Fünfjähriger stirbt

Das Kind überlebt in Werfenweng einen Unfall mit einer Pistenraupe nicht

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Pongau - Fünfjähriger stirbt

Zu der Kollision kam es auf der "Piste 1" auf 1.414 Meter Seehöhe. Die Abfahrt führt von der Bergstation der "Bischlinghöhe" (1.834m) ins Tal. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Piste noch offen, es waren nur mehr wenige Skifahrer unterwegs", berichtete Hannes Seyfried von der Pressestelle der Salzburger Polizei.

Vorfall wird untersucht
Der Bedienstete der Bergbahnen transportierte mit der Pistenraupe eine Schneekanone am rechten Pistenrand bergauf, als das Fahrzeug die beiden Wintersportler erfasste.

Der genau Unfallhergang werde noch ermittelt, erklärte der Polizeisprecher. Ob der Pistenraupenfahrer einen Fehler gemacht habe, könne man derzeit nicht sagen. Es habe sich um einen sehr erfahrenen Mitarbeiter gehandelt. "Es wird auch noch ein Zeuge einvernommen", sagte Seyfried. Das Gelände sei zwar hügelig, die Stelle, an der es zu der Kollision kam, sei aber nicht unübersichtlich gewesen. Der Lenker des Pistengerätes hatte die Warnblinkanlage und ein akustisches Warnsignal eingeschaltet.

Psychologisch betreut
Die Ehefrau des Familienvaters hatte mit einem kleineren Kind an der Talstation auf ihren Mann und ihren Sohn gewartet. Dann erfuhr sie von dem tragischen Unfall. "Der Lenker der Pistenraupe, das gesamte Pistenpersonal und die Angehörigen der Verunglückten standen unter schwerem Schock", erklärte der Polizeisprecher. Die Trauernden wurden von einem siebenköpfigen Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes psychologisch betreut.

Zur Klärung der Unfallursache beauftragte die Staatsanwaltschaft Salzburg einen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Er soll eine Antwort auf die Frage finden, ob der Pistenraupenfahrer möglicherweise fahrlässig gehandelt hat. Es gebe allerdings kein Gesetz, welches das Befahren von Skipisten mit Pistengeräten regelt, erläuterte ein Alpinpolizist gegenüber der APA.

Verboten sei das Befahren von Pistenraupen während der Öffnungszeiten der Skipisten nicht. Es gebe aber interne Regeln. "Es kommt immer auf das Umfeld und die Situation an", betonte der Polizist. "Der Lenker des Pistengerätes soll am Rand fahren, wenn er etwas zu transportieren hat. Eine Präparierung der Pisten soll außerhalb der Betriebszeiten der Skilifte erfolgen." Ob sich der Pistenraupenfahrer in Werfenweng richtig verhalten habe, müsse der Sachverständige klären.

Kommentare

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Unglück Ja sind die kommplett teppat.Wie kann man während des Liftbetriebes mit der Pistenraupe
hochfahren.Das hättte man ja sicher am abend auch machen können.Die Verantwortlichen gehören saftig gestraft.Aber das hilft den Jungen Bub auch nicht mehr.

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Re: Unglück Grundsätzlich kenne ich es nur so, daß kurz vor Feierabend die Pistenraupen die Pisten hochkommen - unter anderem auch um nach verletzten Skifahreren auf der Piste zu schauen bevor der Betrieb eingestellt wird.

Auf Waldwegen kommen einem beim Wandern auch Traktoren entgegen - warum sollen auf einer Piste keine Raupen kommen ? Vielleicht kommen einem zu wenig Raupen entgegen, so daß man es gar nicht mehr gewohnt ist.

Für mich trägt hier die Verantwortung ganz alleine der Vater - der hat dafür zu Sorgen das seinem Fünfjährigen nichts passiert. ( das ist nichts anderes wie wenn man auf einer Landstraße mit einem Kind spazieren geht )

Mein Beileid, ich habe fünf Kinder ( 20,14,10,6,2 ) und hoffe das mir so etwas erspart bleibt, aber Unfälle werden immer wieder passieren.

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Re: Unglück Der freud0815 der hier gepostet hat, den sollte man mal streichen. Ich bin Deutscher und denke das wie man in einem Land als Gast behandelt wird hängt wenig von der Nationalität ab, sondern wie man sich selber gibt - erst einmal freundlich und höflich.

Ich komme seit 30 Jahren mit Familie nach Österreich zum Skilaufen - wir können uns über die Gastfreundschaft der Österreicher nicht beschweren.

Wir kommen gerne und kennen in Deutschland keinen der nicht gerne nach Österreich kommt:

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