Überbucht? Diese
Rechte haben Fluggäste

Was Passagiere unternehmen können, wenn Flüge gestrichen oder überbucht werden

Christine Luttenhofer, Angestellte aus Wien, flog zu Ostern nach China. Die Tickets buchte sie über die finnische Fluglinie Finnair. "Die Flüge haben 500 Euro gekostet und waren ein echtes Schnäppchen“, sagt sie. Der Urlaub verlief ohne Probleme. Am Flughafen in Schanghai aber erreichte Luttenhofer eine Hiobsbotschaft: Der Pilot sei krank geworden, der Rückflug nach Österreich werde storniert. Kurze Zeit später fand Finnair einen Ersatz: British Airways sprang ein. Mit fünf Stunden Verspätung setzte der Flieger dann in Wien-Schwechat auf.

von Flugzeug © Bild: iStock

Im ersten Schritt wurde Luttenhofer nur der Kostenersatz für die Verpflegung beim Warten in Schanghai angeboten. Erst auf weiteres Nachfragen folgten die echten Schadenersatzleistungen: 600 Euro in bar oder 800 Euro als Fluggutscheine. "Die restliche Abwicklung war vorbildlich. Das Geld wurde innerhalb von zwei Wochen überwiesen“, sagt Luttenhofer.

Ansprüche von Flugpassagieren

Mit Großzügigkeit haben die 600 Euro nichts zu tun, die Summe ist per EU-Verordnung vorgeschrieben (siehe Fluggastrechte). Das höhere Gutscheinangebot hingegen erfolgte freiwillig. Dabei handelt es sich tatsächlich nur um ein Angebot; der Fluggast muss es nicht annehmen.

Im Vorjahr wurden in Österreich 1375 Flüge annulliert, 2714 Flüge verspäteten sich. Die häufigste Form der Nichtbeförderung ist die Überbuchung - zu der es keine Zahlen gibt. Nicht immer läuft die Entschädigung so unproblematisch wie im eingangs geschilderten Fall. Philipp Kadelbach, der Chef des deutschen Rechtsdienstleisters Flightright, sagt: "Viele Entschädigungsforderungen von Passagieren werden von der Airline in der Regel erst einmal abgelehnt. Die Fluggesellschaft hofft darauf, dass die Passagiere aufgeben und sie selbst so weniger Ausgaben hat.“

Die Fluggastrechteverordnung gilt nur für Flüge innerhalb der EU (plus Island und Norwegen), aus dem EU-Raum hinaus und - mit europäischen Airlines - in den EU-Raum hinein. Die Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen ist Grundlage für die Berechnung der Airlinepönale, die von 250 bis 600 Euro reicht. Auch der Grad der Verspätung wird berücksichtigt.

Bei einem Flug mit einer Distanz von 1000 Kilometern erhält man 250 Euro, wenn der Flug ausfällt - aber erst ab einer Verspätung von zwei Stunden. Darunter sind nur 125 Euro fällig. Bei Mittelstreckenflügen (bis 3500 km) gibt es ab drei Stunden Verspätung 400 Euro, bei Langstrecken (ab 3500 km) sind es ab vier Stunden 600 Euro, ansonsten jeweils die Hälfte.

Passagieren stehen nach einer gewissen Zeit auch Betreuungsleistungen zu, mit Mahlzeiten, Getränken und Telefonaten. Erfolgt der Rückflug am nächsten Tag, übernimmt die Airline auch die Hotelkosten und Fahrten zwischen Flughafen und Hotel. Es gibt aber auch Gründe, bei denen die Airline nicht zahlen muss, dazu gehören Naturkatastrophen, Wetter und Streiks.

Wie sind die Ansprüche geltend zu machen, wenn der Carrier nicht gleich bezahlen möchte? Dafür gibt es verschiedene Anlaufstellen. Am sinnvollsten ist es, das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at) zu kontaktieren. Die dort tätige Juristin Barbara Forster sagt: "Wir beraten, treten in Kontakt mit den Airlines und klagen die Ansprüche der Flugpassagiere ein. Das ist kostenlos.“ Auch Folgekosten werden eingeklagt; dazu zählen bereits bezahlte Hotels oder Mietautos, die man wegen der Flugverzögerungen nicht in Anspruch nehmen konnte.

Kostenlos ist auch die Schlichtungsstelle Agentur für Passagier-und Fahrgastrechte (apf.gv.at). Sie vermittelt aber nur zwischen den Streitparteien und klagt etwaige Ansprüche für die Fluggäste nicht ein.

Wer bei den kostenlosen Stellen nicht ans Ziel gekommen ist, kann sogenannte Private Claims Companies - wie flightright.at - beauftragen. Das sind Firmen, die sich auf Rechtsstreitigkeiten spezialisiert haben. Sie verlangen eine Gebühr, die zehn bis 20 Prozent der Entschädigungssumme ausmacht; diese ist allerdings nur bei erfolgreichem Abschluss fällig.

Fluggastrechte

Finanzielle Entschädigung
Bei Nichtbeförderung ist die Fluglinie zu folgenden Ausgleichszahlungen verpflichtet:

Bei Flügen innerhalb der EU:
bis zu 1500 km € 250,-
über 1500 km € 400,-
Bei Flügen zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land:
bis zu 1500 km € 250,-
1500 bis 3500 km € 400,-
über 3500 km € 600,-

Weitere Entschädigung
Von der Airline werden noch folgende Betreuungsleistungen zusätzlich übernommen:

  • Bei Wartezeiten ab zwei Stunden für Kurzstrecken (Flüge bis 3500 km): Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Bei Wartezeiten ab vier Stunden bei Langstreckenflügen außerhalb der EU: Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Bei Wartezeiten ab fünf Stunden bei allen Flügen: Der gebuchte Flug muss nicht mehr angetreten werden. Man kann sich den Ticketpreis erstatten lassen
  • Flug auf nächsten Tag verschoben, alle Flüge: Übernachtung im Hotel und Transfer

Kommentare


Wer's glaubt wird selig - oder er hat noch nie versucht seine Rechte durchzuesetzen.
Mehr als 3 Std. Wartezeit in München im Flugzeug. Keine Getränke, selbst nicht gegen Bezahlung, keine Information. Nur Warten bei laufenden Triebwerken.

Abflug Wien am 24.09.2015 mit 12 Stunden Verspätung.Bordcrew hatte Überzeit und durfte nicht mehr fliegen.Standby Crew wurde aus
BRD eingeflogen.Mein Anwalt (bin Rechtsschutz versichert) und ich wurden seit 08.10.2015 bis heute vom Reiseveranstalter TUI/TUIfly
wegen 800.- Euro gelinde ausgedrückt verarscht.Es gibt bessere Reiseveranstalter.

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