OGH: Kein Krankengeld für Alkoholisierte

Bei Unfall betrunken - kein Krankengeld

OGH: Kein Krankengeld für Alkoholisierte

Der Tankwart war in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn geraten und in einen Pkw gekracht. Er zog sich keine gravierenden Verletzungen zu, konnte aber vorerst nicht seinem Beruf nachgehen. Das ASVG schließt in Par. 142 Absatz 1 den Bezug von Krankengeld unter anderem dann aus, wenn der Krankenstand als "unmittelbare Folge einer Trunkenheit" erscheint. Auf das Überschreiten eines bestimmten Blutalkoholwertes kommt es dabei übrigens gar nicht an: Es genügt, wenn der Genuss von Bier oder Wein das Bewusstsein getrübt hat.

Laut OGH war im gegenständlichen Fall - wörtlich zitiert - "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach den allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen" damit zu rechnen, dass der betrunkene Autofahrer nicht unbedingt heil an seinem Ziel ankommen wird. "Es spricht alles dafür, dass sich der Unfall deswegen ereignet hat, weil der Kläger sein Fahrzeug im alkoholisierten Zustand gelenkt hat. Der Beweis, dass andere Umstände Ursache des Unfalls waren, konnte vom Kläger nicht erbracht werden", stellten die Höchstrichter fest. Dem vom Versicherten initiierten Rechtsstreit um das somit zu Recht verweigerte Krankengeld war folglich kein Erfolg beschieden.