Arbeitnehmer ausgebeutet?

AK-Experten nehmen Online-Arbeitsvermittlungen kritisch unter die Lupe

Neue digitale Arbeitsvermittlungen haben die Arbeiterkammer-Experten Sylvia Kuba und Michael Heiling im Blog "Arbeit-Wirtschaft" von AK und ÖGB kritisch unter die Lupe genommen. Der Druck auf arbeits- und sozialrechtliche Standards werde im Kontext von Online-Vermittlungsplattformen durch den digitalen Wandel dynamisiert, warnen sie.

von Gestresste Frau in Arbeit © Bild: iStockphoto.com

Zahlreiche Rechte von Arbeitnehmern wie kollektiver Mindestlohn, Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit, Überstundenzuschläge, Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubsgeld und etliche mehr gelten für viele Arbeitsleistende auf diesen Plattformen nicht. Letztlich handle es sich es in vielen Fällen um prekäre Arbeit, die von gewinnorientierten Unternehmen unter Zuhilfenahme digitaler Technologie angeboten oder vermittelt wird.

Kreative Namen für Jobs

Auffallend sei die Kreativität, mit der die Unternehmen Menschen "benennen", deren Arbeitskraft über die Plattformen beworben wird, schreiben die Autoren in ihrem Blog-Beitrag. So werden bei Helpling die Reinigungskräfte als "Helplinge" bezeichnet, Helplings Konkurrent "Book a Tiger" nennt sie "Tiger" oder "Professionals". Anderswo werden Begriffe wie "Experten" oder "Mitnehmer" verwendet. Nur auf der Plattform von MyHammer wird der traditionelle Begriff "Handwerker" verwendet. Ansonsten wird der Begriff der "Arbeit" und der "Arbeitnehmer" umschrieben. CheckRobin bringt dies schon in seinem Slogan "Private bringen's" zum Ausdruck.

"Nicht zuletzt scheint es integraler Bestandteil der Kommunikationspolitik dieser Plattformen zu sein, explizit auf die "Privateigenschaft" der Arbeitsleistenden hinzuweisen", so die AK-Experten. Dementsprechend bezeichnen sich die Plattformen selber auch nicht als Arbeitgeber oder Auftraggeber. Sie charakterisieren sich selbst als "Marktplatz" (Helpling), "Online-Vermittlungsportal" (Book a tiger) oder "technische Plattform" (Lass-andere-schreiben). In seinen AGBs beschreibt sich Clickworker als "Workplace, auf dem angemeldete Teilnehmer verschiedene Leistungen anbieten können".

Klare Benennungen strikt umgangen

Von Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen wird nicht gesprochen, aber es wird auch eine Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung vermieden, so dass letztlich nur noch von "Nutzern" oder "Teilnehmern" gesprochen wird. Für die AK-Experten wirkt dies wie ein Streben nach der "höchstmöglichen Privatisierung von Rollen".

Demgegenüber stehe aber die Festlegung von Löhnen und Standards für Leistungserbringung. Dieses Faktum widerspreche der Selbstdarstellung als reiner Marktplatz oder Vermittler von Selbstständigen. In einigen Fällen (Helpling, Book a tiger, clickworker) werden sowohl die Löhne, als auch Standards für die Leistungserbringung (bei clickworker sogar eine Leistungskontrolle) vorgegeben.

Lohndruck steigt

Dort wo Werklöhne dezentral dargestellt werden (MyHammer, Lass-andere-schreiben) komme es zu intensivierter Konkurrenz durch "Versteigerungen" der Arbeitsleistung durch jene, die ihre Arbeit anbieten. Durch den Wettbewerb um Aufträge werde der Lohndruck steigen, erwarten die AK-Experten Kuba und Heiling.

Dazu trage noch bei, dass es bei allen untersuchten Plattformen die Möglichkeit für die Kunden gibt, die erbrachte Arbeitsleistung zu bewerten. Umgekehrt gibt es für die Arbeitnehmer aber meist keine Möglichkeit die Kunden zu bewerten. Die AK-Experten sehen hier eine deutliche Schieflage, insbesondere da die Arbeitenden ihre Leistungen oftmals in Privatwohnungen völlig unbekannter Auftraggeber erbringen.

Wochenend- und Feiertagsarbeit werde nicht gesondert behandelt bzw. besser entlohnt. Dies gehe aus den Informationen auf den Homepages bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen hervor.

Kommentare

christian95 melden

Die Arbeiter kritisiert ihr eigenes Versagen!
Seit dem Krieg haben sich SPÖ+ÖVP den gesamten Staat untereinander im Proporz aufgeteilt. Wirtschaftskammer (ÖVP) und ÖGB (SPÖ) bestimmen über unsere Einkommen. ÖGB + AK Funktionäre im Parlament beschließen die Arbeitnehmerschutzgesetze.....

christian95 melden

"Die Arbeiterkammer" sollte es heißen..... kritisiert ihr eigenes Versagen.

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