Tod von Pflegepatientin:
Kampf gegen Justiz

81-Jährige zu Tode gepflegt? 18 Anzeigen erstattet - auch gegen Staatsanwaltschaft

von Fall Anna M. Hammer: Pflegepatientin verstirbt im Alter von 81 Jahren. © Bild: privat

Vereinspräsident Fidler hat rund 500 Seiten an Beweisdokumenten und über 400 Fotos zusammengetragen, die den Verfall der 81-Jährigen binnen weniger Monate veranschaulichen sollen. Er prangert an: Die Staatsanwaltschaft Krems bleibt im Fall Hammer untätig. Am Ende ermittelt die Staatsanwaltschaft stattdessen gegen Unterstützer und Angehörige wegen "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" und Urkundenfälschung.

Kampf ums Überleben

Die 56-jährige Tochter der Verstorbenen und Fidler kämpfen monatelang um das Leben der 81-Jährigen. Insgesamt bringen sie rund 18 Anzeigen gegen das Landespflegeheim Litschau, das Landesklinikum (LK) Waidhofen an der Thaya und die dortige Ärzteschaft ein. In einer Sachverhaltsdarstellung vom 2. April 2013 führt Fidler an: "Auf Grund der qualitativen und quantitativen Mangelernährung bei Frau Anna Maria Hammer verhungert und verdurstet diese langsam unter andauernden Qualen seit einem halben Jahr. Durch die Mangelernährung versagen teilweise bereits ihre Organe und wurden bereits mehrere Decubitus (Druckgeschwüre, Anm. der Red.) hervorgerufen." Sie habe dadurch 50 Prozent ihres ursprünglichen Körpergewichts verloren und an gallegrünem Hungerstuhl gelitten.

Fall Anna M. Hammer: Pflegepatientin verstirbt im Alter von 81 Jahren.
© privat Die bereits stark abgemagerte Patientin, aufgenommen am 12. Februar 2013.

Der Leidensweg beginnt

Seit Anfang der 1990er leidet Anna M. Hammer an einer Krebserkrankung und in Folge einer Strahlentherapie an einer fortschreitenden Darm-Funktionsstörung und Resorptionsunfähigkeit (Aufnahmeunfähigkeit des Darms; Anm. der Red.). Laut Fidler erhält sie zuhause fortan täglich die zwanzigfache Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr eines normalen Menschen. Ab 1992 lässt ihre Tochter sie daher 20 Jahre lang von insgesamt über 100 ausgebildeten Pflegekräften und Ärzten zuhause rund um die Uhr betreuen. Am 20. September 2012 wird Anna M. Hammer zur Behandlung von beginnenden Hautveränderungen und aufgrund von krankheitsbedingten Eiweißmangelödemen ins Landesklinikum Waidhofen an der Thaya eingeliefert. Ab 11. Dezember 2012 verlegen die Mediziner sie ins Pflegeheim Litschau. Dort verbleibt die Patientin mit Ausnahme von einigen stationären Aufenthalten im Landesklinikum.

Fall Anna M. Hammer: Pflegepatientin verstirbt im Alter von 81 Jahren.
© privat Ein eitriges Druckgeschwür, aufgenommen am 17. Februar 2013

Noch während Anna M. Hammer um ihr Leben kämpft, entbrennt zwischen Krankenhaus und Pflegeheim auf der einen und der Tochter auf der anderen Seite ein erbitterter Streit: Die Tochter klagt über mangelnde Ernährung, fehlende Flüssigkeitszufuhr und die schlechte Versorgung des bereits eitrigen Druckgeschwürs. Das Spital wirft der 56-Jährigen wiederum "gefährliche Pflege" vor und lässt die Patientin am 9. November 2012 trotz Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht der Tochter durch den NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung besachwalten.

Das Spital führt in einer Stellungnahme an: "Bei Einlieferung an die Chirurgische Abteilung des Landesklinikums Waidhofen/Thaya am 20. September 2012 war die Patientin multimorbid (leidet an Mehrfacherkrankungen; Anm. der Red.) und hatte massive Dekubitalulcera, die chirurgisch behandelt wurden." Letzteres bestreiten die Tochter und der Präsident des Vereins zur Förderung der Völkerverständigung jedoch: "Auf den Fotos (NEWS.AT liegen Fotos der Geschwüre vor, Anm. der Red.) ist deutlich zu erkennen, dass die Geschwüre erst im Spital und Pflegeheim so massiv geworden sind", sagt Fidler. In einer späteren Sachverhaltsdarstellung gegenüber der Polizei kritisiert die Tochter:

Pflegefall Hammer: Ein Zitat aus einer Anzeige.
© NEWS.AT

Spital und Pflegeheim: "Vorwürfe sind falsch"

