Online: Aus für GIS-Gebühr

Urteil: Computer mit Internet-Anschluss ist "kein Rundfunkempfangsgerät"

Für Computer mit Internet-Anschluss muss derzeit keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming sei demnach nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, teilte des Gericht am Montag in einer Aussendung mit.

von Eine Familie vor dem Laptop © Bild: Istockphoto.com/PeopleImages

Hintergrund der Entscheidung: Die GIS Gebühren Info Service GmbH, die für den ORF die Rundfunkgebühren in Österreich einhebt, hatte einem Wiener, der in seiner Wohnung über einen Breitband-Internetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt, Rundfunkgebühren für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Radio) vorgeschrieben. Mit den Rundfunkgebühren sind auch weitere Abgaben und Entgelte, insbesondere das ORF-Programmentgelt und der Kunstförderungsbeitrag, verbunden.

Gericht: Computer keine Rundfunkempfangsmodule

Der Betroffene erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hob den Bescheid der GIS auf, da die Computer keine Rundfunkempfangsmodule ("TV-Karte" oder "Radio-Karte") hatten und der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren sei. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision der GIS nun als unbegründet ab und hielt in seiner Entscheidung fest, dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte.

"Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die 'Rundfunktechnologien' verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen", so der Verwaltungsgerichtshof. "Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind."

ORF will nun Gesetzesänderung

Der ORF plädiert nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) für ein Schließen dieser rechtlichen Lücke. Die Diskussion über die Einführung einer Haushaltsabgabe, wie sie bereits in Deutschland oder der Schweiz besteht, könnte damit auch in Österreich Fahrt aufnehmen.

Der ORF nimmt die VwGH-Entscheidung, dass die Verbreitung seiner Radioprogramme über das Internet nicht Rundfunk ist, zur Kenntnis, erklärte der öffentlich-rechtliche Sender am Montag in einer Aussendung. Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist. "Der VwGH hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst. Auch wenn die heutige Rechtssprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen", sagte ORF-Finanzdirektor Richard Grasl. "Dazu gibt es in Europa ja schon etliche Modelle und Überlegungen, die es nun zu bewerten gilt."

Kommentare

.. öffentlich - rechtlich ..... naja... WENN s denn so wäre, hätte niemand ein problem mit der gebühr für dienste... dass dem allerdings nicht so ist, und der ORF zur widerwärtigen parteikampagne verkommen ist, halte ich die definition "öffentlich - rechtlich" für eine verhöhnung denkender menschen

gwgwgw melden

Na klar, dass die ORF Verbrecher noch mehr Kohle haben..........................hoffentlich wird das Atmen nicht bald besteuert, dann wird es eng für uns alle

immerwieder melden

du zahlste eh schon CO2 steuer.. keine bange

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