Urlaub verkaufen statt stornieren

Ihre Reise fällt ins Wasser? So wälzen Sie die Kosten auf eine Ersatzperson ab.

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Reiserücktritt - Urlaub verkaufen statt stornieren

Bis zu 85 Prozent der Reisekosten können Stornogebühren fressen! Nach den Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 gelten folgende Stornosätze:

  • Wer bis zu 30 Tage vor dem Reisetermin storniert, zahlt 10 Prozent des Gesamtpreises.
  • Wer zwischen dem 29. bis 20. Tag storniert, zahlt 25 Prozent.
  • Zwischen dem 19. bis 10. Tag: 50 Prozent.
  • Zwischen dem 9. bis 4. Tag: 65 Prozent.
  • Ab dem dritten Tag vor Reiseantritt: 85 Prozent.


Die ÖAMTC-Rechtsberaterin Eva Unger rät deshalb zu einer Stornoversicherung: "Damit ist man am allerbesten dran, dann hat man das Problem erst gar nicht."

Suchen Sie eine Ersatzperson

Sie haben keine Stornoversicherung abgeschlossen? Eventuell können Sie sich horrende Stornokosten doch noch ersparen. Das Gesetz macht es möglich: Wer jemanden findet, der für ihn die Reise antritt, braucht kein Storno zahlen. Das gilt allerdings in diesem Umfang nur für Pauschalreisen.

Laut § 31 b Absatz 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) kann z.B. bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder Geschäftstermin die Reise auf eine Ersatzperson übertragen werden. Diese muss die Teilnahmevoraussetzungen (gültige Reisedokumente, notwendige Impfungen, Fähigkeiten, Alter, Gesundheitszustand; gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dürfen nicht entgegenstehen) erfüllen.

Für die Namensänderung kann der Reiseveranstalter nur eine geringe Gebühr berechnen, Stornokosten fallen nicht an. Achtung: Die Übertragung muss dem Veranstalter innerhalb einer "angemessenen Frist" vor dem Abreisetermin mitgeteilt werden. Der Reisende und die Ersatzperson haften solidarisch für den noch ausständigen Reisepreis und die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten.

Achtung: Nur Richtlinien!

Wenn Sie sich ausrechnen, ob sich ein Weiterverkauf ihrer Pauschalreise lohnt, müssen Sie zunächst genau wissen, welche Stornosätze das Hotel oder der Reiseveranstalter tatsächlich gewählt hat. Denn im Prinzip kann jeder Veranstalter, jedes Hotel, jede Pension oder jede Hotelkette die Stornogebühren selbst bestimmen. Die oben angegeben Stornosätze sind nur Richtlinien, an die sich zwar die meisten halten. Wenn Sie Glück haben und Ihr Zimmervermieter kulant ist, müssen Sie vielleicht gar nichts zahlen. Trotzdem sollte man auf Nummer sicher gehen und unbedingt das Kleingedruckte lesen oder bei einer Reservierung per Mail oder Telefon Infos über Stornoregelungen einholen!

Wie verkaufe ich meine Reise?

Probieren Sie es zunächst im Reisebüro bzw. bei dem Reiseveranstalter, bei dem Sie Ihren Urlaub gebucht haben. Der Berater kann Ihnen auf jeden Fall sagen, wie hoch die Stornokosten sind. Die brauchen Sie als Grundlage zur Kalkulation des Verkaufspreises. Der Berater weiß auch, welche Richtlinien für die Umbuchung auf eine andere Person einzuhalten sind.

Ist der Preis kalkuliert, fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach, schalten eine Kleinanzeige oder hängen ihr Angebot auf Schwarzen Brettern aus.

Ganz wichtig: So lange Ihre Reise nicht umgeschrieben oder annulliert worden ist, bleibt das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bestehen. Das heißt, Sie sind weiterhin verpflichtet, zu zahlen. Verlangen Sie deshalb von ihrer Ersatzperson Vorauskasse.

Kommentare

Dieses Gesetz gehört geändert. Wenn ich jemanden finde, der für mich aus schwerwiegenden Gründen meinen gebuchten Urlaub antritt, sollten nur die Umschreibungskosten verrechnet werden können. So schwierig und teuer können diese im heutigen elektronischen Zeitalter nicht sein. Da hat wieder irgendwer Angst, dass sein Profit weniger wird.

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