Das Spital hält dagegen: "Der Vorwurf, dass das Druckgeschwür erst nach Tagen fachgerecht versorgt wurde und kein spezielles Bett vorhanden war, ist falsch: Das Geschwür wurde bei Aufnahme versorgt und Foto-dokumentiert und Frau Hammer anschließend auf ein Weichlagerungssystem gebettet." Generell dementiert das LK gegenüber News.at die Vorwürfe der medizinischen und pflegerischen Vernachlässigung und verweist auf ein von der Staatsanwaltschaft Krems beauftragtes Gutachten (vom 15.7.2013) des Sachverständigen Friedrich Rohrmoser, Facharzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie sowie Allgemeinmediziner, der die Anschuldigungen überprüft hat. Er kommt zu dem Schluss: "Zusammenfassend kann ich die Frage, ob Frau Anna Maria Hammer während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus Waidhofen an der Thaya, während ihrer Aufenthalte im Pflegeheim Waidhofen an der Thaya und während ihres Aufenthaltes im Pflegeheim Litschau vom Juli bis Dezember 2012 und darüber hinaus vom Jänner bis April 2013 unrichtig medizinisch behandelt bzw. gepflegt wurde, wodurch deren Gesundheit geschädigt wurde bzw. wodurch unnötige Qualen herbeigeführt wurden, mit nein beantworten." Die Unabhängigkeit von Rohrmoser, der als Oberarzt im Landesklinikum Krems arbeitet und somit Angestellter des Landes Niederösterreich ist, zweifelt Fidler wiederum stark an: "Die Staatsanwaltschaft Krems hat Friedrich Rohrmoser wider besseren Wissens als fachlich unzuständigen Sachverständigen bestellt. Als Angestellter des Landes Niederösterreich kann er zudem kein unabhängiges Gutachten über Kollegen erstellen und ist befangen."

Auch das Pflegeheim hält die Vorwürfe in keiner Weise für gerechtfertigt: "Das Pflegeheim Litschau hat die Pflege von Frau Hammer zu keinem Zeitpunkt ihres Aufenthaltes vernachlässigt, sondern ihr vielmehr eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende gute Pflege sowie Betreuung zukommen lassen", heißt es in einer Stellungnahme des Heims. Bei ihrer Ankunft im Heim wiegt die 1,65 Meter große Patientin laut Heimleiter Johann Deinhofer 51 Kilogramm (BMI 17,04) und wird später auf 56 Kilogramm aufgepäppelt. Die Nahrungs - und Flüssigkeitszufuhr beschreibt Deinhofer gegenüber News.at als völlig ausreichend. 1.600 kcal seien der Patientin täglich via künstlicher Ernährung durch Infusionen über eine Vene zugeführt worden, 500 ml zusätzlich an Flüssigkeit. Das Heim verweist auf das Gutachten von Rohrmoser, der diese Kalorienaufnahme für ausreichend erklärt. Die Tochter „war zu keinem Zeitpunkt kooperativ, sondern hat eigenmächtig bei ihren Besuchen ihrer Mutter diverse Flüssigkeiten und Nahrungsmittel verabreicht und die Fließgeschwindigkeit beim Port-a-Cath (implantierbares Kathetersystem; Anm. der Red.) verändert", kritisiert das Heim.

Fall Anna M. Hammer: Pflegepatientin verstirbt im Alter von 81 Jahren.
© privat Die Harnmenge wurde mit 200 ml pro Tag dokumentiert, aufgenommen am 20. Jänner 2013

Verhungert und Verdurstet?

Die Tochter gibt gegenüber den Behörden an, mit einem Schnabelkännchen tropfenweise Wasser und geschabtes breiiges Obst verabreicht zu haben, um ihre Mutter davor zu bewahren, zu verhungern und zu verdursten. Trotz Mangelernährung habe das Heim die Zuführung von oraler breiiger Nahrung und ausreichender Flüssigkeit verweigert, sagt Fidler. Er habe öfters einen halb vollen Infusionsbeutel im Mistkübel gefunden. Die tägliche Urinabgabe sei nur mehr zwischen 100 und 200 Milliliter und oft sogar unter 100 Milliliter gelegen. Normalerweise liege diese bei mehr als 1.500 Milliliter.

Doch zu Lebzeiten der Anna M. Hammer, passiert nichts: Es gibt keine Untersuchung der angezeigten Pflegemissstände, es gibt keine Verlegung.

