Staatsanwalt fordert 3 Jahre Haft

Fordert im Schlussplädoyer einen "echten Entzug von Freiheit" für die drei Frauen

von

Das Vergehen, ein gegen den damaligen Ministerpräsidenten Wladimir Putin gerichtetes Lied in einer Kirche zu singen, sei so "schwer", dass sie "von der Gesellschaft isoliert" werden müssten und es einen "echten Entzug von Freiheit" geben müsse, fügte der Staatsanwalt Alexej Nikiforow in seinem Schlussplädoyer am Dienstag hinzu. In einer Kirche zu fluchen sei eine Verunglimpfung Gottes. "Mit ihren Untaten haben sie den Gläubigen Schmerzen bereitet", so der Staatsanwalt. Nach seiner Ansicht sei eine Besserung der Angeklagten ohne Freiheitsstrafe nicht möglich.

Die Schuld von Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) sei erwiesen, sagte der Staatsanwalt bei der live im Internet übertragenen Sitzung. Die Musikerinnen hatten ihr etwa einminütiges Punkgebet gegen Präsident Wladimir Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russischen Kathedrale als politische Aktion verteidigt.

Vorwürfe "absurd" - internationale Proteste
Die Frauen - zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder - hatten die Vorwürfe als absurd und unrechtmäßig zurückgewiesen. Sie hätten die Gefühle russisch-orthodoxer Christen mit der Aktion am 21. Februar nicht verletzen wollen. Der russische Präsident Putin hatte zuletzt angemahnt, die Frauen dafür nicht zu hart zu bestrafen. Zwar sei "an dem, was sie getan haben, nichts Gutes dran", er "denke dennoch nicht, dass sie allzu hart dafür bestraft werden sollten", sagte Putin.

Madonna betet für Freilassung
Die Verteidigung hofft auf ein mildes Urteil für die Gegnerinnen von Präsident Wladimir Putin. Die jüngsten Appelle von Popstar Madonna sowie den mehr als 100 deutschen Bundestagsabgeordneten könnten die Justiz zum Einlenken bewegen, sagte Anwalt Nikolai Polosow in Moskau.

Menschenrechtler und unabhängige Juristen sowie die russische Opposition sprechen von einem beispiellosen Justizskandal in der jüngeren Geschichte des Landes. Auch Popstars wie Madonna und Sting hatten Freiheit für Pussy Riot gefordert und das Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt. "Diese drei Mädchen - Nadja, Mascha und Katja - haben etwas Mutiges getan. Sie haben dafür bezahlt. Und ich bete für ihre Freilassung", sagte Madonna bei einem Konzert im Moskauer Olympiski-Stadion.

Der Prozess steht für Beobachter für politisch-religiöse Willkür wie im Mittelalter, hieß es in Kommentaren. Die Frauen sind von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als politische Gefangene anerkannt.

Urteil am 17. August
Das Urteil gegen die Mitglieder der regierungskritischen russischen Punkband Pussy Riot wird Ende kommender Woche fallen. Das Gericht setzte am Mittwoch als Termin für die Urteilsverkündung den 17. August fest. Richterin Marina Syrowa gab den drei wegen Rowdytums angeklagten Musikerinnen noch einmal Gelegenheit, sich zu ihrem Protest gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin Putin in der Christ-Erlöser-Kathedrale am 21. Februar zu äußern. Dabei hat die angeklagte Sängerin Nadeschda Tolokonnikowa den Prozess mit der Stalin-Zeit verglichen. Das Verfahren sei eine "politische Unterdrückungsanordnung". Die EU zeigte sich über den Prozess besorgt.

Kommentare

Spuren der Diktatur Es ist wieder soweit. Mal sehen wie lange es noch dauert bis wieder alle Gulags in Vollbetrieb sind.

Seite 1 von 1