaliditätspension. "Ungerecht und wahrscheinlich auch verfassungswidrig" sei, dass Menschen, die in jungen Jahren Schwerarbeit geleistet hätten, keine Schwerarbeitspension bekommen würden. Öllinger zweifelt auch die von Sozialministerin Ursula Haubner (B) genannte Zahl möglicher Anspruchsberechtigter an.

Ähnlich Hofer: Auf Grund der Verordnung sei zu vermuten, dass weit weniger Personen betroffen sein werden als erwartet und es letztlich "eine Schwerarbeiterregelung ohne Schwerarbeiter sein werde. (apa/red)