Reisewarnung: Geht der Urlaub baden?

Welche Rechte Urlauber bei Terror, politischen Unruhen und Naturkatastrophen haben

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Leben - Reisewarnung: Geht der Urlaub baden?

Die meisten Reiseveranstalter buchen Türkeireisen, welche noch diesen Samstag oder Sonntag starten, kostenfrei um oder stornieren diese gratis. Wie es ab Montag mit kostenfreien Umbuchungs- oder Stornomöglichkeiten aussieht? Diesbezüglich halten sich die Veranstalter noch bedeckt.

Die meisten Reiseanbieter sowie Austrian Airlines bieten die gratis Stornierungen und Umbuchungen ihren Kunden auf Kulanzbasis an. Gratisstornos und Umbuchungen sind nämlich nicht immer möglich.

Bedingungen für Gratisstornos und Umbuchungen

- Wird plötzlich eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums für das Gebiet, wohin Sie fahren wollen, erlassen, haben Sie jedenfalls das Recht eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung zu fordern.

- Um eine Reise kostenlos stornieren oder umbuchen zu können, muss es nicht gleichzeitig eine Reisewarnung des Außenministeriums geben. Dieses Recht gibt es bei Pauschalreisen auch dann, wenn sich die Sicherheitslage am Zielort kurz vor der geplanten Abreise dramatisch verschlechtert. Eine Stornierung der Reise oder kostenlose Umbuchung sind dann auch ohne Reisewarnung möglich – auch wenn der dortige Flughafen noch angeflogen wird. Es reicht aus, wenn sich die Lage von Warnstufe eins auf Stufe drei oder vier verschlechtert. In Frankreich ist das Sicherheitsrisiko derzeit nur auf Stufe 2, deshalb besteht rechtlich eigentlich kein Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung.

- Wichtig dabei: Die Entwicklung der Gefahrenlage am Reiseziel muss unvorhersehbar sein. Buchen Sie eine Reise, als die Gefahr am Urlaubsort bereits bekannt ist, und verschlimmert sich die Lage nicht drastisch, ist eine kostenlose Stornierung und Umbuchung nicht möglich.

- Bei Gefahren, die viele Kilometer vom Urlaubsort entfernt sind, sieht die rechtliche Lage anders aus. Ein aktuelles Beispiel: Reisende, die nach Cannes reisen statt Nizza, steht eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung nicht zu. Deshalb gilt es immer, genau die Landkarte zu studieren.

- Wenn Sie die Reise nicht antreten wollen, kann Ihnen der Reiseanbieter zunächst eine kostenlose Umbuchung anbieten. Dadurch wird die Stornierung abgewendet. Gibt es keine guten Gründe, diese Umbuchung anzulehnen, dann muss man sie akzeptieren.

- Ist eine gleichwertige Umbuchung nicht möglich, ist die kostenlose Stornierung möglich. Eine Stornogebühr darf dafür nicht verrechnet werden. Bereits geleistete Zahlungen müssen daher zurückerstattet werden.

- Gibt es in einem Land bereits seit längerem Sicherheitsprobleme, ist der Zeitpunkt der Buchung entscheidend. Für Urlaubsbuchungen in die Türkei, die vor dem 14. Juli gemacht wurden, gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht. Wurde am selben Tag oder danach gebucht, ist eine kostenlose Stornierung und Umbuchung nicht rechtens und man muss Stornogebühren bezahlen. Voraussetzung ist, dass die Reise kurz bevor steht.

- Generell gilt, dass ein kostenloses Storno bei Pauschalreisen wesentlich einfacher ist als bei Flügen. Wenn man eine Pauschalreise bucht, ist der Aufenthalt Teil des Reisevertrages. Hat man jedoch nur einen Flug gebucht, sieht die rechtliche Situation anders aus. Es handelt sich dabei um einen Beförderungsvertrag, vom Heimatflughafen zum Zielflughafen. Hat man also nur einen Flug gebucht, ist man entweder auf die Kulanz der Fluglinie angewiesen oder ein Gericht muss entscheiden. Wenn das Sicherheitsrisiko der Flughafen ist, wie etwa Istanbul, ist die rechtliche Lage anders.

