Salzburg verschärft Bestimmungen für Wettbüros

Personifizierte Wettkundenkarten zur Alterskontrolle und Umsatzübersicht

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Reichten im alten Buchmachergesetz ganze neun Paragrafen, welche die Wettszene in Salzburg regelten, so sieht das neue Wettunternehmergesetz 39 Paragrafen vor. "Das Gesetz war überfällig, in der Branche hat sich seit 1994 sehr viel verändert", begründete Rössler. Und auch die Wettszene selbst wisse, dass es Handlungsbedarf gebe, denn unseriöse Praktiken einzelner Wettbüros seien nicht erwünscht. "Die schwindligen, kleinen braucht keiner." Vielmehr seien klare Standards und Anforderungen gefragt.

Bisher konnte jeder ohne besondere Voraussetzungen ein Wettbüro eröffnen. Mit der Konsequenz, dass heute kein Mensch sagen kann, wie viele solche Lokale es in Salzburg überhaupt gibt. Im neuen Gesetz sind klare Voraussetzungen definiert. Interessenten müssen sich einer Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterziehen, außerdem müssen sie ein Spielschutzkonzept und ein Wettreglement vorlegen. Die Bewilligung wird das erste Mal auf zwei Jahre erteilt und dann jeweils um fünf Jahre verlängert.

Eine zentrale Neuerung ist auch das festgeschriebene Zutrittsrecht für Kontrolleure. Verweigert ein Lokalbetreiber nur zwei Mal den Zutritt, kann das zum Entzug der Lizenz führen. Wie generell die Strafrahmen deutlich ausgeweitet werden. Bei Verstößen sind Geldstrafen von 5.000 bis 25.000 Euro vorgesehen. Neu ist auch eine personenbezogene Wettkundenkarte, die für die Bedienung der Terminals erforderlich sind. Damit werden nicht nur die Altersbeschränkungen überprüft, die Kunden erhalten auch einen Überblick über die eigenen Umsätze. In die Begutachtung waren laut Rössler auch Organisationen gegen Spielsucht eingebunden. Und von dort sei der Vorschlag gekommen, statt Bargeld diese Karten zu verwenden.

Eine weitere Neurung ist die Selbstsperre. Kunden, die eine Gefährdung zur Spielsucht erkennen, können sich für mindestens sechs Monate selbst sperren lassen. Und wenn Betreiber erkennen, dass das Existenzminimum eines Kunden in Gefahr ist, müssen sie eine Fremdsperre aussprechen. Außerdem müssen Wettanbieter künftig sämtliche Wetten im Lokal für fünf Jahre lang aufzeichnen. Das Wettunternehmergesetz soll noch heuer im Landtag beschlossen werden und mit Anfang 2017 in Kraft treten.

Keine gesetzliche Handhabe hat das Land aber beim Glücksspiel, weil dies Bundessache ist, sagte Rössler. Was aber nicht heißt, dass die Bezirkshauptmannschaften nicht gemeinsam mit der Finanzpolizei gegen illegales Glücksspiel vorgehen können. So wurden erst in der Vorwoche im Pongau 27 beschlagnahmte Glücksspielautomaten vernichtet.

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