Der gekündigten Mitarbeitern eine Abfindung von 500 Euro anbieten. Diesen Vorschlag unterbreitete Rechtsanwältin Gerda Straetmanns von der Insolvenzverwaltung bereits zwei Ex-Mitarbeitern in Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Ulm, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann sagte.
Die Summe soll als "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" gelten. "Wenn sich beide Parteien darauf einigen, wäre der schwierig zu führende Prozess abgewendet", sagte der Ulmer Richter. Das soll es laut Insolvenzverwaltung entgegen der Aussage der Anwältin aber kein einheitliches Angebot sein. "Das sind Einzelfallentscheidungen", sagte der Sprecher der Insolvenzverwaltung, Peter Hacker.
Mehr als 1.500 Klagen
In ganz Deutschland haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1.500 Ex-Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Ende März war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz befürchtet bei einer "hohen Zahl" an Klagen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Investoren.