ÖVP-Nationalrat Schönegger
muss Ende April vor Gericht

Verdacht auf illegale Wahlkampffinanzierung: Prozesstermin fix

von Bernd Schönegger © Bild: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles KG / Mike Ranz

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Untreue durch illegale Wahlkampffinanzierung der ÖVP-Graz im Gemeinderatswahlkampf 2008 vor. Es geht um rund 120.000 Euro, die von einer früheren Telekom-Tochter an eine Wahlkampfagentur der Grazer Volkspartei geflossen sind. Die Agentur-Chefin soll laut Verdachtslage eine Scheinrechnung gelegt haben. Das Geld soll dann laut Anklage “für Zwecke der Grazer Volkspartei im Zuge des Gemeinderatswahlkampfes” verwendet worden sein.

Neben Schönegger zählen auch Ex-ÖVP-Direktor Michael Fischer und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer zu den Angeklagten. Wesentliches Beweisstück ist ein E-Mail von Michael Fischer, der damals bei der Telekom tätig war, an Schönegger vom 9. Jänner 2008. Darin teilte Fischer dem Geschäftsführer der Grazer Volkspartei den genauen Betrag und den Rechnungstext mit. Fünf Tage später legte die Werbeagentur dann die mutmaßliche Scheinrechnung in genau jener Höhe und mit jenem Leistungsinhalt.

Vorwürfe bestritten

Alle haben die Vorwürfe immer bestritten. “Da war nix”, erklärte Schönegger im Dezember, als die Anklage eingebracht worden war, laut Austria Presseagentur. Er will im Nationalrat bleiben. Dort ist er unter anderem Schriftführer im Justizausschuss.

Die Anklageschrift wurde im Jänner rechtskräftig, nachdem Einsprüche mehrerer Angeklagter zurückgezogen worden waren. Seit Jahresbeginn ist eine Novelle des Strafrechts in Kraft, durch die das potenzielle Strafmaß deutlich entschärft wurde. Im konkreten Fall könnte nun bei einer Verurteilung die Strafe bis zu drei Jahre Haft betragen. Allerdings ist nun auch eine Erledigung durch Diversion möglich. Früher hätte der Strafrahmen bei einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft betragen – ohne vorheriger Möglichkeit einer Diversion.

Landespartei könnte zahlen müssen

Abzuwarten ist, ob die Affäre die steirische Volkspartei teuer zu stehen kommt. Die Grazer Volkspartei ist nämlich nur ein rechtlich unselbständiger Teil der Landespartei unter Parteichef und Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer. Von der Landes-ÖVP will die Staatsanwaltschaft das Geld zurückholen. In der Anklageschrift wird beantragt, die “Steirische Volkspartei zur Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 119.760 Euro zu verurteilen”.

Die Frage ist, ob diese Forderung noch mit jüngster Rechtssprechung durch den Obersten Gerichtshof vereinbar ist. Der OGH entschied zuletzt in einer anderen Telekom-Teilcausa, dass nicht jene Parteien das Geld zurückzahlen müssen, die davon profitiert haben, sondern zwischengeschaltete Werbeagenturen bzw. Personen, die in Zusammenhang mit der Ausstellung von Scheinrechnungen tätig gewesen sein sollen. Das könnte der steirischen ÖVP sehr gelegen kommen.

Kommentare

christian95 melden

Es ist sicherlich nur Zufall, dass Grasser, der später zur ÖVP gewechselt ist, bisher noch keine Anklage fürchten muss.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur manche sind eben gleicher.
(SPÖ+ÖVP bestellen weiterhin auch Richter und Staatsanwälte im Proporz mit ihren Parteigünstlingen).

parteilos melden

Ich sehe das eher anders. Wenn der STA Gründe hat, dann verfolgt er diese auch. Liegen diese aber im Rahmen des NA, dann ist auch dieser dafür zuständig. Im Übrigen, hatte er schon Hausdurchsuchungen, dass hat schon Spuren hinterlassen. Und Ausschreibungen sind niemals fair.

christian95 melden

Rot-Grün haben in Wien mind. € 300 Mio Steuergeld an Fremdwährungskrediten verzockt. Dafür kommt bestimmt niemand vor dem Richter.

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