Skinhead-Reportage: ORF-Redakteur
Moschitz gegen FPÖ doch im Recht

OLG hebt Urteil auf Streit um "Am Schauplatz"-Doku geht in die nächste Runde

von Skinheads von hinten © Bild: dpa/A3430 Bernd Thissen

Hintergrund der medienrechtlichen Auseinandersetzung ist eine "Am Schauplatz"-Dokumentation, für die Moschitz im März 2010 zwei jugendliche Skinheads zu einer FPÖ-Veranstaltung nach Wiener Neustadt begleitet hatte, wo es zu einer Begegnung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kam. Strache warf dem ORF-Redakteur vor laufender Kamera vor, die beiden Skinheads zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben. Was danach folgte, waren monatelange Auseinandersetzungen um angebliche "Sieg Heil"- oder "Heil Hitler"-Sager und Vorwürfe der FPÖ, wonach Moschitz beziehungsweise der ORF die Aufnahmebänder manipuliert hätten.

Stärkung des Redaktionsgeheimnisses

Strafrechtlich ist die Causa seit Mai 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, weil man keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung sah. Im Zuge der Ermittlungen stärkte der Oberste Gerichtshof (OGH) auch das Redaktionsgeheimnis des ORF und hielt fest, dass der ORF Bild- und Tonmaterial nicht herausgeben muss, wie es damals die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verlangt hatte.

Daneben wehrte sich Moschitz in einem medienrechtlichen Verfahren gegen FPÖ-Vorwürfe, wonach er die jugendlichen Skins zu Nazi-Parolen angestiftet und danach die Videobänder des ORF manipuliert hätte. Moschitz klagte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Richter Stefan Apostol wies die Klagen in erster Instanz ab und sorgte mit der Begründung schon damals für Aufsehen. Es sei unbestritten, dass Moschitz in die Dokumentation aktiv eingegriffen habe. "Es war offenkundig, dass doch etwas nachgeholfen werden musste, auf eine Weise, die das Ganze zuspitzt", so Apostol damals. Und sollte zusätzlich ein "Nazisager" bei der betreffenden Veranstaltung fallen, wäre dies für Moschitz wohl "der Jackpot" gewesen. Der Richter ging aufgrund der Beweislage davon aus, dass der Sager gefallen sei und nachträglich vom Band entfernt wurde. "Die Möglichkeit der Manipulation hat bestanden." Eine andere Sicht der Dinge wäre "völlig lebensfremd".

Erstgerichts-Entscheidung "lebensfremd"

Das OLG hat dieses Urteil nun aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Das Urteil Apostols wird dabei vom OLG zerpflückt und für juristische Verhältnisse harsch kritisiert. Die Entscheidung des Erstgerichts wird als "lebensfremd" und "korrekturbedürftig" bezeichnet, die Beweiswürdigung sei "vielfach nicht nachvollziehbar, sondern wirkt teilweise konstruiert und einseitig" und beinhalte "seltsame Hypothesen". Auf 59 Seiten weist das OLG auf zahlreiche Mängel sowie die extrem einseitige Beurteilung von Zeugenaussagen im Ersturteil hin und hält unter anderem auch fest, dass der Bedeutungsinhalt der publizierten FPÖ-Vorwürfe sehr wohl eine Verletzung der Unschuldsvermutung umfasse.

Moschitz-Anwältin Maria Windhager sprach gegenüber der APA von einem wichtigen Etappensieg. "Es war sehr belastend, dass uns im Erstverfahren nicht geglaubt wurde. Es ist uns aber in mühevoller Kleinarbeit gelungen, die Zweifel und Widersprüche aufzuzeigen. Das Oberlandesgericht hat unsere Bedenken aufgegriffen und teilt diese", sagte Windhager.

Erfolg für den ORF

Erleichtert zeigte sich auch Moschitz selbst. "Ich freue mich, dass uns immer die oberen Instanzen recht gegeben haben und wenn am Ende die Gerechtigkeit siegt. Das ist auch ein Erfolg für den ORF, weil es auch die Glaubwürdigkeit des ORF stärkt." Für das neuerliche Erstverfahren, dass von einem neuen Medienrichter geführt werden muss, gab sich der ORF-Journalist zuversichtlich. "Ich stelle mich dem gern noch einmal. Ich habe ja nichts zu verbergen. Ich werde das durchkämpfen, damit so etwas auch meinen Kolleginnen und Kollegen im ORF in Zukunft nicht so leicht passieren kann. Man kann das dem Herrn Strache nicht durchgehen lassen."

Die FPÖ hat die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien zwar nicht kommentiert, die Berichterstattung des ORF dazu kritisierte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl aber heftig.

Herbert Kickl: "Lügensender"

"Mit seiner Berichterstattung über die Rückverweisung des von ORF-Reporter Moschitz gegen FPÖ-Obmann HC Strache angestrengten medienrechtlichen Verfahrens an die Erstinstanz stempelt sich der ORF endgültig zum Lügensender", sagte Kickl in einer Aussendung. Den FPÖ-Generalsekretär stört dabei, dass die Meldung dazu auf der Startseite der Internetseite "ORF.at" zu finden ist, der ORF aber im Vorjahr kein Wort darüber berichtet habe, als Moschitz mit seiner Klage in erster Instanz abgeblitzt war. Damals habe ORF.at argumentiert, dass das Medienverfahren eine private Angelegenheit von Moschitz gewesen sei. Angesichts der heutigen Berichterstattung ist die damalige Begründung für Kickl "als glatte, vermutlich politisch motivierte Unwahrheit entlarvt".

Kommentare

Tavington melden

pressefreiheit a la österreich!!!!!!!!!!!!!! hahaha!!!!!!!!!!!!!!!!!!! verlogenes, korruptes, feiges land!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eloy melden

Wenn sie Ö als ein "feiges korruptes Land" sehen dann können sie dieses gerne verlassen und in ihr eigenes Land zurückkehren welche vielleicht nicht so "feige und korrupt ist.
Können sie auch etwas schreiben ohne ständig ihr "hahaha" und "huhuhu" von sich zu geben?
Aus welchem Land kommen sie?

11223344 melden

was kann einem orf-schmarotzer bei einer roten regierung passieren? rein gar nichts, unsere beamten sind ja so neutral wie die medien die über sie berichten

christian95 melden

Überraschung!
Seit 1945 bestellen SPÖ+ÖVP im Proporz auch Richter, Staatsanwälte, ORF, ÖBB, Nationalbank, Polizei usw. mit ihren Parteigünstlingen, die vorher in den Parteizentralen als geeignet empfunden wurden.

Nudlsupp melden

Christians Lügenmärchen-Propagande Teil 12.549:

Deswegen ist auch der Strasser einmarschiert, nicht aber die Scheuchs und nicht der Westentaschler.

Aber den Freispruch Westenthalers haben Sie wohl aus gutem Grund nicht kommentiert.

Eloy melden

Als Westenthaler geklagt wurde hat christian95 seine gewohnten Anti-SPÖ-ÖVP Postings kreuz und quer verschickt. Nach dem Freispruch war plötzlich funkstille ...
Ich glaube christian95 hat eine eigene Taste für "SPÖ+ÖVP". Wo bekommt man eine solche Tastatur zu kaufen?

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