Die ÖVP kann sich strengere Zugangsbestimmungen beim Arbeitslosengeld vorstellen. "Selbstverständlich sind die Zumutbarkeitsbestimmungen ein Thema", erklärt der ÖVP-Koalitionsverhandler für das Thema Wirtschaft, Karl-Heinz Kopf, im "Standard". Kopf kann sich auch vorstellen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld zur Erbringung von gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden.
Die jüngsten Daten des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigten jedenfalls, dass die Anzahl der Sperren des Arbeitslosengeldes wegen Missbrauchs in den letzten Jahren zurückgegangen ist. 2004 waren es noch 15.966 Sperren gewesen, 2007 nur mehr 14.364.
Entschieden gegen den Vorschlag von Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kopf tritt der ÖGB auf. Der Arbeitsmarktsprecher des ÖGB, Rudolf Kaske, erklärte, die Wirtschaft schicke die Menschen massenweise in die Arbeitslosigkeit und es sei zynisch, wenn dann ihre Vertreter eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Beschäftigungslose verlangten. Das Arbeitslosengeld sei eine Versicherungsleistung. Dafür den Arbeitsuchenden nun gemeinnützige Tätigkeiten abzuverlangen, sei "absurd", so Kaske.
Gegen die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Wirtschaft werde vom Parlament ein Konjunkturpaket beschlossen. Und zwar "aus Steuergeldern. Das ist für Herrn Kopf kein Problem. Wenn Arbeitnehmer aber unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geschickt werden und, nachdem sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, daraus auch eine Geldleistung erhalten, ist das für den Wirtschaftsbund offenbar ein Problem. Fairness sieht anders aus", empört sich Kaske.
Ähnlich sieht dies der Grüne Sozialsprecher Öllinger. Er kritisierte Kopfs Vorschläge als "entsetzlich". Österreich habe die "brutalsten Regelungen für Arbeitslose", sehr niedrige Sätze bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und daher eine sehr hohe Armutsgefährdung.
(apa/red)