Urteil gegen die Abzocker

Wer diese Einfahrt ohne Erlaubnis passiert, wird kurz darauf zur Kasse gebeten

von Die Parkplatzfalle im 12. Wiener Bezirk © Bild: Heinz Stephan Tesarek/NEWS

An sich ein logischer Sachverhalt, wäre nicht die schlechte, ja sogar irreführende Beschilderung dieser Privatparkplätze. Steckt Absicht dahinter? Das jedenfalls vermutet Fotograf Heinz Tesarek, der zusammen mit Anwalt Robert Lattermann vor den Richter tritt. NEWS berichtete über den Fall vor fünf Wochen. Viele Betroffene meldeten sich darauf.

Was ist genau passiert?

Tesarek fuhr am 23. Oktober 2014 in Eile und auf der Suche nach einem Parkplatz durch den 12. Bezirk. In der Fabrikgasse 1–10 glaubte er, einen solchen entdeckt zu haben. Im Schilderwald erblickte er ein großes, blau unterlegtes „P“ sowie eine Fläche mit vielen abgestellten Autos. Da er dort schon einmal geparkt zu hatte, bog er ab. Doch bei der Einfahrt fiel ihm auf, dass die Ticketautomaten, die es hier früher gab, verschwunden waren. Zurückzusetzen war ihm wegen des starken Fließverkehrs nicht möglich. Deswegen fuhr er in den Privatparkplatz ein, um ihn auf dem kürzesten Weg wieder zu verlassen.

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Das Urteil des Bezirksgerichts Meidling im Volltext

Die von Tesarek gegründete Facebook-Gruppe für alle Betroffenen

Kommentare

Oberon

Wie wäre es, wenn die erwähnte Firma bei der Einfahrt ein übersichtlich angebrachtes Schild mit der Aufschrift "kein öffentlicher Parkplatz" oder "nur für Firmenangehörige" montiert? Es sei denn, die Falschparker kommen ihr gerade recht, um abkassieren zu können. Geht das Geschäft denn
so schlecht, dass mit solchen Bauernfänger-Tricks gearbeitet wird?

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