Scheuch-Prozess von

End of the game?

Heute Vormittag wird mit einem Urteil in der "Part of the game"-Affäre gerechnet

Scheuch-Prozess - End of the game? © Bild: APA/Eggenberger

Für Uwe Scheuch geht es heute Vormittag am Landesgericht Klagenfurt - wieder einmal - um alles. Für den zweiten Prozesstag waren zwei Zeugen geladen, am späten Vormittag wird mit einem Urteil von Richterin Michaela Sanin in der Neuauflage des "Part of the game"-Prozesses gerechnet. An das Ende der Affäre glaubt aber niemand. Unabhängig vom Urteil gilt der Gang in die Berufung als fix.

Als vorläufig letzte Zeugen sind am zweiten Verhandlungstag zwei Mitarbeiter aus dem Innenministerium einvernommen worden. Richterin Michaela Sanin schloss danach das Beweisverfahren. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber hat danach erneut die Verurteilung des Politikers gefordert. "Der Sachverhalt ist geklärt und objektiviert", so der Korruptionsankläger. "Ich fordere eine schuldangemessene Bestrafung."

Wie bekannt wirft die Korruptionsstaatsanwaltschaft Scheuch Geschenkannahme durch Amtsträger vor, er habe 2009 über einen Mittelsmann von einem potenziellen russischen Investor eine Parteispende im Austausch gegen eine Staatsbürgerschaft gefordert. Scheuch bekannte sich weiter "nicht schuldig".

Der FPK-Politiker war in dem Fall bereits im Vorjahr in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) Graz aufgehoben , die steirischen Richter orteten nämlich einen Verstoß gegen das sogenannte "Überraschungsverbot".

Zurück nach Graz
Wie der neu aufgerollte Prozess ausgehen wird, war von Beobachtern nur schwer abzusehen. Fix scheint nur, dass das Verfahren auf jeden Fall wieder in die zweite Instanz - also ans OLG Graz - wandern wird. Und selbst dort ist noch nicht unbeding Schluss. Erstens könnte Graz das Verfahren wieder nach Klagenfurt zurückverweisen. Und Zweitens ist gegen ein OLG-Urteil noch immer ein "außerordentliches Rechtsmittel" möglich, was bedeuten würde, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) die letztgültige Entscheidung zu treffen hätte.

Spannend bleibt bis zum Schluss die Frage, ob Scheuch zwangsweise sein Amt als Landeshauptmannstellvertreter verlieren wird. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von über 12 Monaten würde nämlich den automatischen Amtsverlust bedeuten. Dazu müsste das Urteil allerdings erst rechtskräftig werden, was aber noch dauern kann. Scheuch hatte bisher immer betont, dass er vor der Rechtskraft eine Urteils nicht bereit ist, politische Konsequenzen zu ziehen.

Kommentare

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Falsch berichtet! NEWS irrt wieder einmal! Es schreibt oben "...die STEIRISCHEN Richter hatten...."! Das mit den steirischen Richtern ist falsch. Der Richter, der das Urteil in Graz aufhob, heißt David Greller. Er hat lange Zeit in Klagenfurt am LG gearbeitet und man sagte ihm (es gilt die Unschuldsvermutung) eine besondere Nähe zum betrunken durch das Land rasenden und daher jetzt verstorbenen Ex-LH Haider nach. Schon bevor Greller das Urteil aufhob, habe ich hier - als ich erfuhr, Greller werde den Fall in 2.Instanz behandeln - gepostet, dass der Verdacht, dass das Urteil gegen Scheuch wegen dieser angeblichen Nähe zu Haider aufgehoben werden könnte, besteht. Es geschah ja dann auch tatsächlich so. Es war also kein "steirischer" Richter sondern ein Richter mit "Kärnten-Nähe" der das Urteil aufgehoben hat.

War-Lord
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Zum Fall Uwe Das letzendliche Urteil über einen Verbleib als LH-Stellvertreter wird das KÄRNTER Volk sprechen... egal wie die Gerichte entscheiden, zum Glück hat ja jeder bei seiner Geburt bissl Hirn und Hausverstand mitbekommen...da kann sich jeder Wähler selber ein Bild von der Sache machen...

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