Prozess gegen Haider-Erben: Landesgericht soll Verfahren fortsetzen

Klagenfurter Richter hatte unzulässigen Rechtsweg gesehen

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Die Landesholding verlangt auf Basis des Strafurteils in der Causa Birnbacher Schadenersatz von den Haider-Erbinnen in Höhe von 600.000 Euro. Im Prozess hatte der zuständige Richter im November 2015 am Landesgericht Klagenfurt eine Unzulässigkeit des Rechtsweges gesehen. Haider habe nicht als Privatperson gehandelt, als es um die Beauftragung Birnbachers ging - es sei ein Fall von Amtshaftung vorgelegen.

Das OLG kam nun aber zu einer anderen Auffassung, wie es in einer Medieninformation heißt: "Die von der Klägerin behaupteten Handlungen Haiders können keinem hoheitlichen Tätigwerden Haiders in seiner Funktion als Landeshauptmann von Kärnten, Landesfinanzreferent oder als Aufsichtskommissär der Klägerin zugeordnet werden." Sollte Haider nicht als Privatmann gehandelt haben, so könne der Auftrag nur im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes erfolgt sein, so das Gericht weiter. Und auf Schäden aus Rechtswidrigkeiten im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung sei das Amtshaftungsgesetz nicht anwendbar: "Das rechtswidrig und schuldhaft handelnde Organ kann daher in diesem Fall unmittelbar geklagt werden."

Dem Landesgericht Klagenfurt wurde aufgetragen, das Verfahren über die Klage fortzusetzen.

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