- Für einen kostenlosen Rücktritt ist wichtig, frühestens zwei Wochen vor Abreise zu stornieren. Denn die Lage könne sich verschlechtern, aber auch verbessern. Das trifft auf Naturkatastrophen ebenso zu, wie auf politische Unruhen. Je früher storniert wird, desto niedriger sind die Stornokosten

Wie sieht es aktuell bei Reisen nach Nizza oder in die Türkei aus?

Wer eine Reise in die Türkei oder nach Nizza gebucht hat und nach dem Anschlag und angesichts der politischen Unruhen nicht mehr hinreisen will, hat die Chance, die gebuchte Reise heute und morgen bei einigen Reiseveranstaltern kostenlos stornieren oder umbuchen zu lassen.

Die Angebote der Reiseveranstalter im Überblick

Türkei

Ob man kostenlos stornieren oder umbuchen kann, hängt vor allem davon ab, in welche Region der Türkei man reisen möchte. Bei einem Badeurlaub zum Beispiel in Antalya fallen Stornierungskosten an, falls sich die Veranstalter nicht kulant zeigen. Da die Lage dort ruhig sei, hätten Urlauber kein Recht auf kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen. Wer einen Städtetrip nach Istanbul gebucht hat, dürfte dagegen weniger Probleme bekommen. Am Freitagabend war der Istanbuler Flughafen geschlossen worden. Wer auf einen der Flüge dorthin gebucht war, bekommt von der Airline sein Geld zurück oder kann eine Ersatzbeförderung verlangen, falls der Flug nicht stattfindet.

Rewe Austria Touristik

Urlauber, die eine Türkei-Reise mit Abflugdatum bis inklusive 17. Juli gebucht haben, können diese kostenlos umbuchen oder stornieren. Diese Regelung gilt für ITS Billa Reisen, Jahn Reisen Österreich und Transair (Merkur-Ihr-Urlaub, Penny Reisen, Billa Vorteilsreisen).

Alltours

Alle Reisen in die Türkei bis einschließlich 18. Juli können kostenlos storniert werden. Der Reisepreis wird von alltours zu hundert Prozent erstattet. Alle Abreisen bis einschließlich 24. Juli können kostenlos auf andere Reiseziele umgebucht werden.

Verkehrsbüro (Ruefa, Eurotours)

900 Österreicher haben für heuer eine Urlaubsreise in die Türkei gebucht. Sie haben am 16. Juli und 17. Juli die Möglichkeit, diese gratis zu stornieren und umzubuchen. Die Flüge in die Ferienregionen von Ruefa finden aktuell statt.

TUI

Urlauber, die in die Türkei fliegen wollen, können bis zum 17. Juli kostenlos ihre Reise stornieren oder umbuchen.

Nizza

Der Reiseveranstalter Tui und das Verkehrsbüro (Ruefa, Eurotours) bieten ihren Kunden an, dass sie ihre gebuchte Reise bis einschließlich 31. Juli nach Nizza kostenlos stornieren oder umbuchen können. Der Anbieter Thomas Cook bietet Kunden mit einer geplanten Städtereise nach Nizza an, dass sie diese bis einschließlich Sonntag, 17. Juli, kostenlos umbuchen und stornieren können.

Für alle anderen Destinationen in Frankreich bleiben die regulären Reisebedingungen aufrecht. Die Reiseveranstalter haben derzeit nach eigenen Angaben nur wenige Urlauber in der Küstenstadt.

Bei der Fluglinie Austrian Airlines können Reisende ihren gebuchten Flug nach Nizza einmal kostenlos umbuchen. Das gilt für Flüge bis 31. Juli und für alle Tickets, die bis 14. Juli ausgestellt wurden. Die Reise kann dann bis 30. September angetreten werden.

Alle Informationen zu offiziellen Reisewarnungen finden Sie auf beim Österreichischen Außenministerium: www.bmeia.gv.at
Nähere Infos zu Umbuchung und Stornierung finden Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich: www.europakonsument.at

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