Fall Anna M. Hammer: Pflegepatientin verstirbt im Alter von 81 Jahren.
© privat Ein noch halb voller Infusionsbeutel, der die tägliche Kalorienzufuhr enthält, liegt im Mistkübel; aufgenommen am 10. Februar 2013

Inzwischen sind - bis auf die mutmaßliche Urkundenfälschung - sämtliche Ermittlungsverfahren sowohl gegen Pflegeheim und Krankenhaus als auch gegen die Tochter eingestellt. Doch abgeschlossen ist der Fall für die Betroffenen bei weitem nicht: "Der Tochter geht es zur Zeit nicht gut. Sie hat das Vertrauen in das Rechtssystem verloren. Sie wollte mit uns das Leben ihrer Mutter retten", sagt Fidler. Nach rund einem Jahr Leidensweg stirbt Anna M. Hammer am 17.9.2013 um 14:15 Uhr im LK Waidhofen an der Thaya. Ihr Fall endet jedoch nicht mit ihrem Tod.

Vom Pflegefall zum Justizfall

Das Team-Stronach stellt Ende Jänner 2014 eine parlamentarische Anfrage mit dem Titel "Vertuschung eines Pflegeskandals wird zum Justizskandal" an Justizminister Brandstetter und Innenministerin Mikl-Leitner. Darin heißt es: "Die StA Krems blieb, trotz 'Gefahr in Verzug' für das Leben von Anna Maria Hammer monatelang untätig, ging mehreren Anzeigen nicht nach, ignorierte hunderte Seiten von Beweismaterial, drehte schließlich die Opfer-Täterrolle um und veranlasste eine ungerechtfertigte Hausdurchsuchung."

Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt bis heute gegen Fidler und die Tochter von Anna M. Hammer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung: Laut Vorwurf sollen die Tochter und der Vereinspräsident die Unterschrift auf der Vorsorge- sowie der Bankenvollmacht gefälscht haben. Die Vorwürfe kommen auf, nachdem die Besachwaltung der Patientin von den Beschuldigten aufgrund der seit 9. März 2012 bestehenden Vorsorgevollmacht für Anna M. Hammer kritisiert und als gesetzwidrig angezweifelt worden ist. Zwei vom Vereinspräsidenten beauftragte Gutachten von Gerichtssachverständigen widerlegen die Fälschung.

Fall Hammer: Ein Auszug aus dem Gutachten zum Unterschriftenvergleich.
© NEWS.AT Ein Auszug aus einem Gutachten.

Bemerkenswerte Weisung an das BAK

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch weiter und wirft den Beschuldigten vor, auch die als Vergleichsschrift herangezogene Unterschrift im 1997 erstellten Reisepass gefälscht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt habe er weder die Tochter noch Anna M. Hammer gekannt, verteidigt sich Fidler. Außerdem seien für die Gutachten insgesamt acht verschiedene Vergleichsschriften herangezogen worden. Und der Gutachter stellt fest: "Die Authentizität von V1 (Reisepass) steht außer Zweifel […]." Im Zuge der Ermittlungen kommt es aufgrund der Vorsorgevollmacht sogar zu einer Hausdurchsuchung - laut Fidler völlig ungerechtfertigt.

Der Vereinspräsident erstattet daher seinerseits Anzeige gegen zwei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Krems wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Das Verfahren wird jedoch eingestellt. Und das hinterlässt bei den Beschuldigten einen bitteren Beigeschmack. Nicht zuletzt wegen einer bemerkenswerten Weisung an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK). In einem E-Mail teilt das BAK mit, dass es angewiesen wurde sämtliche Beschwerde-Unterlagen weiterhin an die Staatsanwaltschaft Krems zu übermitteln. Das betrifft ebenfalls jene Beschwerden des Vereinspräsidenten, in denen er sich auf die Staatsanwaltschaft bezieht.

Fall Hammer: Ein Auszug aus dem E-Mail-Verkehr zwischen dem BAK und Fidler.
© NEWS.AT Ein Auszug aus dem E-Mail-Verkehr zwischen dem BAK und Fidler. ZUM VERGRÖSSERN AUFS BILD KLICKEN!

Bis heute kämpfen die Tochter von Anna M. Hammer und der Vereinspräsident dafür, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden – auch gegen Krankenhaus und Pflegeheim.

U-Ausschuss nicht ausgeschlossen

Und die Reaktion der Politik? Nach Einstellung der Ermittlungen gegen die Staatsanwaltschaft Krems rückt diese nun laut Justizminister Brandstetter erneut ins Visier. In der parlamentarischen Anfrage heißt es: "Mit weiteren Vorwürfen gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Krems befasst sich die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die eine weitere Bearbeitung dieser Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft Wien veranlasst hat." Doch laut Information der Staatsanwaltschaft Wien gibt es zu der entsprechenden Aktenzahl kein wiederaufgenommenes Ermittlungsverfahren. "Dieses Verfahren ist nicht fortgeführt worden", teilt Staatsanwaltssprecherin Nina Bussek mit.

