Oö. Kindergartengebühren -
SPÖ fordert Rücknahme

Berichtet von "bis zu 83 Prozent Abmeldungen" und hohen Kosten für Gemeinden

von

Seit 1. Februar müssen Eltern in Oberösterreich wieder für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten zahlen - zwischen 42 und 110 Euro bei fünf Tagen pro Woche. Der schwarze Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer hatte die Zahl der Abmeldungen kürzlich auf "rund 20 Prozent der Nachmittagsbetreuung, also rund 3.000 bis 3.500 Kinder" geschätzt. Die Recherche-Plattform "Addendum" war Ende Mai nach einer flächendeckenden Anfrage bei den Kommunen auf mindestens 3.450 Abmeldungen gekommen.

Gerstorfer und SPÖ-Familiensprecherin Petra Müllner berichteten in einer Pressekonferenz am Donnerstag von Verärgerung in den Gemeinden und führten u.a. als Extrembeispiel das knapp 3.400 Einwohner zählende Ampflwang an: Laut Bürgermeisterin Monika Pachinger (SPÖ) sei die Zahl der Kinder in der Nachmittagsbetreuung von 70 auf zwölf gesunken, der finanzielle Verlust für die ohnehin klamme Gemeindekasse belaufe sich bisher auf 6.700 Euro. Hintergrund: Das Land hat die Gruppen- und Sonderförderungen gekürzt. Das entgangene Geld sollen sich die Kommunen aus den Gebühren holen. Aber "das, was gerechnet wurde, kommt einfach nicht herein", kritisierte Gerstorfer, auf der Differenz würden die Gemeinden derzeit sitzenbleiben.

Das Land hat im Mai eine Evaluierung des Gebührenmodells gestartet, bei dem rund 500 Träger, nicht aber die Eltern, befragt wurden. Die Ergebnisse wurden von Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) für August angekündigt. Müllner kritisiert, dass u.a. nicht abgefragt worden sei, ob oder wie sich die Öffnungszeiten verändert haben oder ob es vermehrt zu Gruppenzusammenlegungen gekommen ist. Ebenso vermisst sie eine detaillierte Erhebung zu Kündigungen oder Stundenkürzungen sowie Fragen zur Veränderung des Tagesablaufs. "Ich weiß von Einrichtungen, wo nun schon um halb elf zu Mittag gegessen wird", berichtete sie - weil die Vormittagskinder bis 13.00 Uhr abgeholt werden müssen.

Die SPÖ fordert neben der Abschaffung der Nachmittagsgebühren einen generellen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Müllner will zudem die Förderpraxis überdenken: Bis 2009 habe man die Personalkosten gefördert, dann auf die Gruppenzahl als Parameter umgestellt. "Das ist zu hinterfragen", so die Familiensprecherin. Gerstorfer befürchtet, dass durch die aktuelle Regelung Frauen - und auch einige Männer, wie sie betont - vermehrt in Teilzeitbeschäftigungen gedrängt werden, was schließlich Altersarmut zur Folge haben könne. Das Argument, dass auch andere Bundesländer Nachmittagsgebühren verlangen, zieht für sie nicht: Es reiche nicht, sich immer nur mit anderen Bundesländern zu vergleichen, denn bezüglich Öffnungszeiten "hinken wir im europäischen Vergleich hinterher", kritisierte Gerstorfer.

Kommentare