Team Stronach zeigt sich mit den Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage unzufrieden. Die Abgeordnete Martina Schenk hatte die Anfrage am 29. Jänner eingebracht. Ende März haben Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geantwortet. "Es gibt diesbezüglich noch einige Ungereimtheiten", sagt die Abgeordnete gegenüber NEWS.AT. So weise der Justizminister zwar einerseits die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Krems in dem Fall zurück, spreche aber im Gegenzug von neuen Ermittlungen gegen die beschuldigte Staatsanwaltschaft.

Kritik übt Schenk weiters an der Beantwortung von Mikl-Leitner. Die Antwort der Ministerin auf die Frage "Sind bei der Polizei oder andernorts Strafanzeigen im fall [sic] Hammer eingegangen? Wenn ja, wann und welche Ermittlungsschritte wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet?" entfällt "aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens". Das Verfahren sei jedoch den Informationen der Partei nach zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits eingestellt gewesen, teilt Schenk mit. Zur umstrittenen BKA-Weisung sagt Schenk: "Das Problem beim derzeitigen Justizsystem ist die fehlende Gewaltentrennung, da das Innenministerium und das Justizministerium in einer Parteihand sind". Die Partei will jedenfalls nicht locker lassen: "Wir werden nachwassern und versuchen den Fall zur Anfragebesprechung ins Plenum zu bringen." Auch ein U-Ausschuss ist nicht ausgeschlossen. "Wenn die Indizien sich erhärten, kann man das auf jeden Fall andenken", so Schenk.

Ein Untersuchungsausschuss würde hier wahrscheinlich nur wenig zur Aufklärung beitragen können, da die unabhängige Gerichtsbarkeit nicht der Kontrolle des Parlaments unterliegt, teilen hingegen die Grünen auf Anfrage mit. "Weisungen in der Strafverfolgung sind insbesondere dann problematisch, wenn eine zu verfolgende Person in einem Naheverhältnis zu eine weisungsgebenden Organ steht", sagt Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser.

NEOS: "Jeder Fall ist ein Fall zu viel"

Für die NEOS ist jeder Fall von Missständen in einem Pflegeheim, ein Fall zu viel, teilt der Abgeordnete Gerald Loacker, Sozial- und Gesundheitssprecher der NEOS, mit. Die parlamentarische Anfrage im Fall Hammer zeige auf, wie "wichtig es grundsätzlich ist, dass Leute qualitätsvoll gepflegt werden und dass qualitätsvoll gepflegt werden kann", sagt Loacker. Dabei spricht er vor allem die schwierigen Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und den Personalmangel im Pflegebereich an: "Qualität in diesem Bereich kann Leben retten." Nicht nur die Versorgung der Menschen, sondern auch das Wie sei wesentlich. Und da sei die Politik gefordert, so der Abgeordnete.

Kommentare

Lichtenauer
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Wer im menschenrechtlichen Niemandsland Niederösterreich Pflegemissstände in stationären Pflegeeinrichtungen aufzeigt und dazu genötigt ist, diese zur Anzeige zu bringen, weil sonst nichts hilft, kommt selber in Teufels Küche und verliert jegliches Vertrauen in staatliche Institutionen. Das ist auch meine Erfahrung.
Gerhard Lichtenauer http://katja.at

christian95 melden

Da kenne ich auch Beispiele:
In einer "Arbeitersiedlung" parken seit vielen Jahren gesetzwidrig auf einer zweispurigen Straße fremde Autos. Die Behörden reagieren nicht. Wenn sich aber ein reicher Großbauer beschwert, dass zu seinem Hof eine zweispurige Straße verparkt ist, sind im tiefschwarzen NÖ sofort die Behörden zur Stelle. Sogar in der Gemeindezeitung wird von Anzeigen gewarnt.

christian95 melden

Weil ein Familienvater seinen Bauplätze für die Kinder haben wollte uns sie nicht an der Freund des Bürgermeisters billig verkaufte, verschwanden auf der Gemeinde aus dem Bauakt immer mehr Unterlagen. Der Bürgermeister verlangte immer neue sogenannte Überprüfungen so lange bis das Haus "unbewohnbar" war. Die Familie musste weg ziehen.

christian95 melden

Der Bürgermeister (ÖVP)
der Bezirkshauptmann (ÖVP) und Schulfreund vom Bgm.
der Landeshauptmann (ÖVP)
die Volksanwältin (ÖVP)
aber auch Spindelegger (ÖVP) fanden das für OK, alles nach geltenden Gesetzen....

derpradler

Die Staatsanwaltschaften und der Rechtsstaat......

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